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Sitzung 21. Sitzung des Landtages vom 02.07.1981
 
Aktenzahl  1260  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Schulgesetz geändert wird (2. Novelle zum Wiener Schulgesetz) (LGBl 26/1981), Beilage 7/1981 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung  Nach Art. 14 Abs. 3 lit a B-VG ist in den Angelegenheiten der äußeren Organisation der öffentlichen Pflichtschulen Bundessache die Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen. Mit Bundesgesetz vom 20. März 1980, BGBl. Nr. 142 (6. Schulorganisationsgesetz-Novelle) wurden grundsatzgesetzliche Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes abgeändert. Es ist erforderlich, die Wiener Ausführungsbestimmungen entsprechend zu novellieren. Hiebei handelt es sich um Neuregelungen im Zusammenhang mit der Überführung des Schulversuches "Polytechnischer Lehrgang" in das Regelschulwesen, Änderungen im Bereich der Sonderschule und um die Verlängerung des Schulversuchszeitraumes im allgemeinbildenden Schulwesen. Daneben erscheint es zweckmäßig, einige Änderungen vorzunehmen, die sich seit der letzten Novellierung des Wiener Schulgesetzes als notwendig erwiesen haben
Beteiligte  Gertrude Fröhlich-Sandner (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 3
Schlagworte  Schule; Allgemeinbildende Pflichtschule; Behinderte Menschen; Gehörlose Menschen; Pflichtschule; Schüler/Schülerin (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 1
Wörtliches Protokoll  Seite 3
 
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