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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
936
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizeigesetz geändert wird (Luftreinhaltenovelle 1982) (LGBl 17/1982), Beilage 3/1982 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Seit der Verlautbarung des Wiener Feuerpolizeigesetzes im 10. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, Jahrgang 1957, sind mehr als zwei Jahrzehnte vergangen. Die geänderten Heizgewohnheiten vor allem hinsichtlich des verwendeten Brennstoffes erforderten ebenso wie das verstärkte Umweltbewusstsein eine Überarbeitung des Wiener Feuerpolizeigesetzes. Diesen Veränderungen soll die vorliegende Novellierung des Wiener Feuerpolizeigesetzes Rechnung tragen und mit feuerpolizeilichen Mitteln eine Verbesserung der Luftqualität erreicht zumindest jedoch keine Verschlechterung zu gelassen werden. Weiters wurden in Ausführung der Vereinbarung nach § 15 a B-VG zwischen Bund und den Ländern über die Einsparung von Energie Bestimmungen eingearbeitet. Aus diesen verschiedenen Gesichtspunkten ergab sich die grobe Zweigliederung der Novelle, in den Teil zur Verhütung von Bränden und den Teil, in dem die Bestimmungen zur Luftreinhaltung und Einschränkung von Luftverunreinigungen neu aufgenommen wurden. Es bedarf keiner näheren Begründung, dass die Luft das wichtigste Lebenselement ist, weshalb Verunreinigungen für Mensch, Tier und Pflanzen aber auch für Sachwerte Beeinträchtigungen der Lebensqualität bedeuten. Neben der Bereitschaft eines jeden Menschen, der mit Feuer und Feuerstätten umgeht, zu erhöhter Rücksichtnahme, bietet sich als Methode zur Minderung der Luftverunreinigung auch an, generell Emissionsgrenzwerte festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen. Ein Sonderproblem stellt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien dar. Kleine Mengen durften schon bisher ohne die sonst erforderliche Bewilligung verbrannt werden. Um insbesondere dem Bedürfnis nach einer einfachen Beseitigung von Gartenabfällen entgegenzukommen, aber andererseits unzumutbare Rauchbelästigungen weitgehend zurückzudrängen, soll versucht werden, das Verbrennen auf bestimmte Zeiten einzuschränken
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – | |
| Dr. Hannes Krasser (ÖVP) als LABG und Redner | – | |
| Ernst Outolny (SPÖ) als LABG und Redner | – | |
| Dipl.-Ing. Dr. Rainer Pawkowicz (FPÖ) als LABG und Redner | – | |
| Peter Schieder (SPÖ) als amtsf StR und Redner | – | |
| Prof. Dipl.-Ing. DDr. Wolfgang Strunz (ÖVP) als LABG und Redner | – | |
| Ing. Karl Svoboda (SPÖ) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Brandschutz Luftreinhaltung Luftverschmutzung Vereinbarung gem Art 15a B-VG
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