Europawahl 2024 in Wien

  1. WahlkartenAntrag
  2. Kontrolle
  3. Abschluss

Online Beantragung von Wahlkarten für Auslandsösterreicher*innen für die Europawahl 2024 in Wien

Bitte beachten Sie

  • PflichtfeldFeld muss ausgefüllt sein
  • InfoInformation und Hilfe zum Ausfüllen

Hinweise

Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte übermittelte Stimmzettel für die Wahl vor.

Achtung: Diese Online-Beantragung von Wahlkarten gilt nur für im Ausland lebende österreichische Staatsbürger*innen, die in der Wiener Europa-Wählerevidenz eingetragen waren.

Begründung für den Antrag einer Wahlkarte
Grund Pflichtfeld
 


Wahlberechtigte Person
Dokumentdaten

Hinweise zur Eingabe der Dokumentnummern

Die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises sind für eine eindeutige Identifizierung unbedingt erforderlich. Die Identifizierung kann auf folgende Weise erfolgen:

1) Wenn Sie sich mit einem österreichischen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein identifizieren, reicht die Angabe der Dokumentennummer.
2) Wollen Sie sich mit einem anderen Dokument identifizieren, übermitteln Sie uns bitte Kopien (.pdf, .jpg, .gif, .tiff, maximal 5 MB groß) des anderen amtlichen Lichtbildausweises (zum Beispiel Studierendenausweis, Schüler*innenausweis). Aus diesem müssen Ihre Personendaten, die Dokumentenart und -nummer und die ausstellende Behörde hervorgehen.
3) Nichtösterreichische EU-Bürger*innen müssen jedenfalls ihren Identitätsnachweis hochladen. Wählen Sie dazu als Art des Dokumentes "anderer Amtlicher Lichtbildausweis" aus und laden dann das Dokument hoch.

Wenn Sie im Antrag nur eine Dokumentnummer angeben, erklären Sie sich mit dem Abgleich der Dokumentnummer mit dem jeweiligen elektronischen Register ausdrücklich einverstanden.

Eintragungsort
Falls Ihnen bekannt, geben Sie den Wiener Gemeindebezirk an, in welchem Sie in der Wiener Europa-Wählerevidenz eingetragen sind. So kann Ihr Wahlkartenantrag am schnellsten zur zuständigen Bezirkswahlbehörde weitergeleitet werden. Sie finden diese Information im Informationsschreiben über die Ausschreibung der Wahl.
Zustellungsart
Wenn Sie sich die Wahlkarte über eine österreichische Vertretungsbehörde zustellen lassen, nehmen Sie bitte mit dieser Behörde Kontakt auf.
Zustellung erfolgt
 

Zustelladresse
Bitte die Zustelladresse in der postalisch korrekten Form Ihres Wohnortes angeben! Nur dann ist gewährleistet, dass die Post Ihnen die Wahlkarte zustellen kann. Beispiele:

Testgasse 47/3
23456 Bad Oberbayern

100 Longroad
Green Bay, WI 54301
Österreichische Vertretungsbehörde
Blinde und stark sehbehinderte Personen
Zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels stehen für blinde und stark sehbehinderte Wähler*innen Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
 
Kontakte

Es wird dringend empfohlen, eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten anzugeben.

Erfahrungsgemäß ist es für das zuständige Wahlreferat in bestimmten Fällen zur Wahrung des Wahlrechts oder zur korrekten Zustellung der Wahlkarte notwendig, mit den Antragsteller*innen Kontakt aufzunehmen.

Durch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, dass bei Zustellproblemen eine Kontaktaufnahme durch den Zustelldienst erfolgen kann.

 
Mitteilungen
Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Nach erfolgreichem Senden dieser Seite erhalten Sie die von Ihnen ausgefüllten Daten noch einmal zur Kontrolle. Erst auf dieser Kontrollseite können Sie den Antrag absenden.