3.1 Form/Inhalt |
Diese Kartei enthält alle Personen in Wien, die zwischen 1906 und 1938/1945 (?) eine gültige, aufrechte Gewerbeberechtigung besessen und in diesen Jahren zurückgelegt haben (beziehungsweise deren Gewerbeberechtigung aus anderen Gründen erloschen ist). Die Einträge reichen bis 1872 zurück, wenn zumindest ein Gewerbe der betroffenen Person 1906 noch aufrecht war.
Mit der Neuanlage wurde die vorher bestehende Vermischung von Gewerbe- und Steuerkataster aufgehoben (siehe K 1 im selben Bestand).
Nach 1945 wurde die im Zentralgewerberegister bestehende Kartei wiederum getrennt. Ausgeschieden wurden alle Karteikarten zu Personen, die zu diesem Zeitpunkt keine aufrechte Gewerbeberechtigung mehr hatten. Es ist dabei nicht klar, ob alle Karteikarten, die 1938 oder 1945 unaktuell waren, getrennt wurden. Diese ausgeschiedene Kartei wurde wiederum nach heute nicht mehr nachvollziehbaren Kriterien in zwei Teile geteilt (K 2/1 und K 2/2).
Die älteren Karteien enthalten noch Informationen zum Steuerkataster, aus dem sich das Gewerberegister entwickelt hat. Mit 1906 erfolgt auch die Umbenennung des Gewerbekatastes in Gewerberegister (auch wenn viele der Blätter noch die Überschrift "Generalkatasterblatt" tragen).
1892-1905: Gewerberegisterzahl: Je eine neue Zahlenreihe mit 1 beginnend nach Bezirk getrennt für freie, konzessionierte und handwerksmäßige Gewerbe sowie freie Berufe
1906: Die Gewerberegisterzahlen werden pro Gewerbegruppe weitergeführt, das heißt man beginnt nicht wieder bei 1, sondern setzt die Zahlenreihe aus 1892 fort.
Vor 1906 wird das Gewerberegister beim Steueramt im Erwerbsteuerkataster geführt, es gibt daher bis 1906 keine Trennung von Steuer- und Gewerbeakten.
Bis 1906 wurde bei Übersiedlung in einen anderen Bezirk, bei Wiederbetriebsanzeige, bei Fortbetrieb durch die Witwe und bei anderen Gelegenheiten eine neue Gewerberegisterzahl für den Betrieb vergeben, da eine neue Steuernummer notwendig war. Durch die Trennung von Gewerbe- und Steuernummer kann nun ein Gewerbe für den gesamten Zeitraum des Bestandes eine Gewerberegisterzahl behalten.
Die Gewerberegisterblätter (beziehungsweise vor 1906 die Katasterblätter) werden nach der Gewerbeanmeldung im Magistratischen Bezirksamt an das Steueramt (an die betreffende Steueramtsabteilung im Bezirksamt) gesendet. Dort wird die Steuerkontozahl (=Assignations- oder Katasterzahl) vergeben und das Blatt zurück gesendet. Beim Steueramt bleibt die Kassenanweisung für die Steueranzahlung.
Ab 1906: Zwei Gewerberegisterblätter gehen an den Zentral-, Wahl- und Steuerkataster. Eines wird dort für Steuer- und statistische Zwecke verwendet, das andere wird in das Gewerberegister eingereiht.
Das Gewerberegister enthält die drei Gewerbegruppen: freie, handwerksmäßige und konzessionierte Gewerbe. Zusätzlich werden in einer eigenen Kartei noch die nicht der Gewerbeordnung unterliegenden Unternehmungen (Firmen) erfasst. Dieses Firmenregister befindet sich 2006 noch bei der MA 63-Zentralgewerberegister.
Inhaltlich enthalten die Karteien folgende Informationen:
Name des Gewerbeinhabers, Geburtsdatum und Heimatzuständigkeit (teilweise Staatsbürgerschaft, da die Person nicht Österreicherin oder Österreicher sein muss),
Betriebsort mit Adresse in Wien,
die Bezeichnung des Gewerbes, für jedes von der Person angemeldete Gewerbe,
pro Gewerbe die Gewerberegisterzahl (vor 1906 auch die Assignations- oder Kontozahl),
teilweise eine Aktenzahl der Magistratischen Bezirksämter sowie das An- und (selten) das Abmeldedatum.
Die Zurücklegung oder das Ende der Gewerbeberechtigung wird häufig mit "Abfall" bezeichnet.
Apotheken unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbeordnung und sind daher nicht enthalten. Dafür ist das Gesundheitsamt (MA 15) zuständig. Bis in die 1970er Jahre gab es auch "verkäufliche Apotheken", die nicht dem Gebietsschutz unterlagen. Diese sind in der Gewerbekartei enthalten.
