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Sitzung 8. Sitzung des Landtages vom 26.01.2007
 
Aktenzahl  LG - 04700-2005/0001  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz - WHKG (LGBl 13/2007), Beilage 30/2006 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung  Beibehaltung der Regelungen über die Anerkennung, Nutzung und Bezeichnung von natürlichen Heilvorkommen und über Kurorte sowie die Festlegung von umfassenden Regelungen für Kuranstalten unter Berücksichtigung der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen, Kuranstalten sollen ebenso wie Krankenanstalten einen ärztlichen Leiter, einen Hygienebeauftragten und einen Sicherheitsbeauftragten haben sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung vorsehen; Bewilligung des Betriebes und der Änderung einer Kuranstalt nur bei Erfüllung der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen, Bewilligung erfolgt nicht mehr durch die Landesregierung, sondern durch den Magistrat
Beteiligte  Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 34
Schlagworte  Kuranstalt; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsvorsorge (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 34
 
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