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            • +Hide full view2.7.1.11.2 - Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) | 1928-1933

              Vollansicht Inventory 2.7.1.11.2

              Feldname Inhalt
              1.1 Signatur 2.7.1.11.2
              1.2 Titel Gauarchiv Wien: NSDAP (Formierungsphase)
              1.3 Zeitraum 1928-1933
              1.4 Verzeichnungsstufe Teilbestand
              1.5 Umfang/Medium 76 Bände (128 cm), 2 Karteischachteln, 24 Archivschachteln
              2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Mit dem Begriff „Formierungsphase wird der Zeitraum umschrieben, in welchem sich die NSDAP in Österreich und damit auch in Wien aus ihren Vorgängerparteien, vor allem aus der DNSAP, der „Deutsch Nationalsozialistischen Arbeiterpartei, aber auch aus anderen rechtsextremen Splittergruppen, von einer marginalen Randgruppe radikaler Nationalisten, Antikapitalisten, Antimarxisten, Antiklerikalen und Antisemiten zu einer ernst zu nehmenden politischen Kraft entwickelte und einen unübersehbaren Mitgliederzuwachs erlebte. Im nationalsozialistischen Jargon wurde - insbesondere in Deutschland - auch von der „Kampfzeit gesprochen (Enzyklopädie des Nationalsozialismus S. 594). Bei der Formierungsphase handelte es sich um den Zeitraum von 1926 - in diesem Jahr schlossen sich die österreichischen Nationalsozialisten der NSDAP Hitlers in Deutschland an, weshalb die Partei nunmehr „NSDAP-Hitlerbewegung genannt wurde - bis zum Verbot der Partei im Juni 1933. Der größte Entwicklungsschub und Zuwachs an Mitgliedern und an Bekanntheit erfolgte in den Jahren 1929 bis 1933. Aus dieser Zeit stammen auch die meisten überlieferten Unterlagen der Wiener Gauleitung, was wohl auch als Resultat der fortschreitenden Institutionalisierung und Professionalisierung der Partei in diesen Jahren zu sehen ist.
              Interessant an dieser Phase ist insbesondere die Tatsache, dass die Mitglieder der NSDAP zu dieser Zeit in Österreich eigentlich überhaupt keine großen Hoffnungen auf eine baldige Machtübernahme ihrerseits haben konnten, war vor 1933 selbiges ja noch nicht einmal in Deutschland geschehen. Zudem gab es zahlreiche andere, ähnlich eingestellte Gruppierungen, gegen die sich die NSDAP-Hitlerbewegung durchzusetzen hatte. Martin Broszat schrieb als mögliche Erklärung für den Mitgliederzuwachs und den Aufstieg der Partei: „[…] die besondere Zugkraft der NSDAP, verglichen mit den weltanschaulich von ihr kaum zu unterscheidenden biedermeierlichen deutsch-völkischen Vereinen, bestand darin, daß sie dem Arsenal völkischer Ressentiments und Utopien nicht nur gedanklichen, programmatischen Ausdruck verlieh, sondern es in Taten und konkret-massive Organisation umsetzte, ihm handgreiflichen Ausdruck verschaffte. (Broszat, Struktur der NS-Massenbewegung S. 59). Allerdings gab es in Österreich zu dieser Zeit eine ganze Reihe gewaltbereite paramilitärische Verbände, wie die Heimwehr oder den Schutzbund, deren Schlägertrupps immer wieder zusammenstießen. Auch seitens der Marxisten gab es große Gewaltbereitschaft. Die Nationalsozialisten fügten dieser Ära der politischen Gewalttätigkeiten eine weitere Note hinzu (vergleiche Staudinger, Entwicklung des Nationalsozialismus und Gänser, Propaganda).
