| Sitzung |
4. Sitzung des Landtages vom 30.09.1983 |
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| Aktenzahl |
2716 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gefrorenessteuergesetz für Wien 1983 authentisch interpretiert wird (LGBl 44/1983), Beilage 15/1983 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
| Beschreibung
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"§ 2 des Gefrorenessteuergesetzes für Wien 1983, LGBl. für Wien Nr. 18, ist so auszulegen, dass zum Entgelt mit Ausnahme der im Gesetz genannten Faktoren alles gehört, was aufgewendet werden muss, damit der Verbraucher das Gefrorene erhält. Es umfasst daher auch den Wert mitverkaufter Gefäße und Löffel und bei Spezialitäten (wie etwa Pfirsich-Melba, Fruchtbecher) auch den Wert der nicht aus Gefrorenem bestehenden Bestandteile der Spezialität unabhängig von deren mengen- und wertmäßigem Verhältnis zum Gefrorenen."
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| Beteiligte
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Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 17
WP S. 20
Johann Kneidinger (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 18-20
Dkfm. Dr. Heinz Wöber (ÖVP) als LABG u. Redner
WP S. 17-18
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| Schlagworte
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Lebensmittel; Steuer (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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nach Debatte angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 17-20
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