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Sitzung |
5. Sitzung des Landtages vom 24.06.2021 zum Video |
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Aktenzahl |
LG-715751-2021-LAT (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) zum Video |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (56. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (64. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (62. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (15. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), das Wiener Personalvertretungsgesetz (30. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), die Pensionsordnung 1995 (38. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (21. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (9. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz) und das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (13. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998) geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (LGBl 40/2021 kundgemacht am 15.7.2021),Beilage 17/2021 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 14) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
Beschreibung
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Erhöhung des Pflegefreistellungsanspruchs um weitere sechs Werktage für die notwendige Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig von dessen Alter sowie Entfall der Begrenzung von sechs Werktagen pro Anlassfall in jenen Fällen, in denen das zu pflegende Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; Freijahr und Freiquartal auch für Teilzeitbeschäftigte; Anpassung der Leistungen für Beamtinnen während des Beschäftigungsverbotes an das den vertraglichen Bediensteten gebührende Ausmaß; Klarstellung, dass der Anspruch auf Frühkarenz auch bei gleichgeschlechtlicher Ehe gebührt; Erweiterung der Rechte von Opfern sexueller Belästigung im Verfahren vor der Disziplinarkommission; Verlängerung des Anspruchs auf Waisenversorgung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie; Entfall der Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte des Ruhestandes zu fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern zu ernennen; Schaffung einer Ausnahme von der Pflicht zur Kennzeichnung von Fluchtwegen für sozialpädagogische Einrichtungen; Anpassungen im Zusammenhang mit der quartalsmäßigen Bevorschussung der Kosten für arbeitsmedizinische Leistungen der KFA Wien; Schaffung einer neuen Modellfunktion "Sprachförderin bzw. Sprachförderer" in der Berufsfamilie "Kindergarten" im Schema W2 des Wiener Bedienstetengesetzes; Bezeichnungsänderungen im Gesundheitsbereich in der Besoldungsordnung 1994, im Schema W1 des Wiener Bedienstetengesetzes in den Berufsfamilien "Führung medizinische, therapeutische und diagnostische Gesundheitsberufe (MTDG)", "Fachbereichskoordination Pflege" und "Fachbereichskoordination Hebammen" sowie im Wiener Personalvertretungsgesetz; Einbeziehung der Forst- und Landarbeiterinnen bzw. Forst- und Landarbeiter der Stadt Wien, für die ein Kollektivvertrag gilt, in den Geltungsbereich des Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetzes, Anpassung des Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetzes an die Änderungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes; Aktualisierung der Hinweise auf die Richtlinien-Umsetzung sowie redaktionelle Anpassungen
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Beteiligte
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Mag.a Nina Abrahamczik (SPÖ) als LABG u. Berichterstatterin
WP S. 84
zum Video Ernst Woller (SPÖ) als 1. LPräs u. Redner
WP S. 84
zum Video
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Schlagworte
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Dienstrecht/Dienstordnung; Bedienstetenschutz; Besoldung; Coronavirus - Covid 19; Kindergarten - Kindertagesheim; Personalvertretung; Pflegefamilie; Pflegekind; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE und FPÖ
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Sitzungsprotokoll
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Seite 4
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Wörtliches Protokoll
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Seite 84
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