1.3.2.212.K1/7 |
Ärzte: ausgeschiedene ("Abfall") |
1900-ca.1973 |
Magistratsabteilung 15: Referat I/6 |
Das Referat 1/6 der Magistratsabteilung 15 hatte die Dienstaufsicht (später Überwachung) über alle Sanitätsberufe. 1998 waren sowohl Allgemeinmediziner als auch Fachärzte - in Ausbildung, mit eigener Ordination oder mit Angestelltenverhältnis in Wien gemeldet. |
Diese Kartei umfasst ausgeschiedene Ärzte älterer Jahrgänge - ihre Geburtsjahre liegen zwischen den 1880er und 1920er Jahren. In ihrer Funktion gleicht diese Kartei der Kartei K 1/2. Vorwiegende Ausscheidungsgründe sind der Eintritt in den Ruhestand, Umzug oder Flucht (NS-Zeit). Zwischen den 1940er und 1980er Jahren beenden diese Ärzte ihreTätigkeit bei der Stadt Wien. Ein Großteil der Karteikarten stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die meisten Ärzte begannen bereits in den 1920er und 1930er Jahren zu ordinieren, einige erst nach 1945. Nach 1945 erfolgte dann eine neuerliche Meldung. Es befinden sich vereinzelt auch jüdische Ärzte in der Kartei - so auch einige Überlebende von Konzentrationslagern, die sich nach 1945 wieder angemeldet haben. Der formale Aufbau der Karteikarten läßt sich folgendermaßen beschreiben: Die vorderseitig aufgenommenen Daten umfassen Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand (eventuell Name des Ehepartners sowie Anzahl und Geburtsjahre der Kinder), Wohnort, Staatsangehörigkeit und die Berufsbezeichung, wobei meistens die Fachrichtung des Arztes genannt wird. Reifeprüfungs- und Promotionsdatum und deren Orte sind ebenso häufig angeführt. In älteren Karten wird zudem die Religion erfasst. Darüber hinaus wird die ärztliche Praxis im Rahmen der Stadt Wien festgehalten. Rechts oben befindet sich jeweils die Nummer der Ärzteliste. Auf der Innenseite befindet sich meist ein Eintrag zur Erst- oder Zweitanmeldung und eine Unterschrift des Arztes sowie weitere berufsbezogene Daten - etwa auch zur Tätigkeit im Zeitraum 1938-1945. |
Ordnung alphabetisch nach Familiennamen. |
Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG]; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG]. |
31.12.9999 |
Deutsch |
WStLA, M.Abt. 212, K1/1, K1/2, K1/4. |
keine konsequente Trennung zwischen K1/2 und K1/7; Über die Bedeutung der Bezeichnung "Abfall" konnte die MA 15 (Kanzlei) 2005 keine Auskunft geben. |
Beschreibung von Anita Hipfinger, überarbeitet von Michaela Laichmann 2007. |
In Bearbeitung |
16.11.2007 |
lai |