| Sitzung |
8. Sitzung des Landtages vom 26.06.1979 |
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| Aktenzahl |
1740 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf des Gesetzes betreffend die Änderung des Wiener Heilvorkommen- und Kurortegesetzes (LGBl 29/1979), Beilage 17/1979 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
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Es handelt sich in der Hauptsache um die Streichung der Arsenwässer aus der Liste der Heilwässer. Diese Änderung erfolgt auf Grund einer Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, die sich ihrerseits auf ein Gutachten der Balneologischen Kommission stützt. Danach erscheint die nicht unproblematische Therapie mit Arsenwässern heute weitgehend überholt. Außerdem wurden bei den Radonwässern die bisherigen Angaben in der Aktivitätseinheit Curie (Ci) durch die zusätzlichen Angaben in der derzeit ebenfalls gültigen Aktivitätseinheit Becquerel (Bq) ergänzt. Eine praktische Bedeutung kommt diesen Änderungen nicht zu, da in Wien kein natürliches Vorkommen an Arsenwässern oder Radonwässern bekannt ist
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| Beteiligte
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ao. Univ.-Prof. Dr. Alois Stacher (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 2
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| Schlagworte
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Wasserqualität; Bundesregierung (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 2
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