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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 93

 

sprich Bauausschuss, sprich Bezirksvertretung, von diesen geplanten Kubaturerhöhungen? Wie viel Geld würde dann in den Bezirk zurückfließen und was würde das für den Bezirk, sprich jetzt für den Zentralpark, bedeuten?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Frau Gemeinderätin!

 

Es ist der Bezirk dadurch informiert, dass die Ausstellung stattgefunden hat. Es ist der Bezirk über die Teilnahme im Arbeitsausschuss der Stadtentwicklungskommission informiert. Die formale Einbindung der Bezirksentwicklungskommission oder des Bauausschusses - je nach Bezirk heißt das ja verschieden - wird sich in den nächsten Wochen abspielen und dann wird über den Gemeinderatsausschuss hier der Strukturplan Richtung Gemeinderat eingebracht. Parallel dazu gehen wir mit einzelnen Teilen, wo die Investoren schon klar sind, wo die Projekte schon klar sind, in die Flächenwidmung. Die Entwürfe dazu sind für drei Teilstücke in Beratung und kommen demnächst oder sind gerade - genau kann ich Ihnen das dann nachher noch sagen - auf dem Weg zum Bezirk. Die öffentliche Auflage wird allerdings erst im laufenden halben Jahr stattfinden können.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Herr Kollege Dr Troch verzichtet auf seine Zusatzfrage, weil der Herr Stadtrat das ausreichend beantwortet hat. Danke.

 

Wir kommen nun zur 5. Anfrage (FSP/05447/2002/0001-KGR/GM). Sie wurde von Frau GRin Susanne Jerusalem gestellt und ist an den Bürgermeister gerichtet: Obdachlose Menschen, die um eine Gemeindewohnung ansuchen, erhalten von Wiener Wohnen die Antwort: Wir haben Ihr Ansuchen um Vergabe einer Wohnung überprüft, bedauern jedoch, dieses mangels Vorliegen eines anrechenbaren Umstands nicht in Vormerkung nehmen zu können. Teilen Sie die Meinung, dass Obdachlosigkeit kein anrechenbarer Umstand für die Vormerkung für eine Gemeindewohnung darstellt?

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Ihre Frage, ob ich die Meinung teile, dass Obdachlosigkeit kein anrechenbarer Umstand für die Vormerkung für eine Gemeindewohnung darstellt, mutet mich fast wie eine rhetorische Frage an, obwohl ich den Eindruck habe, Sie meinen es gar nicht so. Eine rhetorische Frage würde nicht unmittelbar eine Antwort erheischen. Ich will dennoch versuchen, Ihnen die Umstände für die Vormerkung für eine Gemeindewohnung ein bisschen darzustellen, gerade im Zusammenhang mit der Obdachlosigkeit.

 

Zur Regelung der Vergabe von Gemeindewohnungen gibt es seit vielen Jahren umfassende Richtlinien, an denen sich einerseits Wohnungssuchende orientieren können, ob sie sich für eine Gemeindewohnung vormerken lassen können, und die andererseits eine Anweisung für jene Mitarbeiter von Wiener Wohnen darstellen, die mit der Vormerkung von Wohnungssuchenden befasst sind.

 

Im Sinne der Klarheit und Nachvollziehbarkeit stellen diese Richtlinien generelle Regelungen dar. Um Härtefälle aus Anwendungen dieser generell geltenden Vormerkrichtlinien zu vermeiden, gibt es zum einen die soziale Schiene bei Wiener Wohnen und zum anderen die Wohnungskommissionen. Beide Einrichtungen haben die Aufgabe, rasch und unbürokratisch zu helfen, wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.

 

Generelle Richtlinien sind erforderlich, um die über 13 000 Vormerkungen pro Jahr administrativ effizient, gerecht und nachvollziehbar bewältigen zu können. Gleichzeitig ist aber vorgekehrt, dass bei berücksichtigungswürdigen Einzelfällen eine besonders rasche Hilfe möglich ist. Daher ist im Unterschied zu Regelungen vor rund zehn Jahren, wo auch bei Obdachlosigkeit oft noch Wartezeiten bis zu drei Jahren bestanden, die Einrichtung der so genannten "sozialen Schiene" geschaffen worden. Bei der "sozialen Schiene" werden 14-tägig Expertenkreissitzungen abgehalten, wo hinsichtlich der Wohnungssuchenden im Einzelfall genau den Ursachen der Obdachlosigkeit nachgegangen wird. Von entsprechend geschulten und erfahrenen Expertinnen und Experten wird entschieden, ob die Vergabe einer Gemeindewohnung empfohlen oder abgelehnt wird oder ob etwa betreutes Wohnen als sinnvolle Wohnungsversorgung für zweckmäßig erachtet wird.

 

Der Expertenkreis besteht aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der MA 11 und der MA 12, der Caritas, der Wiener Frauenhäuser und der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Diese seit rund zehn Jahren praktizierte und weiterentwickelte Vorgangsweise führt dazu, dass Obdachlose nicht, wie in der Vergangenheit, längere Zeit auf eine Wohnung warten müssen, sondern im Regelfall binnen drei Wochen die Information erhalten, ob sie eine Gemeindewohnung oder einen betreuten Wohnplatz bekommen oder ob dies aus sachlichen Gründen abgelehnt wird. Eine Ablehnung erfolgt meist dann, wenn die Obdachlosigkeit aus nachvollziehbaren und vordergründigen Ursachen selbst verschuldet ist beziehungsweise aus Sicht der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die Meinung vertreten wird, dass sich die betroffene Person, zum Beispiel auf Grund ihres Einkommens, selbst mit einer Wohnung versorgen kann.

 

Über die "soziale Schiene" wurden im Jahr 2000 1 321 und im Jahr 2001 1 663 Wohnungen betroffenen Personen zur Verfügung gestellt.

 

Die zweite einzelfallbezogene Ergänzung der Vormerkrichtlinien stellen die Wohnungskommissionen dar, an die sich Personen wenden können, die mit der von den Vergabereferenten auf Grund der Vormerkrichtlinien getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind. Nach genauer Prüfung kann dann die Wohnungskommission auf Grund der besonderen Situation des Wohnungssuchenden im konkreten Einzelfall ebenfalls die Entscheidung treffen, dass eine Gemeindewohnung angeboten werden soll. Nach Schätzungen des Koordinators der Wohnungskommissionen wenden sich pro Jahr etwa 230 Personen ohne festen Wohnsitz an die

 

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