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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 26.04.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 99

 

GR Günther Barnet: Ich gelobe.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Somit ist die Angelobung vollzogen und ich darf Sie hier begrüßen.(Beifall bei der FPÖ und bei der ÖVP. - Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

 

Nachdem es mir nicht möglich ist, Herrn GR Kreißl persönlich hier zu verabschieden, den Herrn GR a.D., darf ich die Freiheitliche Partei ersuchen, dies zu tun und ihm zu danken für seine 6-jährige Zugehörigkeit - bei allem Diskurs, den wir immer hatten.

 

Die Anträge des Stadtsenats zu den Postnummern 1 und 2, 5, 7, 9 und 10, 12 bis 16, 20 bis 23, 25, 27, 29 bis 31, 33 bis 39, 41, 43 und 44, 46, 48, 56, 58 bis 62, 64, 66, 68, 70 und 71 gelten gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung als bekannt gegeben. Bis zu Beginn dieser Sitzung hat kein Mitglied des Gemeinderats zu diesen Geschäftsstücken die Verhandlung verlangt. Ich erkläre daher gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung diese als angenommen und stelle fest, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Hauses gegeben ist.

 

In der Präsidialkonferenz wurde nach entsprechender Beratung die Postnummer 49 zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt und gleichzeitig folgende Umreihung der Tagesordnung vorgeschlagen: Postnummern nach 49: 45, 47, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 57, 63, 65, 19, 24, 26, 28, 32, 40, 42, 4, 6, 8, 11, 17, 18, 3, 67, 69, 72 und 73. Die Postnummern werden in dieser Reihenfolge verhandelt.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 49 (01667/2002-GSV) zur Verhandlung. Sie betrifft städtebauliche Leitlinien bezüglich der Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten, und ich bitte Herrn GR Zimmermann, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter GR Paul Zimmermann: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender!

 

Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Akt. - Danke schön.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke schön. - Die Debatte ist somit eröffnet, und ich darf als Erstem Herrn GR Mag Chorherr das Wort erteilen. - Bitte.

 

GR Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Ja, meine Damen und Herren, die emotionalen Brüche der Debatten sind nicht immer ganz leicht zu überbrücken. Ich möchte mich mit dem durchaus wichtigen Hochhauskonzept auseinander setzen.

 

Ich halte es für gut und richtig, dass sich erstmals zur Frage, wo und wie und unter welchen Bedingungen sollen Hochhäuser gebaut werden, der Gemeinderat hier ein politisches Programm gibt. Es ist ja nicht so, dass mit diesem Beschluss jetzt entschieden wird über Hochhäuser, sondern erstmals gibt es durchaus restriktive Rahmenbedingungen. In vielen Bereichen wird einmal festgestellt, wo Hochhäuser und wann Hochhäuser nicht genehmigt werden dürfen. Es wird ein Leitfaden festgelegt, der einem Planungsausschuss Richtlinien vorgibt, Nein zu sagen, und auf der anderen Seite klare Zielvorgaben für die Investoren enthält. Es wird für das Privileg - ich wiederhole: für das Privileg -, ein Hochhaus errichten zu dürfen, das für die Umgebung durchaus auch eine Reihe von Nachteilen bringen kann, Klarheit geschaffen.

 

Ich möchte vorweg durchaus sagen, dass der Prozess der Verhandlungen ein Positiver war, dass ein Konzept vorgelegt wurde, einige Male darüber diskutiert wurde und es jetzt zu einer Beschlussfassung kommt, insbesondere über 10 Punkte, an die sich jeder Investor, der ein Hochhaus errichten möchte, halten muss.

 

Ich möchte einige wenige dieser Punkte hervorheben, die uns dazu bringen, diesem Hochhauskonzept zuzustimmen.

 

Beginnen wir mit dem Verkehr. Wieweit ist ein Hochhaus ein Verkehrserreger im Sinne von Verkehrschaos durch Autoverkehr? - Hier ist der Punkt, den wir begrüßen, und jener, warum es die ÖVP ablehnt.

 

Meine Damen und Herren! Wir halten hier etwas sehr Grundsätzliches fest. Vor Errichtung eines Hochhauses muss klargestellt werden, dass 75 Prozent des dadurch hervorgerufenen Verkehrs nicht Autoverkehr sein muss. Also der Anteil des Autoverkehrs darf nur ein Viertel betragen.

 

Wenn es dieses Hochhauskonzept schon gegeben hätte, wenn ich so sagen darf, wäre eine Hochhausentwicklung am Wienerberg sicherlich nicht genehmigungsfähig gewesen, und ich glaube auch nicht, dass die uns demnächst ins Haus stehende Verbauung auf der Porr-Platte genehmigungsfähig wäre, denn dort ist dieser Modal Split sicherlich nicht erzielbar. Ich halte es für sehr vernünftig, und schon allein das ist ein großer Durchbruch im Verhältnis zu bisherigen Genehmigungen.

 

Ein Zweites, was erstmals festgeschrieben wird: Es gibt Widmungsgewinne, und ein Gemeinderatsbeschluss, der Hochhäuser zulässt, lässt die Grundkosten in diesem Bereich deutlich wachsen, deutlich steigen. Und hier halten wir erstmals fest, dass das soziale und öffentliche Nutzen eines Hochhauses, wie Freiflächen, kulturelle Einrichtungen, Behebung von Strukturdefiziten des Umfelds, mitfinanziert werden muss von denen, die Widmungsgewinne durch die Umwidmung bekommen. Das halte ich für einen wesentlichen zweiten Punkt, den ich für richtig und wichtig erachte.

 

Ein weiterer Punkt: Bauökologie und Energieeffizienz. Meine Damen und Herren! Es wird unterschätzt: Ein Hochhaus kann eine Strom- und Energievernichtungsmaschine der Sonderklasse sein, kann aber auch auf der anderen Seite mit verhältnismäßig hoher Energieeffizienz ausgestattet sein. Das ist eine Frage der Bautechnik, das ist eine Frage der Planung. Hier rechtzeitig Berechnungen vorlegen zu lassen, Standards im Rahmen der Stadt Wien zu entwickeln und bis hin zu Wartungsplänen ökologische Kriterien zu erfüllen, das würde Wohnhäuser, das würde Hochhäuser, wenn sie in Wien errichtet werden, nach diesen Kriterien weltweit durchaus führend machen. Hochhäuser sind oft primär Prestigeangelegenheiten. Fragen der Energieeffizienz werden nur nebenbei beachtet. Wenn das der Standard in Wien wird, haben wir, glaube ich, weltweit etwas vor

 

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