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Sitzung 8. Sitzung des Landtages vom 26.06.1979
 
Aktenzahl  1503  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz) (LGBl 28/1979), Beilage 8/1979 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) Ausschuss-Abänderungsantrag
Beschreibung  Der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Bediensteten bei ihrer beruflichen Tätigkeit liegt sowohl im Interesse des einzelnen Bediensteten, wie auch im Interesse des Dienstgebers und im öffentlichen Interesse. Trotz Arbeitszeitverkürzung und Verlängerung des Urlaubes wird ein großer Teil des bewußten Lebens am Arbeitsplatz verbracht. Die Verhütung von beruflich bedingten Unfällen oder Erkrankungen in Verbindung mit einer entsprechenden Gestaltung der Arbeitsbedingungen stellt somit einen wesentlichen Beitrag zur Hebung der Lebensqualität dar. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen hat der Nationalrat am 30.Mai 1972 das Bundesgesetz über den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutzgesetz) beschlossen. Damit wurde eine neue, den heutigen Erfordernissen Rechnung tragende gesetzliche Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Tätigkeit in den Betrieben geschaffen. Das Arbeitnehmerschutzgesetz ist auch in den Betrieben der Gemeinde Wien (z.B. Elektrizitätswerke, Gaswerke, Verkehrsbetriebe, Krankenanstalten) anzuwenden. Hingegen ist die Hoheitsverwaltung der Gemeinde Wien wie auch die des Bundes selbst vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgenommen. Für die nicht in Betrieben tätigen Bundesbediensteten wurde der technische Arbeitnehmerschutz durch das Bundesbediensteten-Schutzgesetz, BGBl. Nr. 164/1977, geregelt, wobei dieses Bundesgesetz die materiell-rechtlichen Vorschriften des Arbeitnehmerschutzgesetzes zum Großteil übernommen hat. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr auch für die in der Hoheitsverwaltung der Gemeinde Wien tätigen Gemeindebediensteten eine gesetzliche Regelung betreffend den technischen Arbeitnehmerschutz getroffen werden, wobei das Bundesbediensteten-Schutzgesetz zum Vorbild dient
Beteiligte  Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 2
Schlagworte  Bedienstetenschutz; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
Erledigung  angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 1
Wörtliches Protokoll  Seite 2-3
 
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