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Richtlinien zur Kulturförderung in Simmering

Der 11. Bezirk fördert lokale Künstler*innen und Kulturangebote sowie kulturelle Initiativen und Projekte mit Bezug zu Simmering.

Für eine transparente Förderpolitik hat die Simmeringer Kulturkommission einen Leitfaden zur Unterstützung kultureller Einrichtungen und Aktivitäten ausgearbeitet.

Unter anderem wird ein jährlicher Themenschwerpunkt festgelegt. Dabei wird auch die Unterstützung von innovativen Kunstformen wenig etablierter Künstler*innen angestrebt. Das Thema für 2024 lautet "Zentralfriedhof".

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Leitfaden

Generelle Zielsetzung

Die bedarfsgerechte Umsetzung von Fördermitteln zur Unterstützung von kulturellen Aktivitäten ist Ziel der Simmeringer Bezirksvertretung. Ein uneingeschränkter Zugang zu umfangreichen, vielfältigen, qualitätsvollen und unvergleichbaren kulturellen Angeboten für alle, die im 11. Bezirk wohnen, soll geschaffen werden. Der Bezirksrepräsentanz sind dabei straffe finanzielle Grenzen gesetzt.

Die Bezirkskulturförderung ist ein Zusatz, kein Ersatz, für die kulturpolitische Umsetzung auf Landes- und Bundesebene. Sie ist weder in der Lage, die vorhandenen Förderungen von Kultur schaffenden Institutionen mit überlokalem Charakter zu ersetzen, noch kann sie die bedeutende existenzsichernde Rolle von Kulturpolitik für Künstler*innen im Bezirk übernehmen. Allerdings ist es der Bezirkskulturförderung möglich, wichtige Anstöße für ein breites Kulturangebot im Bezirk zu unterstützen. Sie kann damit zu einem offenen Klima in Simmering beitragen.

Zugänglichkeit von Kulturangeboten

Alle Menschen im Bezirk müssen uneingeschränkten Zugang zur Kultur haben. Soziale und räumliche Dimensionen der aktiven Teilhabe am kulturellen Leben müssen zur idealen Umsetzung berücksichtigt werden. Zusätzlich zu einer verstärkten Anwendung des öffentlichen Raums erfordert das eine bewusste Unterstützung kultureller Einrichtungen für Personenkreise, die bislang weniger von den Kulturangeboten im Bezirk in Anspruch nehmen konnten oder davon profitiert haben. In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, die Bewerbung geförderter Kulturprojekte in Simmering kontinuierlich zu verbessern.

Kulturelle Aktivierung

Die stärkere Berücksichtigung des fortschrittlichen Aspekts von kultureller Arbeit steht im zentralen Vorfeld der kulturellen Aktivierung. Eine aktive kulturelle Rolle ist für alle zu ermöglichen. Hier sind vor allem interkulturelle Aktivitäten sowie die Unterstützung und Aktivierung von Jugendlichen von Bedeutung.

Inhaltliche Kriterien

Die Kulturkommission der Bezirksvertretung von Simmering setzt als inhaltliche Kriterien für die Unterstützung kultureller Einrichtungen voraus, dass diese nicht im Widerspruch zum demokratischen Verständnis der Republik stehen und keinen diskriminierenden, Ungleichheit fördernden Charakter haben. Die jeweiligen Projekte werden von den einzelnen Mitgliedern der Kulturkommission bewertet.

Ziel ist ein ausgewogenes Budget für alle Personengruppen im Bezirk.

Formelle Förderkriterien

  • Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung
  • Vorlage eines detaillierten Finanzplans (inklusive Kofinanzierungen, Sponsoren, erwartete Einnahmen durch Eintrittsgelder); Dabei ist zu berücksichtigen, ob bisher geförderte Projekte von den Projektwerber*innen auch ordnungsgemäß abgerechnet wurden.
  • Öffentliche Bekanntmachung des geförderten Projekts (zum Beispiel auf der jeweiligen Vereinshomepage oder Social Media)
  • In der Bewerbung und in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben ist das Kulturlogo von Simmering zu verwenden und auf die Förderung durch den Bezirk hinzuweisen.
  • Das Projekt sollte vorzugsweise in Simmering stattfinden oder zumindest einen Bezug zu Simmering haben und/oder einen Vereinssitz in Simmering haben.
  • Verpflichtende Übermittlung des Werbeprospekts oder Programms an die Bezirksvorstehung, mit Datum und Ort der Veranstaltung
  • Es darf sich nicht um kommerzielle, gewinnorientierte Projekte handeln, die Dritten zugutekommen.
  • Steht bereits eine Förderung durch die Kulturabteilung (MA 7) fest, ist eine Förderung des Projekts durch die Kulturkommission nicht ausgeschlossen. Es ist aber eine Abwägung zu berücksichtigen.

Förderschienen

Förderung von Jahresprogrammen

Die finanzielle Förderung von Jahresprogrammen hat zum Ziel, Kulturangebote von im 11. Bezirk ansässigen Institutionen zu sichern. Mit einer zur Verfügung gestellten pauschalisierten Summe soll die Möglichkeit geboten werden, Jahresprogramme umzusetzen und kulturelle Aktivitäten in Simmering auch progressiv weiterzuentwickeln. Im Falle einer Antragstellung ist eine Auswahl der im Lauf des Jahres geplanten Projekte beziehungsweise thematischen Schwerpunkte vorzulegen. Nach Abwicklung eines Projekts ist die ordnungsgemäße Abrechnung durchzuführen. Die Werber*innen eines Förderantrages sind - nach Ablauf der Veranstaltungen - aufgefordert, einen schlichten Projektbericht, der Aufschluss über den Ablauf des Projekts gibt, der Bezirksvorstehung vorzulegen.

Einzelprojektförderung

Lokale kulturelle Initiativen haben die Möglichkeit, einen Zuschuss aus Fördermitteln des Bezirksbudgets zu beantragen. Mit den Unterstützungen von diversen kulturellen und künstlerischen Projekten sollen umfangreiche kulturelle Aktivitäten im Bezirk sichergestellt werden. Die geförderten Projekte sollen möglichst unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Bei der Stellung eines Antrages sind der Kulturkommission eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine Planung der verwendeten finanziellen Mittel vorzulegen. Nach Projektende ist eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlich. Ein kurzer Projektbericht ist nach Ablauf der Veranstaltungen an die Bezirksvorstehung weiterzuleiten.

Jährlicher Themenschwerpunkt

Mit dem jährlichen Themenschwerpunkt wird eine effektive Bündelung kreativer Fähigkeiten und die Unterstützung von innovativen Kunstformen wenig etablierter Künstler*innen angestrebt. Ziel der Schwerpunktsetzung ist es, gesellschaftspolitische Ziele zu verfolgen und das gesellschaftsverändernde Potenzial von kulturellen Aktivitäten auszuschöpfen. Für diesen Schwerpunkt ist im Kulturbudget ein Betrag von bis zu 10 Prozent vorgesehen. Die Einreichung einzelner Projekte sollte bis Ende Oktober des jeweiligen Vorjahres geschehen. Im Falle nicht oder nicht ordnungsgemäß abgerechneter Förderungen wird bis zu einer korrekten Abrechnung jede weitere Förderung versagt.

Eine Evaluierung der Richtlinien soll jährlich von der Kulturkommission durchgeführt werden, um eventuell nachzubessern.

Kontakt

Bezirksvorstehung des 11. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-11111
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