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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 121

 

Ob die Texte übersetzt sind, weiß ich nicht auswendig. Wenn das notwendig ist, werden wir das tun.

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Danke. - Die dritte Zusatzfrage stellt Herr GR Fuchs. - Ich bitte.

 

GR Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Wie wir gehört haben, hat diese tolle neue Einrichtung eigentlich viele Väter. Die Freiheitlichen rühmen sich, hier entsprechend initiativ gewesen zu sein. Ich möchte nur daran erinnern und das Ganze ins rechte Lot rücken, dass Sie dagegen waren, dass ausländische Familien die Allgemeine Wohnbeihilfe bekommen. Wir haben durchgesetzt, gemeinsam in der Koalition, dass jene ausländischen Bürger eine Wohnbeihilfe kriegen, die schon fünf Jahre hier wohnen und arbeiten. Wir sind also da initiativ geworden, gemeinsam, und das ist ein großer Erfolg auch für die Österreichische Volkspartei.

 

Eine Gruppe jedoch, Herr Stadtrat, wurde hier nicht berücksichtig, die ist anscheinend vergessen worden, und da gilt es, hier etwas zu reparieren. Es geht um förderungswürdige Familien, deren Kinder studieren. Während die Familienbeihilfe zum Beispiel nicht zum Familieneinkommen hinzugerechnet wird, wird die Studienbeihilfe sehr wohl dazugerechnet. Und dadurch werden viele förderungswürdige Familien vom Bürgerwohngeld oder von der Allgemeinen Wohnbeihilfe, wie es halt verschieden genannt wird, ausgeschlossen.

 

Es geht der ÖVP um den schrittweisen Ausbau der sozialen Gerechtigkeit und ich frage Sie daher: Sind Sie bereit, diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen, dass eine wichtige Gruppe, die sehr stark oft die Wohnbeihilfe benötigt, ausgeschlossen wird, oder wollen Sie gemeinsam mit uns unsere Initiative aufnehmen, dieses Gesetz zu ändern, damit diesen Familien auch dieses Bürgerwohngeld zusteht?

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Wir haben ja im ersten Schritt die Allgemeine Wohnbeihilfe so gestaltet, wie im Wesentlichen die Wohnbeihilfe im geförderten Wohnbau bereits gestaltet war, und haben dem berechtigten Wunsch und dem Anliegen, das in diesem Haus von vielen zu Recht geäußert wurde, Rechnung getragen, keinen Unterschied zu machen zwischen Menschen, die im Privatbereich wohnen ohne Förderung, und Menschen, die in geförderten gemeinnützigen oder gemeindeeigenen Wohnungen leben.

 

Dass es eine Reihe von zusätzlichen Wünschen gibt, die natürlich zuerst einer besonderen Prüfung zu unterziehen sind hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Berechtigung, stimmt, da kenne ich auch eine Reihe von anderen Fällen. Ich würde mich nicht hierher stellen und sagen: Wir novellieren nicht oder verbessern nicht die Allgemeine Wohnbeihilfe in Zukunft, sondern diese Einführung hat einmal die bisherige Struktur gleich gelassen und eine Ungerechtigkeit beseitigt, die zu Recht aufgezeigt wurde, nämlich zwischen Menschen im geförderten und im nicht geförderten Bereich. Das schließt aber weitere Veränderungen und Initiativen nicht aus.

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Danke. - Die vierte Zusatzfrage stellt Herr GR Josef Wagner. - Bitte.

 

GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Der Kollege Fuchs veranlasst mich natürlich mit seiner Frage, bevor ich Ihnen meine letzte Zusatzfrage stelle, schon auch zu einer Feststellung. Daher gestatten Sie mir das, Herr Stadtrat.

 

Wenn er hier von sozialer Ungerechtigkeit spricht, die deshalb noch bestünde, weil hier beim Zugang für die Allgemeine Wohnbeihilfe bei nichtösterreichischen Staatsbürgern eine fünfjährige Aufenthaltsverpflichtung vorgesehen ist, bevor man um die Allgemeine Wohnbeihilfe einreichen kann, möchte ich nur festhalten, dass es in den vergangenen Jahrzehnten eine noch viel größere soziale Ungerechtigkeit gegeben hat, unter sozialistischen Stadtregierungen, aber auch unter einer sozialistisch-ÖVP dominierten Stadtregierung der letzten fünf Jahre, nämlich diese Ungerechtigkeit, die alle betroffen hat, Österreicherinnen, Wienerinnen, Wiener, Ausländer, dass sie beim bereits geförderten Wohnbau oder mit Förderungen sanierten Wohnbau eine Wohnbeihilfe, eine Förderung noch einmal bekamen, dass aber alle anderen in Privathäusern keine Förderung bekommen haben. Daher sollte man bei der Gewichtung von sozialer Ungerechtigkeit einmal die ersten wichtigen Schritte tun und dann schauen, ob noch entsprechendes Geld vorhanden ist, um vielleicht noch größere Gerechtigkeit walten zu lassen.

 

Ich frage Sie daher, Herr Stadtrat: Wenn bereits in diesem Antragsformular der Hinweis auf der ersten Seite kommt - ich zitiere -: "Wenn Sie nach dem Lesen dieser Informationsbroschüre zur Ansicht kommen, dass Sie keine fachliche Beratung benötigen, können Sie das ausgefüllte Antragsformular samt ausgefüllten Beilagen auch bei Ihrem Magistratischen Bezirksamt“ und so weiter "abgeben.", so glaube ich, dass das ein Hohn ist, wenn man einem Bürger so etwas gibt.

 

Meine Frage: Wenn Sie ohnehin zu Recht genügend Beratungsstellen haben, warum legt man nicht ein vereinfachtes, klares Formular auf, mit dem er zur Beratungsstelle geht, wo er die entsprechenden Unterstützungen bekommt und ein Beamter ihm dabei hilft, diesen Antrag zu stellen? - Ich glaube, das wäre bürgernah, das wäre servicegerecht, und ich würde mir wünschen, dass es ein vereinfachtes Formular für den Antrag gäbe. Wird so etwas kommen, wenn es nach Ihren Wünschen geht?

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Vereinfachte Formulare, wenn sie zweckmäßig sind, stellen keine politischen Unterschiede zwischen Parteien dar. Daher, wenn sie zweckmäßig sind, werden wir sie auch so auflegen.

 

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