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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 121

 

das gesehen habe, fast identisch mit dem, was wir schon kennen.

 

Verzeihen Sie mir, wenn ich das, damit ich kürzer werde, nicht in Landtag, Gemeinderat und Bezirk einteile, aber einige Punkte möchte ich noch anführen, die mir schon am Herzen liegen und die man vielleicht besser machen oder anders gestalten hätte können, die uns jedenfalls so nicht gefallen.

 

Zum Beispiel Anfragen im Bezirk. Sie werden sagen: Die Anfragen im Bezirk, mein Gott, was ist das schon? - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition hat sich das Anfragerecht an sich viele Jahre lang erkämpft. Eine der schärfsten Waffen und der interessantesten Sachen, um überhaupt etwas zu erfahren, ist die Anfrage. Die Anfrage im Bezirk hat schon einen Sinn. Ich weiß, dass natürlich auch sehr viele - ich will sie nicht abwerten - unsinnige oder nicht unsinnige oder Grätzelanfragen gestellt werden. Mag sein, dass das vielleicht im Bürgerdienst leichter zu erledigen wäre, als durch Anfragen. Nur: Es muss einer Oppositionspartei gestattet sein - und das war bisher der Fall -, über Anfragen auch zu debattieren. Das ist eigentlich das Entscheidende.

 

In der neuen Geschäftsordnung ist das jetzt anders geregelt und ich bitte Sie wirklich, unterschätzen Sie das nicht. Da nimmt man der Opposition, und zwar allen, die Möglichkeit zur Diskussion, und darum wundert es mich, dass der Herr Chorherr so begeistert ist. Dadurch, dass er nie in einem Bezirk gesessen ist, weiß er das nicht. Es würde ihm gut tun, wenn er eine Periode lang vielleicht irgendwo in einem Bezirk sitzen würde, dann würde er das wissen und auch die Mängel kennen, die es dort ebenfalls gibt. Das heißt, wir haben bisher, wenn der Bezirksvorsteher nicht gleich, sondern beim nächsten Mal mündlich beantwortet hat, immer darüber diskutieren können. Und das ist gut so. Vielleicht war es nicht mehr so aktuell, aber trotzdem hat man seine Meinung kundtun können.

 

Was passiert jetzt? - Jetzt kann es der Bezirksvorsteher - es steht nämlich "und" und "oder", wenn Sie sich das genau durchlesen - entweder gleich mündlich beantworten oder/und beim nächsten Mal mündlich oder schriftlich. Sie wissen genau, wenn es dann schriftlich ist, gibt es auch keine Diskussion mehr. Und wenn jetzt ein Bezirksvorsteher eine Fraktion oder eine Oppositionspartei nicht will oder nicht will, dass diskutiert wird, dann wird er halt immer nur mehr schriftlich antworten.

 

In zwei Jahren - ich sage Ihnen das auf Grund unserer Bezirkserfahrungen - werden wir feststellen, welche Bezirksvorsteher das sind. Ich will von niemandem jetzt im Vorhinein sagen, dass er es macht oder dass er es plant, aber ich sage Ihnen, es wird sicher einige geben, die das sehr gerne in Anspruch nehmen, nur mehr schriftlich zu antworten. Und das kann sich eine Opposition eigentlich nicht gefallen lassen.

 

Wir haben ursprünglich, noch vor 1996 - das ist ein wichtiger Punkt, der überhaupt nicht mehr angegangen wurde -, Kompetenzen der Bezirksvorsteher-Stellvertreter gefordert, und zwar nicht deswegen, weil wir 13, 14, 15 oder sonst eine Anzahl - das wankt ja hier und da - von Stellvertretern haben, für die wir eigene Kompetenzen brauchen oder nicht brauchen. Es wäre an sich von Vorteil, dass er, wenn er schon seine Gage kriegt, auch gewisse Kompetenzen innehat, dass er einen gewissen Aufgabenbereich - es muss ja nicht der größte sein - vom Bezirksvorsteher übertragen bekommt und sei es nur formal.

 

Herr Kollege Schuster weiß ganz genau - ich glaube, auch andere Kollegen, der Lehner zum Beispiel -, das war damals ein harter Streitpunkt, trotzdem haben wir uns, wenn Sie sich erinnern können, im 95er-Papier auf ein Minimum geeinigt. Die hätten etwas bekommen. Das fällt an sich vollkommen heraus.

 

Oder die Vorsitzenden: Natürlich werden wir - der Kollege wird jetzt sagen, wir nehmen alles Gute in Anspruch und sind trotzdem dagegen - den Vorsitzenden-Stellvertreter für die zweitstärkste Partei, dort, wo wir das sind, in Anspruch nehmen. Schon deshalb, weil wir auch die Verfassung respektieren, wie Kollege Schuster gesagt hat. Nur: Bisher war es dem Bezirksvorsteher und der stärksten Partei freigestellt, ob der Bezirksvorsteher sein Mandat behält beziehungsweise die Sitzung führt oder einen Vorsitzenden nominiert. Mit einem Schlag haben natürlich alle stärksten Parteien - und das sind in Wien mit Ausnahme jetzt des 7. Bezirks, was sich aber nach der nächsten Wahl auch wieder ändern wird, ich bin da guter Dinge, nur schwarze und rote Mehrheitsparteien - dadurch, dass diese Vorsitzendenregelung jetzt zwingend vorge-schrieben ist, still und heimlich einen Bezirksrat mehr, weil jetzt natürlich alle Bezirksvorsteher automatisch auf ihr Mandat verzichtet haben. Sie brauchen es auch nicht mehr, weil sie ja die Sitzung nicht mehr führen.

 

Das ist eine ganz liebe Geschichte. Ich rede jetzt nicht von den Kosten - man soll in der Demokratie nicht über Kosten reden -, aber es ist eine ganz nette Geschichte, die Ihnen da eingefallen ist.

 

Meine Damen und Herren! Zum Abschluss noch etwas: Wenn Herr Kollege Schuster sagt, ein Drittel der Landtagsabgeordneten kann Rechnungshofsberichte verlangen oder verlangen, den Rechnungshofpräsidenten einzubinden, dann ist das nichts anders als ein Nachvollziehen der Bundesverfassung, denn dort gab es das immer. Diese Geschichte mit dem Rechnungshof hat schon der leider verstorbene Rainer Pawkowicz - das wissen Sie alle noch - verlangt. Das war eine Urforderung seit dem ersten Jahr, in dem er überhaupt hier herinnen gesessen ist. Das würde ihm jetzt gefallen, wenn er von oben herunterschaut. Er würde sagen: Endlich ist etwas passiert, was ich immer gefordert habe. Es war also nicht der Kollege Tschirf, denn der war damals noch gar nicht da, der hat damals überhaupt noch keine Ahnung gehabt, was das Rathaus ist. Das hat Kollege Pawkowicz wirklich seit 1989 und 1991 gefordert.

 

Meine Damen und Herren! Die Untersuchungsaus-

 

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