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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

4. Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.1979

Aktenzahl

49/GM/78

(Mündliche Anfrage)

Betreff

Teilen Sie die Auffassung, dass § 19 Abs. 2 der derzeitigen Geschäftsordnung für die Bezirksvertretungen, der ein Dirimierungsrecht des Bezirksvorstehers vorsieht, im Widerspruch zur geltenden Wiener Stadtverfassung steht, die bestimmt, dass die Beschlüsse mit unbedingter Stimmenmehrheit der Bezirksvertretung zu fassen sind?

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als GR und Fragesteller
  • Kommentar:bereits am 11.12.1978 gestellt

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:BezirksvertretungBezirksvorsteher/BezirksvorsteherinVerfassung der Bundeshauptstadt Wien

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