Über Gast- und Schankgewerbe wird laut Erlass der niederösterreichischen Statthalterei vom 16.12.1902 ein eigener Kataster angelegt, sie dürften aber trotzdem enthalten sein.
Für Realgewerbe ist seit 1902 die MA XVII zuständig, diese werden daher auch nicht in dieses Register aufgenommen.
Auch radizierte Gewerbe sind nicht in dieser Kartei.
Die Kartei erschließt folgende Aktenserien (mit Angabe der Aktenzahl, nach der die Akten liegen):
Im Archivbestand:
Hauptregistratur, A 54, Departement ASS (Assignationszahl) - Abmeldung bis 1892.
Magistratische Bezirksämter, A 51, Gewerbeakten nach Assignationszahlen (Assignationszahl und Bezirk) - Abmeldung zwischen 1892-1906.
Magstratisches Bezirksamt 2 (1.4.2) und Magistratisches Bezirksamt 4/5 (1.4.4), A 50, Gewerbeakten (Gewerberegisterzahl) - Abmeldung nach 1906.
M.Abt. 117 (1.3.2.117), A 1, 1897-1931 (siehe Protokolle der M.Abt. 117)
Nicht im Archivbestand (noch bei der zuständigen Behörde):
Magistratische Bezirksämter (außer 2 und 4/5), Gewerbeakten (Gewerberegisterzahl) - Abmeldung nach 1906.
|
3.4 Ordnung/Klassifikation |
Phonetisch nach Familiennamen, die Vornamen alphabetisch. Bei gleichlautenden Familien- und Vornamen sind diese nach dem Geburtsdatum absteigend geordnet.
Für die Anfangsbuchstaben gelten folgende Regeln:
A: alle A mit Ausnahme von Ae, Ai, Ä und Äu, die unter E einliegen
B: alle B und P, ausgenommen Ph, dieses liegt unter W (wie F)
C: alle mit C, Cs, Cz, Czs liegen unter K
D: alle D und T mit Ausnahme von Dsch,Tsch, Ds, Dz, Ts und Tz, die unter K liegen
E: alle E, weiters Ä, Ai, Ae, Äu u. Ö, Oe
F: liegt unter W
G: liegt unter K
H: alle H, mit Ausnahme jener, auf welche ein Konsonant folgt (Hl=L, Hr=R, Hn=N)
I: alle I, Ü, Ue, Ui und Y, ferner alle Ji
J: alle J mit Ausnahme von Ji, welche unter I einliegen
K: alle C, G, K, Qu, X, Z ferner Dsch, Tsch, Dz, Tz, Cz, Kz, Ds, Ts, Cs, Ks, Csz, Ch und Tk
L: alle L und Hl
M: alle M und Hm
N: alle N und Hn
O: alle O mit Ausnahme von Ö und Oe (siehe E) und Ou (siehe U)
P: liegt unter B, ausgenommen Ph, dieses liegt unter W (wie F)
Qu: liegt unter K (Kw)
R: alle R und Hr
S: alle S, Sz, Sch und Sc
St: liegt unter Sd
T: liegt unter D mit Ausnahme von Tk, Tsch, Ts und Tz, welche unter K einliegen
U: alle U und Ou, mit Ausnahme von Ü, Ue und Ui die unter I einliegen
V: liegt unter W
W : alle F, V und W sowie Hw und Ph
X: liegt unter K (Ks)
Y: liegt unter I
Z: liegt unter K ebenso Zs
Besondere Regeln:
H in Verbindung mit einem Konsonanten: liegt ein unter dem betreffenden Konsonanten (z.B. Hladofsky = Ladowski, Hnatek = Nadek, Hruby = Rubi)
H und ee als Dehnungszeichen: werden nicht berücksichtigt (z.B. Leeb = Leb, Lehner = Lener)
3 aufeinander folgenden Konsonanten: es wird aus euphonischen Gründen ein Vokal mit ausgesprochen, der für die Einreihung maßgebend ist (z.B. Hrb = Herb, Hrdlitzka = Herdlitzka, Wrtanek = Werdanek)
Schlusssilben: z.B. Abl, Apel, Appl, liegen unter Abel
Doppellaute: werden nicht berücksichtigt (z.B. Doppler = Dobler, Prasser = Braser)
Als gleichlautende Konsonanten werden gesehen: p = b, t = d, g = k (z.B. Prandt = Brand)
Tschechischen und polnische Namen: kommen nach einem r die Konsonanten c, s, z, oder sch vor, dann wird unter r eingelegt.
Im Namensinneren:
e = ä, ae, äu, ö, oe
ei = äu, ai, ay, aj, ej, eu, ey
i = ü, ue, ie, weiters wenn j und y wie i ausgesprochen wird
ks = x
ph = f (Am Namensanfang als W)
qu = kw
u = ou
ws = fs, vs
z = c, cs, cz, s, sz, ds, ts, dsch, tsch, dz, tz, sch |