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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 9

 

Folgender Antrag des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Petra Bayr

 

(00413/2002-GSV, P 38) In Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das im Antragsplan Nr 7361 mit der rot strichpunktierten Linie umschriebene Gebiet zwischen Ober-Laaer-Straße, Franzosenweg, Wilhelm-Pinka-Platz, Linienzug 1-2, Liesingbach und Himberger Straße im 10. Bezirk, KatG Oberlaa Land werden unter Anwendung des § 1 der Bauordnung für Wien folgende Bestimmungen getroffen:

 

I.

 

Der bisher gültige Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan verliert seine weitere Rechtskraft.

 

II.

 

Die roten Planzeichen gelten als neu festgesetzt.

 

Für die rechtliche Bedeutung der Planzeichen ist die beiliegende "Zeichenerklärung für den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan" (§§ 4 und 5 BO für Wien) vom 1. Oktober 2001 maßgebend, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

 

Für die Querschnitte der Verkehrsflächen gemäß § 5 (2) lit c der BO für Wien wird bestimmt, dass bei einer Straßenbreite ab 10,0 m entlang der Fluchtlinien Gehsteige mit mindestens 2,0 m Breite herzustellen sind.

 

In den Verkehrsflächen Ober-Laaer-Straße und Franzosenweg sind Vorkehrungen zu treffen, um die Pflanzung einer Baumreihe zu ermöglichen.

 

Gemäß § 5 (4) der BO für Wien wird bestimmt:

 

3.1. Textliche Bestimmungen ohne Plandarstellung:

 

Im gesamten Plangebiet darf bei den zur Errichtung gelangenden Gebäuden der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,5 m über der tatsächlich ausgeführten Gebäudehöhe liegen.

 

Für alle Gebäude bis zu einer Gebäudehöhe von 12,0 m wird bestimmt, dass Flachdächer bis zu einer Dachneigung von fünf Grad entsprechend dem Stand der technischen Wissenschaften zu begrünen sind. Technische bzw der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.

 

Im Bauland – Wohngebiet wird für nicht bebaute, jedoch bebaubare Grundflächen die gärtnerische Ausgestaltung angeordnet.

 

3.2. Besondere Bestimmungen mit Plandarstellung:

 

3.2.1 Auf den mit BB1 bezeichneten Flächen ist die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise zulässig.

 

3.2.2 Entlang der mit BB2 bezeichneten Baulinien dürfen im Erdgeschoss keine Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen zu öffentlichen Verkehrsflächen hin angeordnet werden.

 

Berichterstatter: GR Andreas Schieder

 

(00614/2002-GSV, P 53) Der Erhöhung der Gesamtkosten für das Vorhaben SUPerNOW (Strategische Umweltprüfung im Entwicklungsraum Nordosten Wiens), früher "Verkehrskonzept 21./22. Bezirk" von 327 027,75 EUR um 104 972,25 EUR auf nunmehr 432 000 EUR wird zugestimmt. Der auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Betrag in Höhe von 356 578,64 EUR (4 906 629 ATS) ist auf Haushaltsstelle 1/0311/728 bedeckt.

 

(Redner: Die GRe Robert Parzer und Günther Reiter.)

 

Berichterstatterin: GRin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch

 

(00670/2002-GGS, P 37) Gemäß § 59 Wiener Stadtverfassung wird eine Kommission eingerichtet, die aus 15 Mitgliedern und 15 Ersatzmitgliedern besteht, davon 9 Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, 3 Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Fraktion der Freiheitlichen Partei Österreichs, 2 Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und 1 Mitglied (Ersatzmitglied) der Fraktion der Grünen Alternative Wien. Die Geriatriekommission soll die Strukturreformen im stationären und nichtstationären Bereich der geriatrischen Versorgung begleiten und unterstützen sowie Anregungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen und sozialmedizinischen Betreuung alter Menschen in Wien geben. Zu ihren Aufgaben gehört der Besuch von Einrichtungen im stationären und nichtstationären Bereich, um sich über die Situation und die Betreuungsmöglichkeiten an Ort und Stellen informieren zu lassen. Die Kommission soll ihre Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit der Psychiatrie- und mit der Behindertenkommission erfüllen und sowohl mit den Selbsthilfe- und Angehörigengruppen als auch mit der Wiener Patientenanwaltschaft engen Kontakt halten.

 

(Redner: Die GRe Dr Sigrid Pilz, Ingrid Korosec, Mag Helmut Kowarik und Marianne Klicka.)

 

Berichterstatter: GR Dr Michael LUDWIG

 

(00782/2002-GKU, P 14) Die Subvention an den Verein Wiener Stadtfeste in der Höhe von 806 700 EUR (entspricht 11 100 434,01 ATS) wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 vorzunehmen.

 

(Redner: Die GRe Marie Ringler und Dr Andreas Salcher.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Elisabeth Vitouch

 

(00561/2002-GKU, P 18) Die Subvention an den Verein Fotogalerie Wien, Verein zur Förderung künstlerischer Fotografie, in der Höhe von 18 000 EUR (entspricht 247 685,40 ATS) für die Personal-, Betriebs- und Veranstaltungskosten im Jahr 2002 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

Berichterstatterin: GRin Renate Winklbauer

 

00564/2002-GKU, P 21) Die Subvention an den Verein "Public Netbase Media~Space! Institut für neue Kulturtechnologien / t0" in der Höhe von 218 000 EUR (entspricht 2 999 745,40 ATS) für die laufenden Aktivitäten im Jahr 2002 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben. Weiters wird dem Verein "Public Netbase Media~Space! Institut für neue Kulturtechnologien / t0" eine Entschuldungsunterstützung in der Höhe von 72 000 EUR (entspricht 990 741,60 ATS), bedeckt auf Haus

 

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