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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3654
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: In teilweiser Abänderung des dem Beschluss des Gemeinderatausschusses VII vom 27.06.1973, Zl. 378, für die Übertragung der schlüsselfertigen Herstellung des städtischen Wohnhausbaus, 22, östlich Wagramer Straße - nördlich Rennbahnweg, 1. Bauteil, an der Fertigteilbau Wien Ges. mbH zugrundeliegenden Anbots vom 01.03.1973, wird die Verrechnung der vermietbaren Flächen der dreigeschossigen offenen Garage als zusätzliche Mehrleistung in der Höhe von 28,600.000 ATS aus Billigkeitsgründen genehmigt
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Dipl.-Vwin Karoline Pluskal (SPÖ) als GRin und Berichterstatterin | – | |
| Johann Böck (SPÖ) als amtsf StR und Redner | – | |
| Josef Hoffmann (ÖVP) als GR und Redner | – | |
| Dipl.-Ing. Dr. Rainer Pawkowicz (FPÖ) als GR und Redner | – |
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Bezirk 22 Kommunaler Wohnungsbau Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)
Mitverhandelte Vorgänge
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