              Vor 1931/32 waren die Organisation der NSDAP-Hitlerbewegung in Österreich und die Kompetenzen der Gaue nicht klar geregelt. Die einzelnen Gauleiter arbeiteten relativ unabhängig und uneinheitlich voneinander, es bestanden auch große Differenzen und es herrschten Machtkämpfe um die Vorherrschaft in Österreich, in welche insbesondere auch der Wiener Gauleiter Alfred Frauenfeld verwickelt war, der seit 1930 dieses Amt innehatte. Die Landesleitung der NSDAP-Hitlerbewegung in Linz, die 1926 eigentlich als Instanz zwischen den Gauleitungen und der Reichsparteileitung in München installiert worden war, war weitgehend ohne Einfluss und machtlos (Rothländer, Wiener SS S. 101-102; Carsten, Faschismus in Österreich S. 78-79 und Staudinger, Entwicklung des Nationalsozialismus S. 45-46).
              Um diese Situation zu beruhigen und wohl auch, um sich nicht mehr mit den innerösterreichischen Streitigkeiten und Machtkämpfen der einzelnen Gauleiter befassen zu müssen, ordnete Hitler per Parteibefehl für Österreich eine Neustrukturierung an. Die österreichischen „Gaue wurden einer neu formierten und personell umbesetzten Landesleitung in Linz unterstellt und sollten keinen direkten Kontakt zur Reichsparteileitung mehr haben. („Parteibefehl an die NSDAP. (Hitlerbewegung) in Österreich vom 11.07.1931, abgedruckt in: Dienstbuch der NSDAP). Damit versuchte die Münchner Parteileitung, sich von den innerösterreichischen Streitigkeiten und Machtkämpfen der einzelnen Gauleiter loszulösen und zu distanzieren. Die neue Struktur spiegelt sich auch in den Unterlagen dieses Teilbestandes wider.
              Die 1931 neu strukturierte Landesleitung sollte eine Professionalisierung und Vereinheitlichung der Tätigkeiten der „Gaue durchsetzen, was auch durch die Zentralisierung der Finanzen der NSDAP-Hitlerbewegung erreicht werden sollte (siehe die entsprechenden Korrespondenzen mit der Landesleitung in: WStLA, Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A1, Gauleitung Wien: Abteilungen: 6, Abteilung II/IIa, Korrespondenzen mit der Landesleitung). Ausdruck dieser Bestrebungen war auch das 1932 von der Landesleitung herausgegebene „Dienstbuch der NSDAP. Österreichs, Hitlerbewegung, an welche sich die Gauleiter sehr eng zu halten schienen (WStLA, Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A1, Gauleitung Wien: Abteilungen, 1, Mitteilungen und Rundschreiben aus den Abteilungen I, II, VI: Geschäftsordnung für die Gaugeschäftsstelle der NSDAP-Hitlerbewegung Gau Wien von 1932 und 1933).
              Eine Folge des Wachstums der Partei in Wien war wohl auch der Bezug des neuen Parteihauptquartiers der NSDAP-Hitlerbewegung im sechsten Wiener Gemeindebezirk Mariahilf, Hirschengasse 25 (WStLA, Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A2, Vereine: 1-11).
              Ende 1932 bis zum Verbot der NSDAP-Hitlerbewegung am 19. Juni 1933 verschärften sich österreichweit, angefeuert durch die Wahlerfolge der NSDAP in Deutschland und vor allem durch die dortige „Machtergreifung, die Agitationen seitens der Nationalsozialisten, die zum einen auf Neuwahlen pochten und zum anderen immer mehr auf die Mittel des Terrors, in Form von Sprengstoffanschlägen und anderen Gewaltanwendungen, zu setzen begannen, als schließlich mit einem Handgranatenattentat auf eine Hilfspolizeitruppe der Höhepunkt in der noch „legalen Zeit der NSDAP-Hitlerbewegung erreicht wurde (Hanisch, Schatten S. 305 und Gänser, Propaganda S. 11).

              Die Gauleitung der NSDAP-Hitlerbewegung in den Jahren der Formierungsphase:
              Seit Jänner 1930 war Alfred Frauenfeld Gauleiter in Wien und blieb es auch bis zum Verbot der Partei (Rademacher, Handbuch der NSDAP-Gaue S. 380).
