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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
LG - 02383-2013/0001/LAT
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955), LGBl für Wien Nr. 18/1955 in der Fassung LGBl für Wien Nr. 19/2013 geändert wird (LGBl 40/2013), Beilage 21/2013 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung
Artikel I § 11 samt Überschrift wird aufgehoben und durch folgenden § 11 samt Überschrift ersetzt: "Zulassung von Filmen §11. (1) Die Zulassung im Sinne des § 10 Abs. 2 erteilt der Magistrat. (2) Der Magistrat kann bei der Beurteilung der Eignung von Filmen für eine Zulassung nach § 10 Abs. 2 Empfehlungen von anderen österreichischen fachkundigen Beiräten oder Kommissionen, denen Mitglieder des Landes Wien angehören, wie insbesondere der Jugendmedienkommission, berücksichtigen. (3) Liegt keine Empfehlung gemäß § 11 Abs. 2 vor, oder wird von einer Empfehlung gemäß § 11 Abs. 2 abgewichen, hat der Magistrat vor Erteilung der Zulassung im Sinne des § 10 Abs. 2 das Gutachten eines bzw. einer Sachverständigen, der bzw. die über besondere Kenntnisse und Erfahrung auf den Gebieten der Jugenderziehung, des Jugendschutzes und der Jugendfürsorge verfügt, einzuholen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Mag. Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – |
Erledigung: einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Kino Kinder- und Jugendschutz
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