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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • +1.1 - Städtische Ämter | 15. Jh.-20. Jh.
        • -1.1.4 - Steuerkataster | ca. 1855-1938
          • 1.1.4.B1 - Geschäftsprotokoll und Index | 1915-1935
          • +Vollansicht verbergen1.1.4.K2/1 - Zentralgewerberegister | (1872)-1906-1938(-1945{?})

            Vollansicht Serie 1.1.4.K2/1

            Feldname Inhalt
            1.1 Signatur 1.1.4.K2/1
            1.2 Titel Zentralgewerberegister
            1.3 Zeitraum (1872)-1906-1938(-1945{?})
            2.1 Provenienzstelle Das Register wurde beim Zentral-, Wahl- und Steuerkataster eingerichtet. Ab 1919 heißt die Abteilung Steuerkataster, ab 1934 Gewerberegister. Mit der Auflösung als eigenständige Abteilung kommt das Register zum Besonderen Stadtamt III.
            2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Das Zentralgewerberegister wurde mit Erlass der Magistratsdirektion mit 1.1.1906 eingerichtet (Normalien des Magistrats 27/1906, zu weiteren Details siehe auch Magistratsdirektion (1.5.3), A 1: 3375/04). Die Neueinrichtung bezieht sich auf § 145 der Gewerbeordnung.
            Mit dem Zentralgewerberegister wird erstmals eine von der Erwerbsteuer unabhängige Register- und Aktenführung der Gewerbeangelegenheiten durchgeführt, wobei die Karteikarten der bestehenden Gewerbe aus der Vorgängerkartei (K 1 im selben Bestand) übernommen wurden.
            3.1 Form/Inhalt Diese Kartei enthält alle Personen in Wien, die zwischen 1906 und 1938/1945 (?) eine gültige, aufrechte Gewerbeberechtigung besessen und in diesen Jahren zurückgelegt haben (beziehungsweise deren Gewerbeberechtigung aus anderen Gründen erloschen ist). Die Einträge reichen bis 1872 zurück, wenn zumindest ein Gewerbe der betroffenen Person 1906 noch aufrecht war.
            Mit der Neuanlage wurde die vorher bestehende Vermischung von Gewerbe- und Steuerkataster aufgehoben (siehe K 1 im selben Bestand).

            Nach 1945 wurde die im Zentralgewerberegister bestehende Kartei wiederum getrennt. Ausgeschieden wurden alle Karteikarten zu Personen, die zu diesem Zeitpunkt keine aufrechte Gewerbeberechtigung mehr hatten. Es ist dabei nicht klar, ob alle Karteikarten, die 1938 oder 1945 unaktuell waren, getrennt wurden. Diese ausgeschiedene Kartei wurde wiederum nach heute nicht mehr nachvollziehbaren Kriterien in zwei Teile geteilt (K 2/1 und K 2/2). Karten zu jüdischen Gewerbetreibenden wurden herausgezogen.

            Die älteren Karteien enthalten noch Informationen zum Steuerkataster, aus dem sich das Gewerberegister entwickelt hat. Mit 1906 erfolgt auch die Umbenennung des Gewerbekatastes in Gewerberegister (auch wenn viele der Blätter noch die Überschrift "Generalkatasterblatt" tragen).

            1892-1905: Gewerberegisterzahl: Je eine neue Zahlenreihe mit 1 beginnend nach Bezirk getrennt für freie, konzessionierte und handwerksmäßige Gewerbe sowie freie Berufe
            1906: Die Gewerberegisterzahlen werden pro Gewerbegruppe weitergeführt, das heißt man beginnt nicht wieder bei 1, sondern setzt die Zahlenreihe aus 1892 fort.
            Vor 1906 wird das Gewerberegister beim Steueramt im Erwerbsteuerkataster geführt, es gibt daher bis 1906 keine Trennung von Steuer- und Gewerbeakten.
            Bis 1906 wurde bei Übersiedlung in einen anderen Bezirk, bei Wiederbetriebsanzeige, bei Fortbetrieb durch die Witwe und bei anderen Gelegenheiten eine neue Gewerberegisterzahl für den Betrieb vergeben, da eine neue Steuernummer notwendig war. Durch die Trennung von Gewerbe- und Steuernummer kann nun ein Gewerbe für den gesamten Zeitraum des Bestandes eine Gewerberegisterzahl behalten.