              Mit der Neuordnung der NSDAP-Hitlerbewegung durch einen Parteibefehl Hitlers im Jahr 1931 änderte sich auch die Situation der Partei in Wien. Durch die Unterordnung der österreichischen „Gaue unter die neue Landesleitung in Linz verlor Frauenfeld den Kampf um die Vormachtstellung der Wiener NSDAP. Anfang 1932 wurde die Organisation der Gauleitungen durch die Landesleitung in Linz gemäß dem Vorbild und den Weisungen der Reichsleitung in Deutschland geregelt, mit dem Ziel, die Arbeit und Organisation der einzelnen Gaue zu vereinheitlichen und Befehlsketten eindeutiger zu machen. Daher wurde in der Folge die Organisation der Wiener Gauleitung an die Vorgaben des „Dienstbuch der NSDAP. Österreichs, Hitlerbewegung angepasst (WStLA Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A1, Gauleitung Wien: Abteilungen, 1, Mitteilungen und Rundschreiben aus den Abteilungen I, II, VI: Geschäftsordnung für die Gaugeschäftsstelle der NSDAP-Hitlerbewegung Gau Wien von 1932; Dienstbuch der NSDAP).
              Die Gauleitung in Wien bestand somit ab 1932 aus acht Abteilungen:
              Abteilung I, Gauleitung, die unterteilt war in die Ämter des Gauleiters, des Gaugeschäftsführers, des Untersuchungs- und Schlichtungsausschusses, welcher eine Art Parteigericht war, sowie in eine Rechtsstelle. Abteilung II, Kassenverwaltung, in welcher der Gauschatzmeister tätig war. Abteilung III, Standesführung, die zuständig für Mitgliederangelegenheiten war. Abteilung IV, Propaganda, geleitet vom Gaupropagandaleiter. Diese Abteilung enthielt auch eine Unterabteilung, die für die Redner und Referenten zuständig war. Zusätzlich gab es noch eine Filmstelle. Abteilung V, Presse, die vom Pressechef geführt wurde. Abteilung VI, Organisation I, die für das Personal der Gauleitung verantwortlich war. Abteilung VII, Kommunalpolitik und schließlich gab es noch die Abteilung VIII, Organisation II.
              Im September des Jahres 1932 erfolgte abermals eine österreichweite Umgestaltung der Organisation der Gauleitungen. Anstelle der vormaligen Abteilungen gab es nunmehr acht Hauptabteilungen und auch die Reihenfolge und zum Teil die Zuständigkeiten derselben wurden teilweise verändert und umgeschichtet (Steirische Gaunachrichten 2 (1932) 30, S. 1-2 und WStLA, Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A1, Gauleitung Wien: Abteilungen, 1, Mitteilungen und Rundschreiben aus den Abteilungen I, II, VI: Geschäftsordnung für die Gaugeschäftsstelle der NSDAP-Hitlerbewegung Gau Wien von 1933).
              Damit existierten nunmehr folgende Hauptabteilungen: Hauptabteilung I, Leitung und Inspektion, die unterteilt war in die Abteilungen Ia, Gauleiter, Ib, Gauinspekteur und Ic, Gaugeschäftsführer. Hauptabteilung II, Verwaltung, die aus den Abteilungen IIa, Kassenverwaltung und IIb, Standesführung bestand. Hauptabteilung III, Partei- und Staatsaufbau, die in zwei Gruppen geteilt war, nämlich in IIIA und IIIB. Die Gruppe IIIA war wiederum in die Abteilungen IIIA/a, Organisation und IIIA/b, Personalstelle unterteilt. Zur Personalstelle sind auch die Subabteilungen für den NS-Handels- und Gewerbering, den NS-Ärztebund, die NS-Frauenschaft, die NS-Bauernschaft und für den Wohlfahrtsreferenten zu rechnen. Auch die Gruppe IIIB war in mehrere Abteilungen aufgeteilt, so gab es unter anderem die Abteilung IIIB/b, Kommunalpolitik. Weiters gab es die Hauptabteilungen IV, Wirtschaftspolitik, V, Landwirtschaft, VI, Betriebszellenorganisation (NSBO - Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation) und ferner die Hauptabteilung VII, Werbung (Propaganda). Letztere war ebenfalls in einzelne Abteilungen zersplittert. So existierten die Abteilungen VIIa (Werbung), VIIb (Presse), VIIc (Nachrichtendienst), VIIP (Personal) und eine Abteilung für die NS-Filmstelle. Schließlich gab es noch die Hauptabteilung VIII, den Untersuchungs- und Schlichtungsausschuss.

