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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates - Detailansicht
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37. Sitzung des Landtages vom 21.11.2024 zum Video |
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| Aktenzahl |
LG-1256944-2024 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) zum Video |
| Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (65. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (72. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (28. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), die Pensionsordnung 1995 (44. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (27. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) und das Wiener Bezügegesetz 1995 (21. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995) geändert werden (4. Dienstrechts-Novelle 2024) (LGBl 39/2024 kundgemacht am 5.12.2024), Beilage 19/2024 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 11) |
| Beschreibung
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Legistische Umsetzung folgender Ergebnisse aus dem Projekt "Evaluierung der Dienstrechts- und Besoldungsreform": - Die gesetzlichen Bestimmungen im Wiener Bedienstetengesetz betreffend die Einstufung bei Höherreihung sollen grundlegend überarbeitet und für die betroffenen Bediensteten attraktiver gestaltet werden. - Die Rahmenbedingungen für Karrierepfade sollen ausdrücklich im Wiener Bedienstetengesetz verankert werden. Gleichzeitig sollen die bestehenden Rahmenbedingungen für Karrierepfade im Interesse einer besseren Vollziehbarkeit vereinfacht und für die betroffenen Bediensteten attraktiver gestaltet werden. - Im Wiener Bedienstetengesetz soll die Modellfunktion "Politische Referentin bzw. Politischer Referent" höher bewertet werden. Außerdem soll in der Berufsfamilie "Politik" die neue Modellfunktion "Politische Referentin Junior bzw. Politischer Referent Junior" geschaffen werden. - Die Regelungen hinsichtlich der Abgeltung von Mehrdienstleistungen, die teilzeitbeschäftigte Bedienstete in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen leisten, sollen vereinheitlicht werden. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für die Heranziehung teilzeitbeschäftigter Bediensteter, ausgenommen bestimmter Teilzeitbeschäftigungen wie z.B. zur Betreuung eines Kindes, zu Mehrdienstleistungen erleichtert werden. - Im Wiener Bedienstetengesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an einem Traineeprogramm der Stadt Wien verankert werden. - Soweit einer Höherreihung bzw. Umreihung verpflichtend eine sechsmonatige probeweise Verwendung voranzugehen hat, soll im Wiener Bedienstetengesetz ergänzend geregelt werden, dass sich die Dauer der probeweisen Verwendung entsprechend verlängert, sofern nicht an mehr als der Hälfte der Arbeitstage während der sechs Monate tatsächlich eine Dienstleistung erbracht wird. - In der Berufsfamilie "Informations-/Kommunikationstechnologie" sollen im Wiener Bedienstetengesetz neue Modellfunktionen geschaffen und bestehende adaptiert werden
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| Beteiligte
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Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 29
zum Video Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als 2. LPräs u. Redner
WP S. 30
zum Video
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| Schlagworte
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Dienstrecht/Dienstordnung; Besoldung; Familie; Politikerbezüge/Politikerinnenbezüge; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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einstimmig angenommen
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| Kommentar
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Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE, FPÖ und LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 29-30
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