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| Sitzung |
37. Sitzung des Landtages vom 21.11.2024 zum Video |
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| Aktenzahl |
LG-1158396-2024 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) zum Video |
| Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (64. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (72. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (71. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (27. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz) und das Wiener Hinweisgeberinnen-und Hinweisgeber-Schutzgesetz (2. Novelle zum Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz) geändert werden (3. Dienstrechts-Novelle 2024) (LGBl 38/2024 kundgemacht am 5.12.2024), Beilage 12/2024 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 10) |
| Beschreibung
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Legistische Umsetzung folgender Ergebnisse aus dem Projekt "Evaluierung der Dienstrechts- und Besoldungsreform": - Neuregelung der Kriterien für die Bemessung der Höhe der Vergütung für die ständige Stellvertretung - Eröffnung der Möglichkeit zur Gewährung eines Karenzurlaubes im öffentlichen Interesse - Regelung der Voraussetzungen für die Anrechnung der Dauer einer vorübergehenden Verwendung auf eine nachfolgende probeweise Verwendung - Erweiterung der in § 13 Abs. 5 der Besoldungsordnung 1994 vorgesehenen besoldungsrechtlichen Sonderbestimmung um einen auf bestimmte Funktionen im Bereich der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund eingeschränkten Personenkreis - Konkretisierung der Regelungen über die Ausgleichszahlung für Bedienstete, die zur Vertretung einer bzw. eines erkrankten Bediensteten vorübergehend auf einer höher bewerteten Modellstelle verwendet werden, und Klarstellung, dass kurzfristige Unterbrechungen des Krankenstandes der bzw. des Vertretenen den Anspruch bzw. die Anwartschaft auf die Ausgleichzahlung nicht beenden - Ergänzende Klarstellung betreffend Änderungen der Zuordnung von Dienstposten zu einer Berufsfamilie, Modellfunktion und Modellstelle - Klarstellungen betreffend die Regelungen über den Ausbildungskostenrückersatz im Wiener Bedienstetengesetz sowie in der Vertragsbedienstetenordnung 1995 Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Dienstfreistellung zur notwendigen Begleitung eines Kindes bei einem Rehabilitationsaufenthalt Klarstellung in der Funktionsbeschreibung der Modellfunktion "Pflegeassistenz, Sozial- und Fachbetreuerin bzw. Sozial- und Fachbetreuer" im Wiener Bedienstetengesetz Formale Anpassungen sowie Aktualisierungen der Verweise auf bundesgesetzliche und europarechtliche Vorschriften
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| Beteiligte
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Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 29
zum Video Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als 2. LPräs u. Redner
WP S. 29
zum Video
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| Schlagworte
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Dienstrecht/Dienstordnung; Besoldung; Europäische Union; Wiener Gesundheitsverbund (vor 1.6.2020 Wiener Krankenanstaltenverbund) WIGEV (Unternehmung seit 2002); Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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einstimmig angenommen
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| Kommentar
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Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE, FPÖ und LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 29
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