1.3.2.116.A39 |
Namensänderungen: "zusätzlicher (jüdischer) Vorname: Sarah, Israel" |
1939-1942 |
HVO 7 (Standesamt) |
Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 verpflichtete Juden, die nicht einen nach dieser Verordnung zulässigen Vornamen hatten, zwangsweise dazu, einen weiteren Vornamen anzunehmen. Für Männer war dies Israel, für Frauen Sara. Die Betroffenen hatten einen Monat Zeit, diese Änderung beim zuständigen Standesamt sowie bei der betreffenden Ortspolizei anzuzeigen. Die Verordnung trat am 1. Jänner 1939 in Kraft. |
Die Akten wurden vom Magistratischen Bezirksamt für den 6/7. Bezirk im Jahr 1951 übergeben. |
Ansuchen an die Bezirkshauptmannschaften, die an die Staatliche Verwaltung Ref. 1a PSt gesendet wurden und von dort an die HVO 7 (Standesamt 3). Meldungen an die Bezirkshauptmannschaft über die Annahme des zusätzlichen Vornamens laut § 6 der Verordnung über die Einführung von namensrechtlichen Vorschriften im Land Österreich und in den sudetendeutschen Gebieten. |
Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG] abgelaufen; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG]. |
31.12.9999 |
Deutsch |
Beschreibung von Martin Stürzlinger 2004; ergänzt von Heinrich Berg 2007 |
Freigabe durch BearbeiterIn |
ISAD(G) |
05.11.2007 |
pil |