| Sitzung |
34. Sitzung des Landtages vom 04.02.1983 |
| |
| Aktenzahl |
314 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (LGBl 20/1983), Beilage 7/1983 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
|
Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen ist am 27. April 1982 innerstaatlich in Kraft getreten. Zur Durchführung des Übereinkommens sind auf Grund verschiedener Kompetenztatbestände sowohl durch den Bund als auch durch die Länder Durchführungsgesetze zu erlassen. Das im Gegenstand bereits kundgemachte Bundesdurchführungsgesetz BGBl. Nr.189/82, das gleichzeitig mit dem Übereinkommen in Kraft getreten ist, verweist auf die Vollzugszuständigkeit der Länder, soweit diese vorliegt. Der gegenständliche Entwurf regelt jene Verpflichtungen des Abkommens, die in Landeskompetenz wahrzunehmen sind und steht im Einklang mit dem Durchführungsgesetz des Bundes. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf und das geltende Naturschutzgesetz sowie das Tierschutzgesetz kann den aus dem Übereinkommen erwachsenen Verpflichtungen auf Landesebene grundsätzlich entsprochen werden
|
| Beteiligte
|
Peter Schieder (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 37-38
|
| Schlagworte
|
Tierschutz; Bundesregierung; Natur- und Landschaftsschutz (Hauptaspekte)
|
| Erledigung
|
einstimmig angenommen
|
| Sitzungsprotokoll
|
Seite 2
|
| Wörtliches Protokoll
|
Seite 36-38
|