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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

2. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1978

Aktenzahl

3653

(Antrag Stadtsenat)

Betreff

Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: 1. Die Erhöhung des mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.07.1973, Pr.Z. 2241 und vom 13.12.1976, Pr.Z. 4416, für die Errichtung der städtischen Wohnhausanlage, 22, östlich Wagramer Straße – nördlich Rennbahnweg, 1. Bauteil, genehmigten Sachkredits von 782,000.000 ATS um 45,500.000 ATS auf 827,500.000 ATS wird genehmigt. 2. Das zur Genehmigung beantragte Mehrerfordernis von 45,500.000 ATS findet auf A.R. 711/51 (lfd. Nr. 555) im Voranschlag 1978 seine Bedeckung

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Dipl.-Vwin Karoline Pluskal (SPÖ) als GRin und Berichterstatterin
Johann Böck (SPÖ) als amtsf StR und Redner
Josef Hoffmann (ÖVP) als GR und Redner
Dipl.-Ing. Dr. Rainer Pawkowicz (FPÖ) als GR und Redner
  • Erledigung: nach Debatte angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:Bezirk 22Kommunaler WohnungsbauNotkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)

Mitverhandelte Vorgänge

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