Startseite Infodat Wien

Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates - Detailansicht

 

Sitzung 28. Sitzung des Landtages vom 21.11.2013
 
Aktenzahl  LG - 03736-2013/0001/LAT  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung der Wiener Stadtverfassung (Dezentralisierungsnovelle) (LGBl 47/2013), Beilage 29/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung  Angleichung der Bestimmung über die Einberufung von Sitzungen der Gemeinderatsausschüsse an die für die Einberufung von Sitzungen des Gemeinderates geltende Rechtslage dahingehend, dass von jedem Ausschussmitglied innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Verlangen nach Einberufung einer Sitzung des Ausschusses gestellt werden können. Anpassung der Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung über die Wahl der bzw. des Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreter eines Ausschusses/einer Kommission der Bezirksvertretung an die Wahl der bzw. des Vorsitzenden sowie deren bzw. dessen Stellvertreter einer Bezirksvertretung. Der Bezirksvorsteher soll jedoch entsprechend der geltenden Rechtslage auch weiterhin nicht zum Vorsitzenden des Ausschusses oder dessen Stellvertreter gewählt werden können. Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Verwirklichung einer modernen Immobilienstrategie durch Rückführung der Aufwendungen für die bauliche Instandhaltung sowie für die Energiekosten der Amtsgebäude, in denen die magistratischen Bezirksämter und die Bezirksvorsteher untergebracht sind, ausgenommen der Aufwendungen für die bauliche Instandhaltung der Räumlichkeiten, in denen die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher untergebracht sind, einschließlich des Festsaales, in das Zentralbudget. Verringerung des Administrativaufwandes und Verminderung des zeitlichen Aufwandes für sachliche Genehmigungen durch Konzentration der Kompetenzen beim Finanzausschuss der Bezirksvertretung; raschere Abwicklung von Vergaben durch Schaffung einer Magistratskompetenz für Vergaben bis zur Höhe 70 vH des Wertes nach § 88 Abs. 1 lit. e WStV für mehrjährige Ausgaben (Sachkredit). Übernahme der Kosten des Betriebes der Bedürfnisanstalten in U-Bahnstationen durch die Wiener Linien. Anpassungen von Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung an Organisations- und Gesetzänderungen sowie an geänderte Bezeichnungen.
Beteiligte  Sandra Frauenberger (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 24   WP S. 28
Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP) als LABG u. Redner    WP S. 25
Eva-Maria Hatzl (SPÖ) als LABG u. Rednerin    WP S. 27
Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 25-27
Schlagworte  Verfassung der Bundeshauptstadt Wien; Amtsgebäude; Bezirksbudget; Bezirksvertretung; Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin; Energiesparen; Gemeinderatsausschuss; U-Bahn; Wiener Linien GmbH & Co KG (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte angenommen
Kommentar  dafür: SPÖ, ÖVP, GRÜNE; dagegen: FPÖ, parteiunabhängiger LAbg Aigner
Folgevorgänge  PGL - 04245-2013/0001 - KFP/LAT (Abänderungsantrag)   PGL - 04246-2013/0001 - KFP/LAT (Zusatzantrag)
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 24-28
 
Ergebnisliste Suche anpassen     Neue Suche Hilfe

Startseite Infodat Wien
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
Kontaktformular