              Die Agitationen der Gauleitung der NSDAP-Hitlerbewegung in Wien wurden dem gesamtösterreichischen Trend folgend immer brutaler, gewaltsamer und mehr auf Terror hin ausgerichtet (vergleiche Rothländer, Wiener SS). Schließlich wurde die Partei am 19. Juni 1933 verboten. Die Mitglieder begaben sich in der Folge entweder nach Deutschland oder in die Illegalität. Führende Personen der Gauleitung wurden mitunter verhaftet, so beispielsweise der Gauleiter Frauenfeld (Klee, Personenlexikon S. 162 und Hanisch, Schatten S. 305).

              Vereine, Sondergliederungen und Hilfseinrichtungen der Gauleitung:
              Die NSDAP stellte den Anspruch, eine allumfassende, jeden Lebensbereich durchdringende „Bewegung zu sein. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, wurden zusätzlich zur Parteistruktur zahlreiche, auf verschiedene Weise bei- oder untergeordnete Gruppierungen unterschiedlicher Art eingerichtet. Diese wurden als „Sondergliederungen und Hilfseinrichtungen der Partei bezeichnet. Organisatorisch konnte es sich dabei um „Gliederungen oder „Hilfseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und ohne eigenes Vermögen handeln, die Teil der Partei selbst waren. Die Existenz dieser „Gliederungen war auch Ausdruck eines gesteigerten Bedeutungszuwachses der Partei und diese Einheiten wurden vor allem dazu genutzt, um konkrete Gruppen der Bevölkerung gezielter propagandistisch ansprechen zu können. Dazu gehörten unter anderem die SA (Sturmabteilung), die SS (Schutzstaffel), die Hitlerjugend (HJ), der Nationalsozialistische Studentenbund, der Nationalsozialistische Schülerbund und die Nationalsozialistische Frauenschaft. Daneben existierten noch „angeschlossene Verbände, die relativ selbstständig agieren sollten. Dazu zählten insbesondere die nationalsozialistischen Berufsverbände wie der Nationalsozialistische Ärztebund, der Nationalsozialistische Lehrerbund, der Nationalsozialistische Juristenbund und die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO), deren Zweck die Infiltration der „Arbeiterklasse war und welche diese aus den Gewerkschaften locken und für die NSDAP-Hitlerbewegung anwerben sollten (Dienstbuch der NSDAP S. 103-148; Enzyklopädie des Nationalsozialismus S. 663). Die „Gliederungen dienten vordergründig den Propagandazwecken der Partei und organisierten zielgruppenspezifische Veranstaltungen. Das Ziel war letztendlich um jeden Preis aufzufallen und ständig in der Wahrnehmung der Bevölkerung präsent zu bleiben. Zudem sollte durch diese unterschiedlichen Gliederungen und Berufsverbände wohl auch der Eindruck vermittelt werden, dass die NSDAP-Hitlerbewegung tatsächlich alle Bereiche der Gesellschaft durchdrungen hätte (vergleiche dahingehend beispielsweise Broszat, Struktur der NS-Massenbewegung).
              In Wien existierten zusätzlich noch zwei Vereine der Gauleitung, nämlich der Verein „Braunes Haus, über welchen die Verwaltung des Parteisitzes im sechsten Wiener Gemeindebezirk Mariahilf, Hirschengasse 25 besorgt wurde, sowie der „Presseverein Gau Wien, der als Herausgeber, Verlag und Vertriebsstelle der Parteipresse fungierte. Der Verein „Braunes Haus wurde 1931 gegründet. Über diesen Verein wurden zunächst die Finanzierung und der Umbau der Parteizentrale in der Hirschengasse, der in den Jahren 1931 bis 1932 stattfand, organisiert (WStLA, Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A2, Gauleitung Wien: Vereine: 1-6, Braunes Haus). In weiterer Folge wurden die Räumlichkeiten der Parteizentrale, die auch als „Adolf-Hitler-Haus bezeichnet wurde, sofern sie nicht für die Gauleitung vorgesehen waren, vermietet. So gab es dort einige Wohneinheiten für Parteimitglieder und zudem existierte auch ein Parteilokal, welches verpachtet wurde (WStLA Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A2, Gauleitung Wien: Vereine: Konvolut 7, Braunes Haus: Hausverwaltung).
