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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 23.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 56

 

erwarten können, ist das, was ich jetzt eben in der Beantwortung der Frage des Herrn GR Pfeiffer getan habe, nämlich ein grundsätzliches Bekenntnis zum Bau von Garagen in dieser Stadt abzugeben und dies auch in öffentlichen kontroversiellen Diskussionen durchzusetzen.

 

Ich bin gegen ein Verbot des Autokaufs und ich bin dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Kraftfahrzeug auch in möglichst vernünftiger, schonender und kostengünstiger Form abstellen können. Und dem werden wir Rechnung tragen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Somit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

Die 2. Anfrage (FSP/00348/2002/0001-KSP/GM) wurde von Frau GRin Petra Bayr an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen gerichtet: Welche Maßnahmen wurden bezugnehmend der aufgetauchten Hepatitis C Fälle ergriffen?

 

Ich ersuche um Beantwortung. - Bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fragestellerin, Frau GRin Bayr!

 

Ich möchte mich eingangs schon entschuldigen, dass ich vielleicht ein bisschen weiter aushole, weil ich auch ein wenig die Problematik der Virusinfektionen und der nosokomialen Infektionen beleuchten möchte.

 

Bezüglich Ihrer Frage, was bezugnehmend auf die aufgetauchten Hepatitis-C-Fälle unternommen wurde, möchte ich auch einmal klärend mitteilen, dass man zwar verabsäumt hat, mich sofort davon zu verständigen, dass man aber sehr wohl alles für die Patientinnen und Patienten getan hat, was notwendig war, um aufzuklären, um sicherzustellen und um weitere Infektionen zu verhüten. Und das ist für mich das absolut Entscheidende.

 

Es mag unbequem und unangenehm für einen Politiker sein, wenn er erst durch eine Presseaussendung etwas erfährt, aber es ist nicht ausreichend, disziplinäre Maßnahmen gegen die Verantwortlichen zu ergreifen, wenn einem selber etwas Unangenehmes widerfahren ist. Meine Aufgabe als Ärztin und Politikerin ist es, für die Patienten zu sorgen und nicht allzu sehr auf mich persönlich Rücksicht zu nehmen. Daher werden Sie verstehen, dass ich auf Grund dieser verspäteten Meldung keine Maßnahmen ergreife, wohl aber die Weisung gegeben habe, dass mir besondere Vorfälle sehr rasch zu melden sind.

 

Man muss aber auch darauf achten, dass man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet, und es haben schon manche dahin gehend missverstanden, dass mir jede Infektion zu melden ist. Wenn mir jede Infektion zu melden wäre, würde ich sämtliche Spitäler der Stadt Wien und selbstverständlich auch mein Büro total lähmen. Das kann es bitte nicht sein.

 

Ich möchte Ihnen noch kurz einen Überblick geben, wie es überhaupt zu der Recherche kam. Die Hepatitis C zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Bei Auftreten einer Erkrankung ist eine Meldung an die MA 15 zu erstatten. Das wurde sehr rasch und in vorbildlicher Weise durchgeführt und die zuständige Ärztin in der MA 15 fand auch das Gemeinsame, dass beide Patienten im Donauspital lagen, aber auch, dass sie Eigenblut erhalten haben.

 

Das Erste, was diese Kollegin tat, war, die Blutspende zu überprüfen, da ja bekannt ist, dass Viren vor allem mit Blutprodukten übertragen werden. Sie haben sich genauestens das Spendewesen im Krankenhaus Lainz angeschaut, sie haben sich die Vorbefunde angeschaut. Es wurde, wie es der Kunst entspricht, vor der Spende von den Patienten ein Screening auf Hepatitis-C-Antikörper durchgeführt. Ich betone das Wort "Antikörper", denn bei Fremdspenden muss eine Hepaitits-C-PCR, eine Polymerase Kettenreaktion, durchgeführt werden, die bereits das Virus sichtbar macht, denn Antikörper treten oft erst Monate nach der Infektion auf und der Patient oder die Patientin ist in dieser Zeit infektiös. Daher müssen Fremdspenden auf Hepatitis-PCR untersucht werden - Eigenblut auf Antikörper.

 

Diese Hepatitis-PCR-Untersuchung ist eine sehr kostspielige. Wenn wir uns fragen, warum das Gesundheitswesen immer teurer wird, so sind es auch diese Sicherheitsbestimmungen der Blutkonserven, die EU-weit verlangt werden - das macht nicht nur Österreich -, und als sie EU-weit durchgeführt wurden, hat die Firma, die das Patent hat, auch noch Lizenzgebühren verlangt. Es kann uns also passieren, dass sich die Kosten für diese PCR-Untersuchung noch auf ein Vielfaches erhöhen. Sie sehen also, die Kosten steigen enorm. Sie, Herr GR Kowarik, der Sie ja da sehr gut und sehr weitgehend informiert sind, können das auch nachvollziehen und wissen darüber auch Bescheid.

 

Diese Hepatitis-C-Antikörper waren negativ. Es wurde dann, wie die Infektion bekannt war, im Look-back-Verfahren auch auf PCR untersucht. Die Patienten waren zu jenem Zeitpunkt negativ.

 

Ich sagen Ihnen auch noch, warum es so wichtig ist, dass man auch das Eigenblut untersucht. Es schadet dem Patienten oder der Patientin selbst nicht, ihr eigenes eventuell infektiöses Blut zu erhalten, aber es besteht bei der Gabe von infektiösem Blut die Gefahr - und das hat der Gesetzgeber auch einkalkuliert; Verwechslungen können immer passieren -, dass durch Verwechslung ein anderer Patient geschädigt wird oder durch Verletzungen das Personal. Daher dürfen Eigenblutspenden nur von, soweit bekannt, infektionsfreien Spendern gegeben werden. Vom Gesetzgeber her ist auch ausgeschlossen, dass Eigenblut, das nicht verwendet wird, an Stelle von Fremdblut verwendet wird, da es sich dabei an sich nicht um gesunde Spender handelt und das durchaus Menschen sein können, die eine medikamentöse Therapie erhalten oder vom Alter her nicht mehr den Spenderqualitäten entsprechen.

 

Nach Überprüfung dieser Eigenblutbank im Krankenhaus Lainz kam die MA 15 zu dem Schluss, dass dort eine Infektion der Blutkonserven mit Hepatitis C nicht stattgefunden haben kann. Daraufhin informierte die MA 15 das Hygieneteam im SMZ-Ost. Wir haben seit einigen Jahren - auch per Gesetzesbeschluss - Hygieneteams in allen Spitälern, die aus Ärzten und Kranken-

 

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