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Sitzung 12. Sitzung des Landtages vom 28.04.2022       zum Video
 
Aktenzahl  LG-613674-2021  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))       zum Video
Betreff  Entwurf eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen und von Forschungsdaten öffentlicher Stellen (Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 - WIWG 2022) (LGBl 28/2022 kundgemacht am 8.7.2022), Beilage 1/2022 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen) (Postnummer 1)
Beschreibung  Die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABI. L 172 vom 26.6.2019, S. 56, ersetzt die bisherige Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABI. L 345 vom 31.12.2003, S. 90 in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABI. L 175 vom 27.6.2013, S. 1 (im Folgenden: "PSI-Richtlinie"), vollständig. Die PSI-Richtlinie wurde im Wiener Landesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen - Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz (WIWG), LGBl. für Wien Nr. 52/2005 idF LGBl. für Wien Nr. 29/2015, umgesetzt. Das gegenständliche Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen und von Forschungsdaten öffentlicher Stellen (Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 - WIWG 2022) verfolgt den Ansatz einer vollständigen Neuerlassung der landesrechtlichen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1024. Die Grundsystematik des WIWG bleibt im WIWG 2022 bestehen. Im Vergleich zum bisherigen WIWG ergeben sich aber aufgrund der Neuerungen in der Richtlinie (EU) 2019/1024 folgende wesentliche Änderungen im WIWG 2022: Festsetzung des Ziels, die Verwendung offener Daten zu erleichtern; Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Daten im Besitz von Forschungseinrichtungen und Forschungsforderungseinrichtungen öffentlicher Stellen, wobei für diese teilweise Sonderregelungen bestehen; die neu geregelten "dynamischen Daten" sind unmittelbar nach Erfassung mittels geeigneter Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zur Weiterverwendung zugänglich zu machen; Aufnahme der Verpflichtung, Dokumente auf elektronischem Wege in offenen, maschinenlesbaren, zugänglichen, auffindbaren und weiterverwendbaren Formaten bereitzustellen; Reduktion der Gestaltung der Entgelte für die Weiterverwendung auf den Grundsatz, dass die Dokumente zur Weiterverwendung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind, mit gewissen Ausnahmen für Grenzkosten sowie angemessenen Gewinnspannen; Einführung besonderer Rechtsvorschriften für bestimmte, durch die Europäische Kommission festzulegende, hochwertige Datensätze; Aufnahme von Verordnungsermächtigungen für die Landesregierung zur punktuellen Konkretisierung und Durchführung des Gesetzes. Kompetenzen: Die Regelungen, welche der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1024 dienen, sind Ausfluss der Organisationshoheit und - hinsichtlich privatrechtlich organisierter Rechtsträgerinnen und Rechtsträger - der Zivilrechtskompetenz des Bundes (Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG). Die Regelungskompetenz für öffentliche Stellen im Bundesbereich kommt dem Bund, für öffentliche Stellen im Landes- und Gemeindebereich den Ländern zu. Dies hat zur Folge, dass ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze zu erlassen sind. Ausgegliederte, privatrechtlich organisierte Rechtsträgerinnen und Rechtsträger des Landes bzw. der Gemeinde, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen und nicht unter die Definition der öffentlichen Stelle im Sinne des § 4 Z 1 WIWG 2022 fallen, haben die entsprechenden Regelungen des Bundes anzuwenden
Beteiligte  Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) als LABG u. Berichterstatter    WP S. 58       zum Video
Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als 2. LPräs u. Redner    WP S. 58       zum Video
Schlagworte  Öffentlichkeitsarbeit; Datenschutz; Europäische Union; Verwaltungsverfahren (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Kommentar  Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE, FPÖ und LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)
Sitzungsprotokoll  Seite 3
Wörtliches Protokoll  Seite 58
 
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