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Sitzung 45. Sitzung des Landtages vom 29.04.2020       zum Video
 
Aktenzahl  LG-181338-2020-LAT  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))       zum Video
Betreff  Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutze der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002), LGBl. für Wien Nr. 17/2002, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 11/2019, geändert wird (LGBl 31/2020 kundgemacht am 11.5.2020), Beilage 5/2020 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (Postnummer 4) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung  1. § 3 Z 1 2. Satz wird ersatzlos aufgehoben. 2. § 12 Abs. 7 Z 2 lautet wie folgt: "(7) Der Verfall kann nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG erklärt werden für 1. (...) 2. Rausch- und Suchtmittel, die junge Menschen entgegen § 11 und § 11a erwerben, besitzen, konsumieren oder zu sich nehmen."
Beteiligte  Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 9       zum Video
Ernst Woller (SPÖ) als 1. LPräs u. Redner    WP S. 9       zum Video
Schlagworte  Kinder- und Jugendschutz; Alkohol; Rauchen; Verwaltungsstrafverfahren (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Kommentar  Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ, ÖVP, NEOS und DAÖ
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 9
 
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