| Sitzung |
21. Sitzung des Landtages vom 02.07.1981 |
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| Aktenzahl |
1260 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Schulgesetz geändert wird (2. Novelle zum Wiener Schulgesetz) (LGBl 26/1981), Beilage 7/1981 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
| Beschreibung
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Nach Art. 14 Abs. 3 lit a B-VG ist in den Angelegenheiten der äußeren Organisation der öffentlichen Pflichtschulen Bundessache die Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen. Mit Bundesgesetz vom 20. März 1980, BGBl. Nr. 142 (6. Schulorganisationsgesetz-Novelle) wurden grundsatzgesetzliche Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes abgeändert. Es ist erforderlich, die Wiener Ausführungsbestimmungen entsprechend zu novellieren. Hiebei handelt es sich um Neuregelungen im Zusammenhang mit der Überführung des Schulversuches "Polytechnischer Lehrgang" in das Regelschulwesen, Änderungen im Bereich der Sonderschule und um die Verlängerung des Schulversuchszeitraumes im allgemeinbildenden Schulwesen. Daneben erscheint es zweckmäßig, einige Änderungen vorzunehmen, die sich seit der letzten Novellierung des Wiener Schulgesetzes als notwendig erwiesen haben
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| Beteiligte
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Gertrude Fröhlich-Sandner (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 3
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| Schlagworte
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Schule; Allgemeinbildende Pflichtschule; Behinderte Menschen; Gehörlose Menschen; Pflichtschule; Schüler/Schülerin (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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einstimmig angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 3
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