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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
4. Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.1979
Aktenzahl
49/GM/78
(Mündliche Anfrage)
Betreff
Teilen Sie die Auffassung, dass § 19 Abs. 2 der derzeitigen Geschäftsordnung für die Bezirksvertretungen, der ein Dirimierungsrecht des Bezirksvorstehers vorsieht, im Widerspruch zur geltenden Wiener Stadtverfassung steht, die bestimmt, dass die Beschlüsse mit unbedingter Stimmenmehrheit der Bezirksvertretung zu fassen sind?
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als GR und Fragesteller | – | – |
Kommentar:bereits am 11.12.1978 gestellt
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Bezirksvertretung Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin Verfassung der Bundeshauptstadt Wien
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