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Sitzung 28. Sitzung des Landtages vom 21.11.2013
 
Aktenzahl  LG - 03189-2011/0001  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung des Gesetzes über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren (LGBl 60/2013), Beilage 18/2012 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung  Im Regierungsübereinkommen vom November 2010 wurde zur besseren Bewältigung von mit dem Klimawandel zusammenhängenden Starkregenereignissen das Ziel der Entlastung der Regenwasserkanäle formuliert, da Starkregenereignisse oft zu einer Überlastung des Kanalsystems führen. Regenwässer sollten daher weitgehend im natürlichen Kreislauf belassen, vor Ort genutzt, versickert oder gespeichert werden. Damit könnten die Gefahren von Überflutungen reduziert werden. Außerdem wird durch die Versickerung der Regenwässer vor Ort das Mikroklima verbessert (höhere Luftfeuchtigkeit, verminderte Staubbildung) und das Grundwasser angereichert. Nach den einschlägigen Regelungen werden Regenwässer derzeit größtenteils in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Anlagen mit großen Dach- und Parkflächen etc. (z.B. Supermärkte) nehmen das Kanalsystem unverhältnismäßig in Anspruch. Niederschlagswässer sind daher weitgehend vor Ort wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen (zu versickern) oder (nach Zwischenspeicherung) zu verwerten.
Beteiligte  Mag. Ulli Sima (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 40
Schlagworte  Abwasserbeseitigung (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 3
Wörtliches Protokoll  Seite 40   Seite 41
 
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