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Sitzung 12. Sitzung des Landtages vom 05.03.1980
 
Aktenzahl  362  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf des Gesetzes, mit dem das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 1978 geändert wird (LGBl 24/1980), Beilage 7/1980 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung  § 13 Abs. 2 des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes 1978, LGBl. für Wien Nr. 2/1978, sieht die pauschale Herabsetzung der Abwassergebühr für Eigenheime im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 1 Wohnbauförderungsgesetzes 1968 und für Kleingärten vor. Diese Abgrenzung nach dem Wohnbauförderungsgesetz bewirkt, dass Siedlungshäuser, die nicht im Eigentum der Benützer stehen und Reihenhäuser aller Art, die von Genossenschaften errichtet wurden, von der Möglichkeit der Pauschalermäßigung ausgeschlossen sind. Da die bisher gewählte Abgrenzung nicht mehr gangbar ist, wird nunmehr auch für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser im Sinne des § 116 der Bauordnung für Wien die Pauschalermäßigung ermöglicht
Beteiligte  Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 27   WP S. 28
Josef Arthold (ÖVP) als LABG u. Redner    WP S. 27-28
Ing. Walter Hofstetter (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 28
Schlagworte  Abwassergebühr; Abwasserbeseitigung; Bauordnung; Kleingarten; Wohnbauförderung (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 27-28
 
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