            Die Gewerberegisterblätter (beziehungsweise vor 1906 die Katasterblätter) werden nach der Gewerbeanmeldung im Magistratischen Bezirksamt an das Steueramt (an die betreffende Steueramtsabteilung im Bezirksamt) gesendet. Dort wird die Steuerkontozahl (=Assignations- oder Katasterzahl) vergeben und das Blatt zurück gesendet. Beim Steueramt bleibt die Kassenanweisung für die Steueranzahlung.
            Ab 1906: Zwei Gewerberegisterblätter gehen an den Zentral-, Wahl- und Steuerkataster. Eines wird dort für Steuer- und statistische Zwecke verwendet, das andere wird in das Gewerberegister eingereiht.

            Das Gewerberegister enthält die drei Gewerbegruppen: freie, handwerksmäßige und konzessionierte Gewerbe. Zusätzlich werden in einer eigenen Kartei noch die nicht der Gewerbeordnung unterliegenden Unternehmungen (Firmen) erfasst. Dieses Firmenregister befindet sich 2006 noch bei der MA 63-Zentralgewerberegister.

            Inhaltlich enthalten die Karteien folgende Informationen:
            Name des Gewerbeinhabers, Geburtsdatum und Heimatzuständigkeit (teilweise Staatsbürgerschaft, da die Person nicht Österreicherin oder Österreicher sein muss),
            Betriebsort mit Adresse in Wien,
            die Bezeichnung des Gewerbes, für jedes von der Person angemeldete Gewerbe,
            pro Gewerbe die Gewerberegisterzahl (vor 1906 auch die Assignations- oder Kontozahl),
            teilweise eine Aktenzahl der Magistratischen Bezirksämter sowie das An- und (selten) das Abmeldedatum.
            Die Zurücklegung oder das Ende der Gewerbeberechtigung wird häufig mit "Abfall" bezeichnet.

            Apotheken unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbeordnung und sind daher nicht enthalten. Dafür ist das Gesundheitsamt (MA 15) zuständig. Bis in die 1970er Jahre gab es auch "verkäufliche Apotheken", die nicht dem Gebietsschutz unterlagen. Diese sind in der Gewerbekartei enthalten.

            Über Gast- und Schankgewerbe wird laut Erlass der niederösterreichischen Statthalterei vom 16.12.1902 ein eigener Kataster angelegt, sie dürften aber trotzdem enthalten sein.
            Für Realgewerbe ist seit 1902 die MA XVII zuständig, diese werden daher auch nicht in dieses Register aufgenommen.
            Auch radizierte Gewerbe sind nicht in dieser Kartei.

            Die Kartei erschließt folgende Aktenserien (mit Angabe der Aktenzahl, nach der die Akten liegen):

            Im Archivbestand:
            Hauptregistratur, A 54, Departement ASS (Assignationszahl) - Abmeldung bis 1892.
            Magistratische Bezirksämter, A 51, Gewerbeakten nach Assignationszahlen (Assignationszahl und Bezirk) - Abmeldung zwischen 1892-1906.
            Magstratisches Bezirksamt 2 (1.4.2) und Magistratisches Bezirksamt 4/5 (1.4.4), A 50, Gewerbeakten (Gewerberegisterzahl) - Abmeldung nach 1906.
            M.Abt. 117 (1.3.2.117), A 1, 1897-1931 (siehe Protokolle der M.Abt. 117)

            Nicht im Archivbestand (noch bei der zuständigen Behörde):
            Magistratische Bezirksämter (außer 2 und 4/5), Gewerbeakten (Gewerberegisterzahl) - Abmeldung nach 1906.
            3.3 Neuzugänge nicht abgeschlossen: bisher nur teilweise archiviert
            3.4 Ordnung/Klassifikation Phonetisch nach Familiennamen, die Vornamen alphabetisch. Bei gleichlautenden Familien- und Vornamen sind diese nach dem Geburtsdatum absteigend geordnet.

            Für die Anfangsbuchstaben gelten folgende Regeln:
            A: alle A mit Ausnahme von Ae, Ai, Ä und Äu, die unter E einliegen
            B: alle B und P, ausgenommen Ph, dieses liegt unter W (wie F)
            C: alle mit C, Cs, Cz, Czs liegen unter K
            D: alle D und T mit Ausnahme von Dsch,Tsch, Ds, Dz, Ts und Tz, die unter K liegen
            E: alle E, weiters Ä, Ai, Ae, Äu u. Ö, Oe
            F: liegt unter W
            G: liegt unter K
            H: alle H, mit Ausnahme jener, auf welche ein Konsonant folgt (Hl=L, Hr=R, Hn=N)
            I: alle I, Ü, Ue, Ui und Y, ferner alle Ji
            J: alle J mit Ausnahme von Ji, welche unter I einliegen
            K: alle C, G, K, Qu, X, Z ferner Dsch, Tsch, Dz, Tz, Cz, Kz, Ds, Ts, Cs, Ks, Csz, Ch und Tk
            L: alle L und Hl
            M: alle M und Hm
            N: alle N und Hn
            O: alle O mit Ausnahme von Ö und Oe (siehe E) und Ou (siehe U)
            P: liegt unter B, ausgenommen Ph, dieses liegt unter W (wie F)
            Qu: liegt unter K (Kw)
            R: alle R und Hr
            S: alle S, Sz, Sch und Sc
            St: liegt unter Sd
            T: liegt unter D mit Ausnahme von Tk, Tsch, Ts und Tz, welche unter K einliegen
            U: alle U und Ou, mit Ausnahme von Ü, Ue und Ui die unter I einliegen
            V: liegt unter W
            W : alle F, V und W sowie Hw und Ph
            X: liegt unter K (Ks)
            Y: liegt unter I
            Z: liegt unter K ebenso Zs

