| Sitzung |
12. Sitzung des Landtages vom 05.03.1980 |
| |
| Aktenzahl |
362 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 1978 geändert wird (LGBl 24/1980), Beilage 7/1980 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
|
§ 13 Abs. 2 des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes 1978, LGBl. für Wien Nr. 2/1978, sieht die pauschale Herabsetzung der Abwassergebühr für Eigenheime im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 1 Wohnbauförderungsgesetzes 1968 und für Kleingärten vor. Diese Abgrenzung nach dem Wohnbauförderungsgesetz bewirkt, dass Siedlungshäuser, die nicht im Eigentum der Benützer stehen und Reihenhäuser aller Art, die von Genossenschaften errichtet wurden, von der Möglichkeit der Pauschalermäßigung ausgeschlossen sind. Da die bisher gewählte Abgrenzung nicht mehr gangbar ist, wird nunmehr auch für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser im Sinne des § 116 der Bauordnung für Wien die Pauschalermäßigung ermöglicht
|
| Beteiligte
|
Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 27
WP S. 28
Josef Arthold (ÖVP) als LABG u. Redner
WP S. 27-28
Ing. Walter Hofstetter (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 28
|
| Schlagworte
|
Abwassergebühr; Abwasserbeseitigung; Bauordnung; Kleingarten; Wohnbauförderung (Hauptaspekte)
|
| Erledigung
|
nach Debatte einstimmig angenommen
|
| Sitzungsprotokoll
|
Seite 2
|
| Wörtliches Protokoll
|
Seite 27-28
|