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Sitzung 19. Sitzung des Landtages vom 27.03.1981
 
Aktenzahl  600  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Parkometergesetz geändert wird (LGBl 19/1981), Beilage 1/1981 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung  Hauptziel des Parkometergesetzes ist es, Parkplätze in einer Weise zu rationieren, dass ihre Inanspruchnahme nur im dringenden Bedarfsfall erfolgt. Einen in diese Richtung maßgeblich wirkenden Faktor stellt die Besteuerung des Abstellens mehrspuriger Fahrzeuge in den Kurzparkzonen dar. Der Bedarf nach Kurzparkzonen und damit nach Rationierung des Parkraumes tritt unabhängig davon auf, ob es sich um eine Bundesstraße handelt oder nicht. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit auch Bundesstraßen in den Geltungsbereich des Parkometergesetzes einzubeziehen und den § 1 Abs. 7 leg.cit. ersatzlos zu streichen. Nach § 8 F-VG 1948 kann die Landesgesetzgebung auf alle Besteuerungsgegenstände greifen, soweit dies nicht im Widerspruch zu Bundesgesetzen steht. Da das Besteuerungsrecht auch für den Bereich der Bundesstraßen von keiner bundesgesetzlichen, die Landeskompetenz ausschließenden oder beschränkenden Vorschrift erfasst ist, steht der Einbeziehung der Bundesstraßen in den Geltungsbereich des Parkometergesetzes nichts im Wege
Beteiligte  Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 10
Schlagworte  Parkraumbewirtschaftung; Parkometerabgabe (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 10
 
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