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Sitzung 10. Sitzung des Landtages vom 28.06.2007
 
Aktenzahl  LG - 01250-2007/0001  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes (LGBl 34/2007), Beilage 12/2007 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung  Nur dann Verpflichtung des Magistrats eine sanitätsbehördliche Obduktion anzuordnen, wenn die Klarstellung der Todesursache aus wichtigen Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge erforderlich ist und zudem die Todesursache nicht auf andere Weise als durch die Obduktion der Leiche festgestellt werden kann
Beteiligte  Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 96
Schlagworte  Totenbeschau; Tod (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 4
Wörtliches Protokoll  Seite 96
 
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