| Sitzung |
19. Sitzung des Landtages vom 27.03.1981 |
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| Aktenzahl |
600 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Parkometergesetz geändert wird (LGBl 19/1981), Beilage 1/1981 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
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Hauptziel des Parkometergesetzes ist es, Parkplätze in einer Weise zu rationieren, dass ihre Inanspruchnahme nur im dringenden Bedarfsfall erfolgt. Einen in diese Richtung maßgeblich wirkenden Faktor stellt die Besteuerung des Abstellens mehrspuriger Fahrzeuge in den Kurzparkzonen dar. Der Bedarf nach Kurzparkzonen und damit nach Rationierung des Parkraumes tritt unabhängig davon auf, ob es sich um eine Bundesstraße handelt oder nicht. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit auch Bundesstraßen in den Geltungsbereich des Parkometergesetzes einzubeziehen und den § 1 Abs. 7 leg.cit. ersatzlos zu streichen. Nach § 8 F-VG 1948 kann die Landesgesetzgebung auf alle Besteuerungsgegenstände greifen, soweit dies nicht im Widerspruch zu Bundesgesetzen steht. Da das Besteuerungsrecht auch für den Bereich der Bundesstraßen von keiner bundesgesetzlichen, die Landeskompetenz ausschließenden oder beschränkenden Vorschrift erfasst ist, steht der Einbeziehung der Bundesstraßen in den Geltungsbereich des Parkometergesetzes nichts im Wege
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| Beteiligte
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Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 10
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| Schlagworte
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Parkraumbewirtschaftung; Parkometerabgabe (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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einstimmig angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 10
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