| Sitzung |
4. Sitzung des Landtages vom 30.09.1983 |
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| Aktenzahl |
2717 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Getränkesteuergesetz für Wien 1971 authentisch interpretiert wird (LGBl 43/1983), Beilage 16/1983 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
| Beschreibung
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"§ 3 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 12/1973 ist so auszulegen, dass zum Entgelt mit Ausnahme der im Gesetz genannten Faktoren alles gehört, was aufgewendet werden muss, damit der Verbraucher das Getränk erhält. Es umfasst daher auch den Wert der mitverkauften Gefäße und Trinkhalme."
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| Beteiligte
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Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 20
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| Schlagworte
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Getränkesteuer (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 20
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