              Der „Presseverein, der seinen Sitz auch im „Adolf-Hitler-Haus hatte, war für die Presseangelegenheiten der Wiener NSDAP-Hitlerbewegung gegründet worden. Dieser Schritt wurde vermutlich aus rechtlichen Gründen erwogen, wohl um die Gauleitung selbst vor Ansprüchen, die aus gerichtlichen Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das Pressegesetz herrührten, zu schützen. Da das Personal des Vereines aber nahezu identisch mit dem der Gauleitung war, mussten Strafzahlungen wegen Vergehen gegen das Pressegesetz letztendlich aber doch von der Partei geleistet werden. Jedenfalls dürften Vertreter des „Pressevereins so häufig vor Gericht zitiert worden sein, dass sich die Strafzahlungen zu einer finanziellen Belastung für die Partei entwickelten, weshalb sich Gauleiter Frauenfeld genötigt sah, seine Redakteure zur Mäßigung und Achtsamkeit aufzurufen und androhte, dass Strafen nunmehr selbst von den jeweiligen Redakteuren beglichen werden sollten (WStLA, Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A2, Gauleitung Wien: Vereine, 12, Presseverein: Gerichtssachen: Schreiben Frauenfelds an alle „Schriftleiter vom 13.01.1933,). Der „Presseverein war Träger und Herausgeber der Wiener Parteizeitung „Der Kampfruf und der Illustrierten „Der Notschrei und für den Vertrieb des „Völkischen Beobachters, des „Illustrierten Beobachters, der Zeitschriften „Brennessel, „S.A. Mann, „N.S. Monatshefte, „Die deutsche Frau und „Der Führer verantwortlich (vergleiche einen Briefkopf des „Pressevereins aus dem Jahr 1932 in: WStLA Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A2, Gauleitung Wien: Vereine, 16, Presseverein: Korrespondenzen in Presseangelegenheiten).

              SS-Abschnitt VIII, Verwaltungsamt:
              Die SS war in den frühen 30er-Jahren noch keine eigenständige Organisation, sondern ein Teil der SA, doch war die SS organisatorisch relativ unabhängig von der SA. In Österreich wurden 1930 die ersten „SS-Staffeln in Linz, Wien, Graz und Klagenfurt durch Überstellung von SA-Mitgliedern gegründet. 1931 wurden aus diesen drei „Staffeln „Standarten gebildet, die 11. Standarte in Wien, die 37. Standarte mit dem Gebiet Oberösterreich, Salzburg und Tirol mit Sitz in Linz, sowie die 38. Standarte mit dem Gebiet Steiermark und Kärnten mit Sitz in Graz (Rothländer, Wiener SS S. 2223, 4447).
              Die Gliederung der gesamten SS sah eine Aufteilung in Abschnitte vor, in welchen mehrere Standarten zusammengefasst waren. Bis 1931 gehörten die SS-Verbände in Österreich zum Abschnitt I in München. In diesem Jahr wurde dann ein neuer Abschnitt VIII, in welchem die österreichischen Standarten zusammengefasst wurden, eingerichtet. (Rothländer, Wiener SS S. 4447).
              Diese Organisationsweise und wohl auch dadurch, dass in der NSDAP generell immer in Konkurrenz und in einer Art organisierter hierarchischer Anarchie gearbeitet wurde, brachte es mit sich, dass das Verwaltungsamt dieses Abschnitts unabhängig von der SA in Österreich arbeitete, die Standarten aber jeweils organisatorisch der SA unterstellt waren (Dienstbuch der NSDAP S. 112113).
