| Sitzung |
22. Sitzung des Landtages vom 21.09.1981 |
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| Aktenzahl |
2341 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1967 geändert wird (20. Novelle zur Besoldungsordnung 1967) (LGBl 29/1981), Beilage 8/1981 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
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Der vorliegende Entwurf enthält neben der ersten Etappe der Besoldungsreform noch den Einbau der restlichen noch in Geltung stehenden Bestimmung des Wiener Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes in die Besoldungsordnung 1967 und die Befreiung des Mutterschutzkarenzurlaubes von der derzeit bestehenden Pensionsbeitragspflicht. Die erste Etappe der Besoldungsreform wird für die Beamten und Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien, die durch den gleichzeitig eingebrachten Entwurf einer 3. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1979 gleichfalls von der Besoldungsreform erfasst werden, Jahreskosten in der Höhe von ca. 270 Millionen Schilling verursachen. Der Entfall der Pensionsbeitragspflicht für die Zeit eines Mutterschutzkarenzurlaubes wird Jahreskosten von 2,7 Millionen Schilling mit sich bringen. Da die gesamten Maßnahmen mit 1. Juli 1981 in Kraft treten sollen, entfallen auf das Jahr 1981 Mehrkosten von etwa 125 Millionen Schilling
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| Beteiligte
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Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 3
WP S. 6-7
Rudolf Pöder (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 3-6
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| Schlagworte
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Besoldung; Dienstrecht/Dienstordnung; Frau; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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nach Debatte einstimmig angenommen
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| mitverhandelte Vorgänge
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188856 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 3-7
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