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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

27. Sitzung des Landtages vom 25.09.2013

Aktenzahl

LG - 02383-2013/0001/LAT

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955), LGBl für Wien Nr. 18/1955 in der Fassung LGBl für Wien Nr. 19/2013 geändert wird (LGBl 40/2013), Beilage 21/2013 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht)

Beschreibung

Artikel I § 11 samt Überschrift wird aufgehoben und durch folgenden § 11 samt Überschrift ersetzt: "Zulassung von Filmen §11. (1) Die Zulassung im Sinne des § 10 Abs. 2 erteilt der Magistrat. (2) Der Magistrat kann bei der Beurteilung der Eignung von Filmen für eine Zulassung nach § 10 Abs. 2 Empfehlungen von anderen österreichischen fachkundigen Beiräten oder Kommissionen, denen Mitglieder des Landes Wien angehören, wie insbesondere der Jugendmedienkommission, berücksichtigen. (3) Liegt keine Empfehlung gemäß § 11 Abs. 2 vor, oder wird von einer Empfehlung gemäß § 11 Abs. 2 abgewichen, hat der Magistrat vor Erteilung der Zulassung im Sinne des § 10 Abs. 2 das Gutachten eines bzw. einer Sachverständigen, der bzw. die über besondere Kenntnisse und Erfahrung auf den Gebieten der Jugenderziehung, des Jugendschutzes und der Jugendfürsorge verfügt, einzuholen

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Mag. Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter–
  • Erledigung: einstimmig angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:KinoKinder- und Jugendschutz

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