              Das Verwaltungsamt des SS-Abschnitts VIII agierte, obwohl in Wien angesiedelt, unabhängig von der Wiener Gauleitung. Vom Verwaltungsamt wurde auch die „Geldverwaltung des Abschnittes besorgt (siehe WStLA Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase) (2.7.1.11.2), A3, SS-Abschnitt VIII: Verwaltungsamt).

              Bezirksgruppen in Wien:
              In Wien gab es in der Formierungsphase mehrere Bezirksgruppen der NSDAP-Hitlerbewegung, die unterschiedlich aktiv waren und einen unterschiedlichen Mitgliederstand aufwiesen, der sich mitunter stark ändern konnte. Die Bezirksgruppen, die in ihrem inneren Aufbau und in ihrer Organisation der Gauleitung entsprechen sollten, entsprachen in Wien in etwa den im Dienstbuch der NSDAP Österreichs vorgesehenen Bezirksgruppen, hatten aber auch Aufgaben inne, die eigentlich Ortsgruppen zugefallen wären. Das heißt, dass sie Mitgliedsbeiträge einzuheben, Veranstaltungen in den Bezirken zu organisieren und regelmäßig Berichte über ihr Tun an die entsprechenden Abteilungen der Gauleitung zu senden hatten (Dienstbuch der NSDAP S. 2226). Überliefert sind Unterlagen der Bezirksgruppen Leopoldstadt, Landstraße und Hietzing (WStLA, Gauarchiv: NSDAP (Formierungsphase), B4 und A4, NSDAP Wien: Bezirksgruppen).
              3.1 Form/Inhalt Dieser Teilbestand beinhaltet sowohl aktenförmiges Schriftgut als auch zahlreiche Unterlagen, die in buchhalterischem Kontext (Geschäftsbücher) entstanden sind. Ferner finden sich Rundschreiben und andere Parteikorrespondenzen.
              3.4 Ordnung/Klassifikation Buchserien B1, B2, B3, und B4, Karteiserien K1 und K2, Aktenserien A1, A2, A3, A4 und A5: Der Teilbestand ist prinzipiell in Akten-Serien (A1 bis A5) für alle nicht buchförmigen Unterlagen und in B-Serien für buchförmige Unterlagen (B1 bis B4) sowie in zwei Serien mit Karteien (K1 und K2) gegliedert. Die Serien bilden die Gliederung und die Zuständigkeiten, wie im Dienstbuch der NSDAP Österreichs vorgesehen, ab. Daher wurde eine Serie „A1, Gauleitung Wien: Abteilungen“ gebildet, die Unterlagen der Abteilungen der Gauleitung Wien beinhaltet. Die Serie „A2, Gauleitung Wien: Vereine, Sondergliederungen und Hilfseinrichtungen“ beinhaltet Unterlagen, die von den Gliederungen der Partei sowie den Vereinen der Gauleitung Wien herrühren. Davon getrennt sind die Serien „A3, SS-Abschnitt VIII: Verwaltungsamt“, „A5, Gauleitung Niederösterreich“ sowie „A4, NSDAP Wien: Bezirksgruppen“ zu sehen, da die Urheber der Unterlagen dieser Serien nicht Teil der Gauleitung Wien waren. Wenn notwendig, wurden nach den gleichen Kriterien analoge B-Serien für buchförmige Unterlagen gebildet.
              4.1 Zugangsbestimmungen Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr. ArchG.] abgelaufen; teilweise erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG].
              7.1 Erschlossen durch Jakob Wührer, 16.12.2014;
              Georg Gänser, Mai 2015: ausführliche Verzeichnung;
              Georg Gänser, 11.02.2015: Ergänzung
              7.1 Status Bearbeitung Freigabe durch BearbeiterIn
              7.2 Regeln ISAD(G)
              7.3 Datum der Beschreibung 11.02.2015
              7.3 Paraffe Gän
            • +2.7.1.11.3 - Gauarchiv: Unterlagen der Verbotszeit | (1907-)1933-1938
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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