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Sitzung 34. Sitzung des Landtages vom 04.02.1983
 
Aktenzahl  314  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (LGBl 20/1983), Beilage 7/1983 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung  Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen ist am 27. April 1982 innerstaatlich in Kraft getreten. Zur Durchführung des Übereinkommens sind auf Grund verschiedener Kompetenztatbestände sowohl durch den Bund als auch durch die Länder Durchführungsgesetze zu erlassen. Das im Gegenstand bereits kundgemachte Bundesdurchführungsgesetz BGBl. Nr.189/82, das gleichzeitig mit dem Übereinkommen in Kraft getreten ist, verweist auf die Vollzugszuständigkeit der Länder, soweit diese vorliegt. Der gegenständliche Entwurf regelt jene Verpflichtungen des Abkommens, die in Landeskompetenz wahrzunehmen sind und steht im Einklang mit dem Durchführungsgesetz des Bundes. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf und das geltende Naturschutzgesetz sowie das Tierschutzgesetz kann den aus dem Übereinkommen erwachsenen Verpflichtungen auf Landesebene grundsätzlich entsprochen werden
Beteiligte  Peter Schieder (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 37-38
Schlagworte  Tierschutz; Bundesregierung; Natur- und Landschaftsschutz (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 36-38
 
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