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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 91

 

Zusatzfrage: noch einmal, Herr Professor.

 

GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Danke für die recht ausführlichen Erinnerungen an den SUPer-NOW-Bericht. Interessant ist ja, dass ich am Donnerstag, an dem es in Rust begonnen hat, in der Früh im "Morgenjournal" in einem Interview von Ihrem Kollegen Schicker bereits gehört habe, welche Variante Sie dann in Rust irgendwie goutieren werden. Es ist übrigens die Variante, von der Sie gerade gesprochen haben, dass sie dann aufgenommen und sozusagen eine Gesamtbewertung zusammengesteckt wird.

 

Aber ich will eigentlich auf etwas anderes hinaus. Es ist zwar irgendwie schwierig, denn als Fachkollege stehen Sie mir da nicht zur Verfügung, aber trotzdem. Ein ehemaliger Stadtratkollege – jetzt ist er leider nicht mehr im Raum –, und zwar Herr Kollege Görg, hat, wenn ich mich nicht irre, eine Lobauautobahn in der letzten Legislaturperiode als so genannte Ökoautobahn bezeichnet, was ich sehr interessant gefunden habe, denn "Öko" und "Autobahn" sind möglicherweise zwei Dinge, die einander ausschließen. Er wird schon gewusst haben, was er meint. Ich hätte jetzt ganz gerne von Ihnen gewusst: Würden Sie die beiden zukünftigen Lobauautobahnen auch als Ökoautobahnen bezeichnen?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Das ist einfach. Ich würde es, wie Sie wissen, schon nicht als Lobauautobahn bezeichnen. Am Beginn der Diskussion über das SUP-Verfahren hat es ja auch eine Übereinkunft gegeben, dass man in der Öffentlichkeit nicht absichtlich diesen irreführenden Begriff der Lobauautobahn verwendet. Ich glaube, es wäre eine Frage der Fairness von uns allen, uns an diese Vereinbarung, die am Anfang eines sehr wichtigen Verfahrens unter Einbindung der Bevölkerung dort getätigt wurde, um eben die Bevölkerung nicht in die Irre zu führen, sondern zu informieren, weiterhin zu halten und sie erst gar nicht als Lobauautobahn zu bezeichnen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. Somit ist die Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP/01009/2003/0003-KVP/GM). Sie ist gerichtet von Herrn GR Walter Strobl an den Herrn Vizebürgermeister: "Gibt es in Wien Sportveranstaltungen, bei denen kein Sportförderungsbeitrag eingehoben wird?"

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Gemeinderat!

 

Sie haben an mich die Frage gerichtet: Gibt es in Wien Sportveranstaltungen, bei denen kein Sportförderungsbeitrag eingehoben wird? Würde ich es ganz kurz machen, würde ich "ja" sagen können. Ich möchte es ein bisschen mehr auch für andere, die möglicherweise nicht Spezialisten auf diesem Gebiet sind, erläutern.

 

Das Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz normiert eine Abgabepflicht, eine Steuerpflicht für entgeltlich zugängliche Sportveranstaltungen. Daher: Was nicht entgeltlich ist, fällt natürlich nicht unter den Sportförderungsbeitrag. Es gibt auch Ausnahmeregelungen, die aber nicht wirklich praktische Bedeutung haben. Der Vollständigkeit halber muss man noch hinzufügen, dass es da um 10 Prozent des Eintrittsgeldes geht, daher auch keine Pauschalierung, aber es gibt dazu auch nach dem Vergnügungssteuergesetz eine Besteuerung der Konsumation, und dieser Konsumationsanteil ist pauschaliert. Es gibt auch noch Veranstaltungen, die begünstigt sind nach dem Gesetz, und zwar "wegen des besonderen Risikos", wie es dort heißt. Da beträgt der Abgabenbeitrag nicht 10 Prozent des Entgelts, sondern nur 5 Prozent.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte die erste Zusatzfrage.

 

GR Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Zunächst einmal danke, dass Sie sich die Mühe machen, doch ein bisschen detaillierter zu antworten. Sie hätten natürlich mit Recht auch sagen können, ja, es gibt Ausnahmen. Konkret ist die Frage natürlich in die Richtung zu verstehen, dass es offenbar bestimmte Sportveranstaltungen in Wien gibt, die unabhängig jetzt von den von Ihnen aufgezählten gesetzlichen Bestimmungen offensichtlich auf dem Verhandlungsweg ausgenommen sein sollen.

 

Ich sage das mit Vorsicht, weil das ja auch meine Frage ist. Ich weiß nicht, ob Sie es so detailliert und konkret beantworten werden können, aber sind zum Beispiel der "Eistraum", wie er derzeit vor dem Rathaus stattfindet, oder der Wiener Marathon von diesen Abgaben befreit?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Dr. Sepp Rieder: Also ich kann das natürlich jetzt nicht im Detail und konkret auf den Einzelfall bezogen beantworten. Ich gehe davon aus, dass überall dort, wo eine Abgabenpflicht oder Steuerpflicht besteht, es keine Möglichkeit gibt, einen Nachlass oder eine Ausnahme über die gesetzlichen Bestimmungen, die dafür vorgesehen sind, hinweg zu gewähren.

 

Ich räume aber ein, dass es auch eine Judikatur des Verwaltungsgerichthofes gibt, die diese Steuerpflicht eher einschränkend interpretiert. Es gibt ein Erkenntnis, dass sich zum Beispiel mit der Überlassung von Sportstätten beschäftigt, also etwa der Überlassung von Tennisplätzen, und dort eine Steuerpflicht ausschließt, wobei es natürlich die Frage ist, ob der sportliche Charakter überwiegt. Also aus dieser ausjudizierten oder zum Teil ausjudizierten Unklarheit des Gesetzestextes oder Interpretierbarkeit des Gesetzestextes kann sich natürlich so etwas wie eine rechtlich unterschiedliche Beurteilung ergeben, die dann entweder zu einer einvernehmlichen Feststellung oder zu einem Verwaltungsgerichtshofverfahren führt, wie es auch im Einzelfall gewesen ist.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zweite Zusatzfrage: Herr GR Strache, bitte.

 

GR Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

In welcher Form beziehungsweise in welcher Höhe oder Prozentualität kommen die Mittel des Wiener Sportfonds auch dem Behindertensport in Wien zugute? Haben Sie da irgendeinen Richtwert?

 

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