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Die MA 35 informiert auf wien.at über die notwendigen Schritte zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Nach der Klärung grundsätzlicher Voraussetzungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft wird darauf verwiesen, einen Erstberatungstermin online zu buchen. Der nächste freie Termin hierfür ist mit Stand 11. Oktober 2023 der 2. April 2024. Dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung auf die österreichische Staatsbürgerschaft darstellt, wird nicht erwähnt. Diese fehlende wesentliche Information führt dazu, dass ab dem Zeitpunkt des Wunsches, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen, bis zur tatsächlichen Antrag-stellung mehrere Monate verstreichen. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass zur notwendigen Beschleunigung der Staatsbürgerschaftsverfahren auf der Website der MA 35 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung darstellt? |