Startseite Infodat Wien

Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates - Detailansicht

 

Sitzung 29. Sitzung des Landtages vom 25.01.2024       zum Video
 
Aktenzahl  LG-77820-2024-LAT  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))       zum Video
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (63. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (71. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (70. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (25. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (22. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz), das Stadtrechnungshofgesetz und das Wiener Personalvertretungsgesetz (32. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2024) (LGBl 8/2024 kundgemacht am 14.2.2024), Beilage 2/2024 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 3) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung  Am 24. November 2023 haben die Gemeinde Wien und die younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Wien, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Organe ein Besoldungsabkommen für das Jahr 2024 geschlossen. Darin ist - unter Beachtung bestehender Vereinbarungen - eine Erhöhung der Gehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der in einem vertraglichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten der Gemeinde Wien um 9,15 %, mindestens jedoch um 192 Euro, vorgesehen. Zusätzliche in Verordnungen oder Gesetzen vorgesehene Gehaltsbestandteile sollen mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 um 9,15 % erhöht werden. Die in §§ 11, 14, 23 bis 31a, 49l und 49m der Besoldungsordnung 1994 ¿ BO 1994 geregelten ruhegenussfähigen Zulagen sowie sämtliche ¿ in Eurobeträgen ausgedrückten ¿ Nebengebühren und Vergütungen werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 einheitlich um 9,15 % erhöht. Der in § 89 Abs. 1 und 5 des Wiener Bedienstetengesetzes - W-BedG normierte Betrag sowie der in § 112 Abs. 1 W-BedG vorgesehene Gehaltsbetrag sollen mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 ebenfalls um 9,15 % erhöht werden. Die in § 78 W-BedG vorgesehene Erschwernisabgeltung wird mit 1. Jänner 2024 nicht erhöht. Die in § 4 Abs. 1 BO 1994 geregelte Kinderzulage sowie der in § 79 Abs. 1 W-BedG geregelte Kinderbeitrag werden unabhängig vom allgemeinen Erhöhungsprozentsatz mit Wirksamkeit 1. Jänner 2024 von 14,53 Euro auf 21 Euro monatlich erhöht. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf soll nunmehr das Besoldungsabkommen für das Jahr 2024 hinsichtlich der mit Wirksamkeit 1. Jänner 2024 durch Landesgesetz vorzusehenden Erhöhungen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen sollen im Wiener Bedienstetengesetz für den Bereich des Wiener Gesundheitsverbundes umgesetzt werden: - Schaffung einer Vergütung für auf kurzfristige Anordnung erbrachte Dienste; - Schaffung einer besoldungsrechtlichen Sonderbestimmung zur Beschäftigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu Fortbildungszwecken bei gleichwertiger Ausbildung im Ausland gemäß § 34 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - GuKG; - Schaffung einer besoldungsrechtlichen Sonderbestimmung zur Beschäftigung von Auszubildenden im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten sowie zur Hebamme. Darüber hinaus sind eine Anpassung im Wiener Personalvertretungsgesetz sowie die Anpassung an mit BGBl. I Nr. 118/2023 vorgenommene Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 in den die Altersteilzeit betreffenden Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung 1995 und des Wiener Bedienstetengesetzes vorgesehen.
Beteiligte  Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 31       zum Video
Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als 2. LPräs u. Redner    WP S. 31       zum Video
Schlagworte  Besoldung; Dienstrecht/Dienstordnung; Krankenpflegepersonal; Lehrer/Lehrerin; Verwaltungsgericht Wien; Wiener Gesundheitsverbund (vor 1.6.2020 Wiener Krankenanstaltenverbund) WIGEV (Unternehmung seit 2002); Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Kommentar  Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE und FPÖ
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 30-31
 
Ergebnisliste Suche anpassen     Neue Suche Hilfe

Startseite Infodat Wien
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
Kontaktformular