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Sitzung 11. Sitzung des Landtages vom 27.06.1984
 
Aktenzahl  577  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) geändert wird (LGBl 33/1984), Beilage 15/1984 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung  Grund der Novelle ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.2.1982, Zl. 81/17/0205 sowie Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1.3.1983, Zl. 82/17/0068. Dem § 48 c ist ein Abs. 6 mit folgendem Wortlaut einzufügen: "(6) Dem Vorsitzenden obliegt es, die Bescheide des Berufungssenates zu unterfertigen und im Verfahren vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof ohne Einholung eines Beschlusses des Berufungssenates in dessen Namen die Akten des Verwaltungsverfahrens vorzulegen, Gegenschriften zu erstatten, Stellungsnahmen abzugeben und einen Vertreter zu bestellen. Mit der Unterfertigung von Bescheiden, Gegenschriften und Stellungsnahmen kann der Vorsitzende einen Beisitzer beauftragen."
Beteiligte  Friederike Seidl (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 3
Schlagworte  Verfassung der Bundeshauptstadt Wien; Bescheid; Verwaltungsgerichtshof; Verwaltungsverfahren (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 1
Wörtliches Protokoll  Seite 3
 
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