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Sitzung 32. Sitzung des Landtages vom 10.12.1982
 
Aktenzahl  1586  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Veranstaltungsgesetz geändert wird (LGBl 8/1983), Beilage 16/1982 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) Ausschuss-Abänderungsantrag
Beschreibung  Das Wiener Veranstaltungsgesetz 1971 wurde im Jahre 1976 und zuletzt im März 1981 (hinsichtlich Straßenmusikveranstaltungen) novelliert. Die letztgenannte Novelle ist im LGBl. Nr. 17/1981 erschienen. Die Novelle des heurigen Jahres gründet sich auf die vom amtsführenden Stadtrat für Kultur und Bürgerdienst einberufene Enquete über Spielapparate vom 29. April 1981 und die aus der Anhörung der Vertreter der betroffenen Kreise gewonnenen Erfahrungen. Einerseits wird die Zurückdrängung von Unterhaltungsspielapparaten aus der Nähe von Schulen und Jugendzentren gewünscht, anderseits soll an Stelle des ausnahmslosen Verbotes von Gewinnspielen die Möglichkeit eines überwachbaren Spielbetriebes vorgesehen werden. Der Spielanreiz wird dadurch in Grenzen gehalten, dass nur solche Münzgewinnspielapparate in Frage kommen, die infolge der Beschränkung des Münzeinwurfes (derzeit max. 5 ATS) und des Gewinnes (derzeit max. 100 ATS) nicht unter das Glücksspielmonopol fallen. Glücksspielautomaten für höhere Einsätze und mit höheren Gewinnchancen bleiben somit den staatlich überwachten Spielbanken Vorbehalten. Da nur bei Glücksspielautomaten, nicht aber bei Geschicklichkeitsspielapparaten gleiche Gewinnchancen für routinierte und nicht routinierte Spieler bestehen, werden als Münzgewinnspielapparate nur Glücksspielautomaten zugelassen. Wirksame Vorkehrungen im Interesse des Jugendschutzes, Beibehaltung der Beschränkung auf höchstens zwei Apparate pro Veranstaltungsstätte (Volksbelustigungsorte wie der Prater bleiben ausgenommen) werden dem Überhandnehmen vorbeugen. Bezüglich der Kennzeichnung der Geräte, die im Interesse der Konsumenten eingeführt wird, werden die Inhaber der Veranstaltungsstätten in die Verantwortung miteingebunden und die strengen Strafbestimmungen (100.000 ATS und Verfall von Spielapparaten) um zusätzliche Tatbestände erweitert, um Missbräuchen besser als bisher entgegenzuwirken. Auf Grund des Begutachtungsverfahrens wird von der Verbannung des Münzgewinnspieles in abgeschlossene Räume Abstand genommen, um eine ausreichende Überwachungsmöglichkeit zu behalten. Bezüglich des neu eingeführten Verbotskreises um Schulen wird eine Übergangsregelung zu Gunsten der bestehenden Konzessionen vorgesehen
Beteiligte  Prof. Dr. Helmut Zilk (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 3-4   WP S. 5
Oswald Strangl (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 4-5
Schlagworte  Spielautomat; Kinder- und Jugendschutz (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte einstimmig angenommen
Folgevorgänge  892/LA (Abänderungsantrag)
Sitzungsprotokoll  Seite 1
Wörtliches Protokoll  Seite 3-5
 
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