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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 81

 

ein Forschungszentrum zu fördern, sind mehr als begrüßenswert. Wir würden uns mehr solcher Anträge hier im Gemeinderat wünschen.

 

Wenn die angestrebten Ziele, die in diesem Geschäftsstück angeführt sind, wie die wirtschaftliche und technische Beratung der Klein- und Mittelbetriebe, die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe, die Verbesserung des Images von Ziel-2-Gebieten durch die Lokalisierung dieser Maßnahmen in einer Fachhochschule im Ziel-2-Gebiet und die Stärkung, vor allem die Stärkung der Zusammenarbeit von Fachhochschulen mit anderen Forschungseinrichtungen der Wirtschaft und den Universitäten, wirklich gelingen, dann zeigt uns das, was Kooperation und Zusammenarbeit im bildungspolitischen, im universitären, im forschungspolitischen Bereich bringen und wie alle beteiligten Seiten davon profitieren können. Deshalb unsere Zustimmung zu diesem Geschäftsstück.

 

Ein anderes Thema erschüttert die bildungspolitische Situation in diesem Land seit dem 8. März und eigentlich schon vorher massiv. Das ist der Gesetzesentwurf, präsentiert von der Bundesregierung am 8. März, zum neuen Universitätsgesetz 2002. In diesem Gesetz, das jetzt durch die Medien bekannter geworden ist und wo sich auch der Widerstand schön langsam an den Hochschulen manifestiert, schlägt man unter anderem die Schaffung eigener Medizinuniversitäten in Graz, Innsbruck und Wien vor. (GR Dkfm Dr Fritz Aichinger: Das gehört ins Parlament!) - Ja, das gehört ins Parlament, aber auch die Stadt Wien hat damit zu tun, falls Sie das Gesetz schon gelesen haben. Wenn Sie meinen Antrag gelesen haben, so werde ich darauf zurückkommen, was Wien betrifft.

 

Diese Ausgliederung der medizinischen Universitäten aus dem Universitätenverband, die wir ablehnen, zeigt, dass die bewährte Zusammenarbeit der Fakultäten im Universitätenverband anscheinend nicht mehr gewünscht wird, dass Kooperation über Fakultätsgrenzen hinweg nicht mehr erwünscht ist und dass auch Forschung und Lehre und das wechselseitige Spiel zwischen den Fakultäten in diesen Bereichen ebenfalls nicht mehr gewünscht wird. Studierende dieser Fakultät und auch Lehrende dieser Fakultät sehen sich nämlich nicht nur als Mediziner, sondern dem Universitätenverband als Gesamtes verpflichtet und wollen diese Kooperationen, diese fächerübergreifende Interdisziplinarität weiterhin haben. Für uns ist die Interdisziplinarität ein wesentlicher Faktor einer Universität, denn Kommunikation wird immer bedeutender in den hochspezifischen divergierenden Fachrichtungen. Wir brauchen diese Interdisziplinarität, um ein wissenschaftlich gesamtheitliches Weltbild zu haben und es ist notwendig für die Synergie zwischen Forschung, Lehre und auch die Organisation. Die Ausgliederung dieser medizinischen Universitäten würde beinhalten, dass die Prinzipien, die im UG 93 eigentlich festgeschrieben sind, aufgehoben und für null und nichtig erklärt werden. Das ist nicht unser Zugang zu diesem Thema.

 

Deshalb stelle ich einen Beschlussantrag, der lautet:

 

"Im Interesse der verstärkten Zusammenarbeit der Stadt Wien mit der Universität Wien und im Interesse der Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung des Wissensstandorts Wien lehnt der Gemeinderat der Stadt Wien entschieden die Ausgliederung der medizinischen Fakultät und die Gründung einer Medizinischen Universität Wien ab und unterstützt damit nachdrücklich alle universitären Gremien und ProponentInnen, die sich für die Erhaltung der Volluniversität ausgesprochen haben.

 

Eine Ausgliederung der medizinischen Fakultät würde die wechselseitige Ergänzung und Befruchtung von Forschung und Lehre verschiedener Fakultäten behindern und damit die Qualität des universitären Angebots insgesamt verschlechtern.

 

Die Ausgliederung wäre insbesondere ein schwerer Schlag für die Forschung auf dem Gebiet der theoretischen Medizin und für die Weiterentwicklung des Life Sciences Standorts Wien.

 

Eine Ausgliederung der medizinischen Fakultät würde entgegen den Grundsätzen und Aufgaben der Universitäten, wie sie im Universitätsorganisationsgesetz 1993 und im Entwurf zum Universitätsorganisationsgesetz 2002 festgeschrieben sind und die der Gemeinderat der Stadt Wien nachdrücklich unterstreicht, einseitig und im Interesse einiger weniger Universitätsangehöriger die Verwertung von Forschungsergebnissen und die praktische Anwendung im Klinikbetrieb zu Lasten von Forschung und Lehre und zu Lasten der generellen humanistischen gesellschaftlichen Zielsetzungen der Universität fördern und begünstigen.

 

Der Gemeinderat der Stadt Wien ersucht die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber, dringend gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Weiterbestand der Volluniversitäten und die Wahrung berechtigter Interessen und Anliegen der einzelnen Fakultäten sicherstellen.

 

Der Gemeinderat Wien ersucht die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dringend die Bestimmung über die Schaffung der Medizinischen Universitäten aus dem Begutachtungsentwurf herauszunehmen.

 

Der Gemeinderat unterstreicht auch die Möglichkeit, durch eine entsprechende Fassung der universitären Satzung und der Wahrung der Einheit und Autonomie der Universität Wien, offene Fragen der Sonderstellung der medizinischen Fakultät zur beiderseitigen Zufriedenheit zu regeln."

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags.

 

Nur zur Information: Ein ähnlich lautender Antrag wurde vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck einstimmig angenommen.

 

Zu einem weiteren Punkt: In einer APA-Meldung vom 8. März hat Bgm Häupl gemeint, es gäbe eigentlich nichts gegen eine Vollrechtsfähigkeit der Universität einzuwenden, solange die Grundfinanzierung der Universitäten garantiert wird und es gäbe prinzipiell wichtigere Themen. Ich denke, damit mag er vielleicht aus seiner Sicht Recht haben, an den Universitäten ist diese

 

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