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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3605
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes über die Anwendung von Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes auf weibliche Bedienstete der Gemeinde Wien (LGBl 2/1977), Beilage 12/1976 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Das Mutterschutzgesetz, BGBl. Nr. 76/1957, gilt - abgesehen von den Wiener Landeslehrern - unmittelbar nur für diejenigen Bediensteten der Gemeinde Wien, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen und keine behördlichen Aufgaben zu besorgen haben. Auf die anderen Bediensteten der Gemeinde Wien finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, soweit sie für den öffentlichen Dienst gelten, auf Grund eines Landesgesetzes vom 19. Dezember 1969, LGBl. für Wien Nr. 8/1970, sinngemäß Anwendung. Durch Art. VI des Bundesgesetzes vom 6. Mai 1976, BGBl. Nr. 289/1976, wurde das Mutterschutzgesetz dahingehend geändert, dass gemäß § 15 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes die Vorschriften über den Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie über den Karenzurlaub auch auf Dienstnehmerinnen sinngemäß Anwendung finden, die allein oder mit ihrem Ehegatten ein Kind, welches das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes statt angenommen oder in der Absicht, dieses Kind an Kindes statt anzunehmen, in unentgeltliche Pflege genommen haben, mit dem Kind im selben Haushalt leben und dieses überwiegend selbst pflegen. Es wäre daher erforderlich, auch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/1970 zu novellieren. Da infolge der seit dem 1.Jänner 1975 geänderten Kompetenzverteilung nach dem Bundes-Verfassungsgesetz eine Änderung nur teilweise möglich wäre und das erwähnte Gesetz einen geringen Umfang aufweist, soll stattdessen das Gesetz über die Anwendung von Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes auf weibliche Bedienstete der Gemeinde Wien neu erlassen werden
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – |
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Familie Frau Öffentlicher Dienst Pflegefamilie
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