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Sitzung 28. Sitzung des Landtages vom 26.11.2009
 
Aktenzahl  LG - 04146-2008/0001  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung des Wiener land- und forstwirtschaftlichen Gleichbehandlungsgesetzes (LGBl 13/2010), Beilage 23/2009 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung  Ausführungsregelungen zum Bundesgrundsatzgesetz BGBl. I Nr. 98/2008: Anpassung der Definitionen der (sexuellen) Belästigung an die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts, Anhebung des Mindestschadenersatzanspruches bei Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses von einem Monatsentgelt auf zwei Monatsentgelte, Anhebung des Mindestschadenersatzanspruches bei Belästigung von 400 Euro auf 720 Euro, Klarstellung, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bzw. Beendigung in der Probezeit gilt, Einräumung eines Wahlrechts bei diskriminierender Beendigung zwischen Anfechtung und Schadenersatz, Klarstellung, dass bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung auf eine allfällige Mehrfachdiskriminierung Bedacht zu nehmen ist, Klarstellung der Sanktionen bei Verletzung des Benachteiligungsverbotes
Beteiligte  Mag. Ulli Sima (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 58
Schlagworte  Antidiskriminierung; Bundesregierung; Europäische Union; Schadenersatz; Sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 3
Wörtliches Protokoll  Seite 58
 
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