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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 9

 

Höhe von zirka 1 630 000 ATS (118 000 EUR) ist auf Haushaltsstelle 1/8500/612 und 004 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(00692/2002-GWS, P 47) Der Abschluss des Nachtrags zu dem mit GRB vom 27. März 1998, PrZ 11/98-GWS: Berichtigung des zu Gunsten der "Süd-Ost" an der städtischen Liegenschaft EZ 829, KatG Oberlaa Stadt einverleibten Baurechts BREZ 830, KatG Oberlaa Stadt unter Berücksichtigung der rosa Änderung vom 6. August 1999, des Teilungsplans des Ing Kons f Verm Wesen Dipl Ing Dr techn Harald Meixner, vom 3. August 1982, GZ 4570 e1 mit den violetten Änderungen vom 30. März 1984, den grünen Eintragungen vom 5. Juni 1991, mit den braunen Eintragungen vom 5. Juli 1995, zu den im Bericht der MA 69 vom 31. Jänner 2002, Zl MA 69-3-T-10/3/96 angeführten Bedingungen, wird genehmigt.

 

(00776/2002-GFW, P 48) 1) a) Der Beitritt der Stadt Wien zum 8. und 9. Ergänzungsvertrag zum Bestandvertrag vom 16. Jänner 1973, abgeschlossen zwischen der Schloss Laxenburg Betriebsgesellschaft mbH und der Republik Österreich, wird unter der Voraussetzung entsprechender verhältnismäßiger Leistungen des Bundes und des Landes Niederösterreich genehmigt und der Magistrat ermächtigt, diese Ergänzungsverträge zu unterfertigen.

 

b) Die Leistung des Kostenanteils der Stadt Wien für 2002 aus der Durchführung des 8. Ergänzungsvertrags in Höhe von 23 255,31 EUR (entspricht 320 000 ATS) wird unter der im Punkt a) genannten Voraussetzung genehmigt.

 

c) Die Leistung des Kostenanteils für 2002 aus der Durchführung des 9. Ergänzungsvertrags in Höhe von 97 149,04 EUR (entspricht 1 336 800 ATS) wird unter der im Punkt a) genannten Voraussetzung genehmigt.

 

2) Für die Erfordernisse der Beiträge der Stadt Wien auf Grund der unter 1) angeführten Ergänzungsverträge, ist in den Folgejahren in den jeweiligen Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(00775/2002-GFW, P 49) Die Förderaktion "Internationalisierung im Bereich der Kleinunternehmen" im Sinne der vorgelegten Richtlinie mit einer Laufzeit von 1. Juli 2002 bis 31. Dezember 2004 und einem voraussichtlichen Fördervolumen von 1 453 600 EUR pro Jahr sowie die Beauftragung des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Abwicklung der Aktion werden genehmigt. Die budgetäre Bedeckung für das Erfordernis 2002 im Ausmaß von 726 800 EUR ist im Voranschlag 2002 auf Haushaltstelle 1/7822/755 gegeben. Für die Folgejahre ist in den Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(00771/2002-GFW, P 51) Der Beitritt der Stadt Wien zu der Organisation "Deutsch- österreichisches URBAN-Netzwerk" ab 1. Jänner 2002 mit einem Mitgliedsbeitrag von derzeit 7 000 EUR wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 Prozent jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen. Der auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 7 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0108/780 bedeckt. Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

(00778/2002-GFW, P 52) Dem Subventionsnehmer Finanzierungsgarantie-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (FGG) wird für das Jahr 2002 eine Subvention von 36 950 EUR gewährt. Der auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Betrag in der Höhe von 36 950 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0108/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 41, nach Beratung in der Präsidialkonferenz, zum Schwerpunkt-Verhand-lungsgegenstand erklärt wird:

 

Postnummern 41, 39, 38, 53, 37, 14, 18, 21, 22, 24, 27, 29, 30, 31, 32, 20, 50, 44, 2 und 5.

 

Berichterstatter: GR Christian Deutsch

 

6. (00221/2002-GSV, P 41) In Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das im Antragsplan Nr 7158 mit der rot strichpunktierten Linie, Bezirksgrenze, Verkehrsfluchtlinie bzw Grenzlinie umschriebene Gebiet zwischen Schwarzenbergplatz, Lothringerstraße, (Linienzug 1 - 4, Bezirksgrenze zwischen 1. und 3. Bezirk), Am Stadtpark, Am Heumarkt, Rechte Bahngasse, (Linienzug 5 - 8), Neulingbrücke, Neulinggasse, Am Modenapark, Neulinggasse, Zaunergasse, Marokkanergasse und Traungasse im 3. Bezirk, KatG Landstraße sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für Wien und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a (1) der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebiets werden unter Anwendung des § 1 der BO für Wien folgende Bestimmungen getroffen:

 

I.

 

Der bisher gültige Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan verliert seine Rechtskraft.

 

II.

 

1. Die roten Planzeichen gelten als neu festgesetzt. Für die rechtliche Bedeutung der roten Planzeichen ist die beiliegende "Zeichenerklärung für den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan" (§§ 4 und 5 BO für Wien) vom 1. September 1996 maßgebend, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

 

2. Für die Querschnitte der Verkehrsflächen gemäß § 5 Abs 2 lit c der BO für Wien wird bestimmt, dass bei einer Straßenbreite unter 10,0 m entlang der Fluchtlinien Gehsteige mit mindestens 0,8 m Breite, bei einer Straßenbreite von 10,0 m bis unter 16,0 m entlang der Fluchtlinien Gehsteige mit mindestens 1,5 m Breite und bei einer Straßenbreite ab 16,0 m entlang der Fluchtlinien Gehsteige mit mindestens 2,0 m Breite herzustellen sind.

 

In der Bayerngasse sind Vorkehrungen für die Pflanzung einer Baumreihe zu treffen.

 

3. Gemäß § 5 Abs 4 der BO für Wien wird bestimmt:

 

3.1. Im gesamten Plangebiet ist an allen öffentlichen Verkehrsflächen, die weniger als 16,0 m Baulinienabstand auf

 

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