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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 36

 

beim Europäischen Gerichtshof - der Einschätzung der Rechte der Begrenzung der Bezüge zum einen und die Frage des Rechts auf Datenschutz zum anderen.

 

Meine Damen und Herren! Da das eine Materie ist, die im österreichischen Recht die Aktivitäten des Rechnungshofs betrifft, der das Bezügebegrenzungsgesetz zu exekutieren hat, und die Frage des Datenschutzes bis heute österreichweit tatsächlich noch nicht geklärt worden ist - ganz im Gegenteil, nachdem beide Rechtsgüter im Verfassungsrang verankert sind, sieht sich der Verfassungsgerichtshof selber außer Stande, das für Österreich allein zu bewerten, denn der Verfassungsgerichtshof sagt, davon sind europäische Grundrechte betroffen, weshalb das beim Europäischen Gerichtshof liegt -, halte ich es nicht für sinnvoll, jetzt ein Reglement zu treffen, etwas zu beschließen, was unter Umständen - sehr wahrscheinlich - durch einen Spruch des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben wird.

 

Ich denke mir, gerade in so sensiblen Sachen ist es sinnvoll, dass wir mit Augenmaß agieren. Unser Bestreben, bei einer Sache wie den Untersuchungskommissionen Rechtssicherheit zu schaffen, damit nicht nachträglich jemand kommen und sagen kann, wir würden uns mit einigen unserer Vorgangsweisen außerhalb der Verfassung gestellt haben, ist in Wirklichkeit ein Engagement der Sozialdemokraten, um nachhaltig gerade dieses Instrumentarium zu sichern.

 

Um die Intentionen, die Sie damit angezogen haben und zu denen wir uns bekennen, in eine Form zu bringen, von der wir sagen können, dass das nachhaltig hält und damit das erzielt wird, was Sie tatsächlich wollen, stelle ich gemeinsam mit meinem Kollegen Günther Reiter folgenden Beschlussantrag:

 

"Die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal wird ersucht, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen werden kann, dass einmal jährlich öffentlich dargestellt wird, welche Nebenbeschäftigungen gemäß § 25 Dienstordnung 1994 beziehungsweise § 16 Dienstrecht der Vertragsbedienstetenordnung 1995, leitende Bedienstete" - dann wird ausgeführt, welche Personen das sind - "unter Angabe der Abteilung, in welcher diese beschäftigt sind, gemeldet und nicht untersagt wurden."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags an den GRA für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal.

 

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren - die letzten Stunden dieser Sitzung Revue passieren lassend -, dass viel von dem, was gestern an Fakten angekündigt worden ist, die man hier präsentieren wollte - von dem Tatbestand, dass die Sozialdemokratie Minderheitenrechte in diesem Haus blockiert, bis hin zu den Beschuldigungen, die noch weitreichender waren -, in Wirklichkeit bis zum heutigen Tag dieser Debatte nichts konkret auf den Tisch gelegt worden ist. Ich sage Ihnen weiters namens der Sozialdemokratischen Fraktion - und das ist etwas, was wir nicht erst seit heute sagen -, dass wir zu diesem Minderheitenrecht stehen, denn nicht umsonst gibt es dieses Minderheitenrecht in diesem Wiener Gemeinderat.

 

Weiters fordern wir alle anderen, die heute gesagt haben, sie finden das klass oder sie finden das zu wenig weit reichend, auf, ihre Energie dazu zu nutzen, vielleicht in ihren Fraktionen auf Bundesebene den Bewusstseinsprozess voranzutreiben, damit dieses Minderheitenrecht nicht nur ein isoliertes in Wien bleibt, sondern dass das, was durchaus sinnvoll wäre, auch auf Bundesebene durchgeführt wird. Sofern man nichts zu verstecken hat, sage ich dazu. Wenn man etwas zu verstecken hat, dann verstehe ich, dass man es nicht tut. (GR Gerhard Pfeiffer: Nein, das geht nach der Strafprozessordnung nicht! Das ist ein ganz anderer Tatbestand! - GR Godwin Schuster: Nein! Zuerst informieren und dann reden!)

 

Man kann sich hinter jedem Gesetz verstecken, meine Damen und Herren, das ist eine Sache, die man sehr, sehr leicht machen kann. In Wirklichkeit, Kollege Pfeiffer, haben Ihr Regierungschef und Ihre Bundesregierung kein Interesse an diesen Rechten, weil sie nämlich die Angst haben, dass wir auf Dinge draufkommen könnten, auf noch viel mehr Dinge draufkommen könnten, als jetzt schon in der Öffentlichkeit bekannt sind. Das ist die Wahrheit und nichts anderes. Verstecken Sie sich nicht hinter dem Strafgesetzbuch, das ist nicht fair! (GR Gerhard Pfeiffer: Das glauben nur Sie!)

 

Meine Damen und Herren! Wir sind bereit, dieses Recht der Untersuchungskommissionen gemeinsam mit Ihnen mit Leben zu erfüllen. Wir sind bereit, das, was aufklärungsbedürftig ist, aufzuklären. Wir sind bereit, wie auch in der Vergangenheit bewiesen, nicht zuletzt durch Herrn StR Schicker, rasch politische Verantwortung und politischen Handlungsbedarf wahrzunehmen und auszufüllen. Und wir geben Ihnen das Versprechen, das auch in Zukunft zu tun.

 

Was wir nicht zulassen werden, ist, dass Diffamierungen quer über Berufsgruppen erfolgen. Was wir nicht zulassen werden, ist, dass Schlüsse gezogen werden, die schlussendlich nur dazu dienen, politisches Kleingeld zu wechseln.

 

Sie werden in uns, meine Damen und Herren, faire und gute Partner in der Untersuchungskommission finden. Ich versichere Ihnen, die Sozialdemokraten haben ein massives Interesse daran und werden dies auch in Zukunft haben, für eine gute, für eine gerechte, und zwar für alle gerechte Stadtverwaltung für die Wienerinnen und Wiener zu sorgen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die Debatte ist somit geschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die beiden vorliegenden Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Als Erstes zur Abstimmung gelangt der Antrag der GRÜNEN, betreffend Offenlegung von Nebenbeschäftigungen.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen zum Beschlussantrag der SPÖ-GRe Reiter und VALENTIN zum gleichen Thema. Hier wird

 

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