| Sitzung |
12. Sitzung des Landtages vom 05.03.1980 |
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| Aktenzahl |
147 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz geändert wird (LGBl 22/1980), Beilage 2/1980 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
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Der Bundesgesetzgeber hat im Zuge der Energieeinsparungsmaßnahmen die Möglichkeit eröffnet, die Allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht in jenen Fällen auszuschließen, wo nicht nur ein großer Stromverbrauch gegeben ist, sondern auch Alternativenergien ohne nennenswerte Schwierigkeiten im allgemeinen zur Verfügung stehen. Bei bestehenden Anlagen wird die Allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht allerdings nur nach Maßgabe der bestehenden Vertragsverhältnisse modifiziert werden können
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| Beteiligte
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Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 22
WP S. 23
Dipl.-Ing. Dr. Rainer Pawkowicz (FPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 22-23
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| Schlagworte
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Energieversorgung; Alternativenergie; Stromversorgung (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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nach Debatte einstimmig angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 22-23
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