Kulturförderung im 1. Bezirk

Der Bezirk Innere Stadt fördert kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen und Projekte im 1. Bezirk. Dazu gehören zum Beispiel Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen oder Grätzlfeste.

Kulturkommission Innere Stadt

Die Förderungs-Schwerpunkte der Kulturkommission Innere Stadt sind:


  • Veranstaltungen und Projekte mit über den Veranstaltungsort hinausgehendem Bezug zur Inneren Stadt
  • Veranstaltungen und Projekte, die ohne diese Förderung des Bezirks nicht stattfinden könnten
  • Niederschwellig zugängliche und nicht-kommerzielle Formate
  • Zeitgenössische Kunst und Kultur, die das Kulturangebot im 1. Bezirk ergänzen
  • Kulturangebote, die Kinder und Jugendliche aktiv miteinbeziehen, sowie generationenübergreifende Veranstaltungen und Projekte
  • Veranstaltungen und Projekte, die ein gutes Miteinander und Toleranz in der Gesellschaft fördern
  • Förderung von Talenten im Anfangsstadium ihres Wirkens
  • Nur künstlerische Veranstaltungen, die als solche ordentlich bewilligt werden, sind förderwürdig.
  • Bei der Durchführung sind das Gebrauchsabgabegesetz und das Wiener Veranstaltungsgesetz (u.a. zum Klimaschutz) einzuhalten.

Diversität in der Auswahl der Projekte ist den Mitgliedern der Kulturkommission in der Vergabe der Förderungen wichtig. Das betrifft einerseits die Kunstrichtung und das Format des Projekts, andererseits wird auf Gendergerechtigkeit und die Repräsentation von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund und aus Minderheiten geachtet.

Hinweise für FörderwerberInnen

Das Kulturbudget der Inneren Stadt beträgt im Jahr 2023 insgesamt 50.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Anzahl und Höhe der von der Kulturkommission bewilligbaren Förderungen limitiert ist. In Ihrem Ansuchen sind alle eventuellen Sponsoren und sonstigen Förderungen vollständig anzuführen. Im Falle der Bewilligung einer Förderung seitens der Kulturkommission Innere Stadt verpflichten Sie sich, dass der 1. Bezirk in allen Publikationen als Förderer der Veranstaltung mit Logo aufscheint.

  • Logo der Kulturkommission zum Herunterladen: 65 KB JPEG

Im Jahr 2022 sind 142 Ansuchen eingelangt, wovon 59 positiv und 84 negativ von der Kulturkommission beurteilt wurden.

Einreichung eines Kulturprojektes

Die Kulturkommission Innere Stadt lädt alle Interessierten ein, sich um eine Förderung zu bewerben. Bitte füllen Sie das Antragsformular korrekt und vollständig aus. Es wird empfohlen, auf eine prägnante Kurzbeschreibung Ihres Projekts zu achten, die den Mitgliedern der Kulturkommission eine gute Vorstellung Ihrer Idee vermittelt.

Termine und Fristen

Ansuchen für Subventionen sind bis 5 Werktage vor der nächsten Sitzung der Kulturkommission einzureichen.

Die Sitzungen finden am Dienstag, den 24. Jänner, 7. März, 9. Mai, 27. Juni, 12. September, 24. Oktober und 5. Dezember 2023 statt.

Bei Fragen zu den Formularen und Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung unter der Telefonnummer 01 4000-01115 Auskunft.

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Bezirksvorstehung Innere Stadt
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