            Besondere Regeln:
            H in Verbindung mit einem Konsonanten: liegt ein unter dem betreffenden Konsonanten (z.B. Hladofsky = Ladowski, Hnatek = Nadek, Hruby = Rubi)
            H und ee als Dehnungszeichen: werden nicht berücksichtigt (z.B. Leeb = Leb, Lehner = Lener)
            3 aufeinander folgenden Konsonanten: es wird aus euphonischen Gründen ein Vokal mit ausgesprochen, der für die Einreihung maßgebend ist (z.B. Hrb = Herb, Hrdlitzka = Herdlitzka, Wrtanek = Werdanek)
            Schlusssilben: z.B. Abl, Apel, Appl, liegen unter Abel
            Doppellaute: werden nicht berücksichtigt (z.B. Doppler = Dobler, Prasser = Braser)
            Als gleichlautende Konsonanten werden gesehen: p = b, t = d, g = k (z.B. Prandt = Brand)
            Tschechischen und polnische Namen: kommen nach einem r die Konsonanten c, s, z, oder sch vor, dann wird unter r eingelegt.

            Im Namensinneren:
            e = ä, ae, äu, ö, oe
            ei = äu, ai, ay, aj, ej, eu, ey
            i = ü, ue, ie, weiters wenn j und y wie i ausgesprochen wird
            ks = x
            ph = f (Am Namensanfang als W)
            qu = kw
            u = ou
            ws = fs, vs
            z = c, cs, cz, s, sz, ds, ts, dsch, tsch, dz, tz, sch
            4.1 Zugangsbestimmungen Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG] abgelaufen; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG].
            4.1 Ablauf Sperre 31.12.9999
            4.3 Sprache Deutsch
            5.3 Verwandte Unterlagen Vorgänger: Steuerkataster (1.1.4), K 1 Erwerbsteuer: Index nach Personen 1855-1905.
            Nachfolger: MA 63 - Zentralgewerberegister bis 1997
            Der jüngere Teil des Zentralgewerberegisters bis 1997 befindet sich noch bei der MA 63 und wird zu einem späteren Zeitpunkt übernommen werden.

            Akten:
            Vor 1902: Hauptregistratur (1.2.2), A 44 und A 54, Gewerbe- und Steuerakten.
            Ab 1892: Gewerbeakten der Magistratischen Bezirksämter (Teilweise Archivbestand, teilweise noch bei den Bezirksämtern)

            Siehe auch:
            M.Abt 117 (1.3.2.117)
            Realgewerbe (1.2.4.9), Akten zu den Realgewerben 1742-1900.
            7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Martin Stürzlinger 14.12.2005; korrigiert von Susanne Claudine Pils 24.07.2012; Erklärung der Phonetische Ordnung nach vorhandenem Archivbehelf ergänzt Heinrich Berg 2018
            7.1 Status Bearbeitung In Bearbeitung
            7.3 Datum der Beschreibung 14.12.2018
            7.3 Paraffe Bg
          • 1.1.4.B2 - Normalien-Index | 1902-1921
          • 1.1.4.B3 - Protokollierungen in das Wiener Handelsregister | 1893-1901
          • 1.1.4.B4 - Durchlauf-Protokolle über Gewerbe-Akten | 1922-1929
          • 1.1.4.B5 - Registrierte Genossenschaften | 1912-1920
          • 1.1.4.K1 - Erwerbsteuer: Index nach Personen | ca. 1855-1905
          • 1.1.4.K2/2 - Zentralgewerberegister | (1872)-1906-{keine Angabe}
          • 1.1.4.A1 - Registratur | 1861-1935
          • 1.1.4.A2 - Gewerbekataster | (1889) 1892-1905
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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