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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • -2.1 - Patrimonialherrschaften | 15. Jh.-1850
        • +Hide full view2.1.1 - Patrimoniale Verwaltung und Justiz | 1508-1850

          Vollansicht Inventory 2.1.1

          Feldname Inhalt
          1.1 Signatur 2.1.1
          1.2 Titel Patrimoniale Verwaltung und Justiz
          1.3 Zeitraum 1508-1850
          1.4 Verzeichnungsstufe Bestandsgruppe
          1.5 Umfang/Medium Bände: 87,7 Laufmeter; Schachteln: 3097
          2.1 Provenienzstelle Ehemalige Grundherrschaften mit Sitz oder Besitz im heutigen Wiener Stadtgebiet
          2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Bis zur Aufhebung der Grundherrschaft infolge der Revolution von 1848 lag die unterste Instanz der staatlichen Ordnung außerhalb der landesfürstlichen Städte und Gemeinden bei den Grundherren. Die Grundherrschaft war eine Einrichtung, die etwa tausend Jahre lang das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben fast in ganz Europa prägte. Der Grundherr musste seinen Untertanen „Schutz und Schirm bieten, diese wieder waren verpflichtet, von ihren wirtschaftlichen Erträgnissen bestimmte Abgaben abzuliefern und auch persönliche Dienste zu leisten. Die Schutzverpflichtung des Herrn bestand nicht nur gegenüber äußeren Angriffen, sondern beinhaltete auch die Hilfe im Fall von Katastrophen und materiellen Notlagen. Der Grundherr sollte die Interessen seiner Untertanen gegenüber Dritten vertreten und nahm auch ihre politischen Interessen gegenüber dem Landesfürsten auf den Landtagen wahr. Somit war der Grundherr nicht nur Rentenempfänger, und die Institution der Grundherrschaft hatte eine Bedeutung, die über den wirtschaftlichen Rahmen weit hinausging.Als Grundobrigkeit übten die Grundherren Funktionen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit aus. Das sogenannte „adelige Richteramt umfasste die Grundbuchführung, Verträge über Liegenschaften, Ehegerichtsbarkeit, Testamente und Verlassenschaften sowie Waisensachen. Den Grundobrigkeiten unterstand zumindest die niedere Kriminalgerichtsbarkeit, vielen, die seit dem 16. Jahrhundert in den Besitz der ehemaligen landesfürstlichen Landgerichte gelangten, auch die hohe Gerichtsbarkeit. In der Verwaltung oblag ihnen unter anderem die öffentliche Ordnung und Sicherheit (Polizei). Die Unterschiede im Umfang der Güter bedingten naturgemäß große Unterschiede in der Art und Weise der Verwaltung. Kleine Grundherren kamen ohne oder mit einem geringen Verwaltungsapparat aus. Bei größeren Grundherrschaften wurden in Hinblick auf die territoriale Zersplitterung häufig mehrere sogenannte Ämter als Verwaltungssprengel geschaffen. Unter Joseph II. wurde der Grundsatz eingeführt, dass nur Personen auf dem Gebiet der Rechtspflege tätig sein durften, die über eine entsprechende Kenntnis juristischer Grundbegriffe und der landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen verfügten. Dieses Wissen musste durch eine Prüfung beim Kreisamt bzw. beim Appellationsgericht nachgewiesen werden. Für einen entsprechend ausgebildeten Herrschaftsbeamten wurde die Bezeichnung "Justiziär" üblich. Kleine Gülten mit nur wenigen Untertanen erbrachten einen zu geringen Ertrag, um die Besoldung eines Beamten zu ermöglichen. Waren sie bis dahin vom Inhaber persönlich verwaltet worden, wurde es nun in solchen Fällen üblich, den Beamten einer benachbarten Herrschaft mit der Wahrnehmung der obrigkeitlichen Rechte zu betrauen. Die unteren Aufgaben der Verwaltung und Rechtspflege wurden in der Regel nicht durch Herrschaftsbeamte vorgenommen, sondern an Gemeindefunktionäre aus dem Kreis der Untertanen (in unserem Gebiet üblicher Weise "Ortsrichter" genannt) delegiert.Die Stadt versuchte im Laufe der Entwicklung ihr Einflussgebiet durch Erwerb von Grundherrschaften in den Vorstädten auszubauen, es gelang ihr aber bis 1848 nicht, alle fremden Obrigkeitsrechte innerhalb des Linienwalles an sich zu ziehen. So blieb etwa als großer Bereich der heutige 7. Bezirk bis zuletzt unter der Jurisdiktion des Schottenstift. Dieses spielte neben Klosterneuburg, dass vor allem den ländlichen Raum im westlichen und nördlichen Bereich des heutigen Stadtgebiets beherrschte als Grundherr eine überragende Rolle.1849/50 ging die politische und gerichtliche Funktion der Grundherrschaften auf die Gemeinden und die staatlichen Gerichte über.
          2.3 Bestandsgeschichte Nach der Aufhebung der Grundherrschaft 1848 waren die entsprechenden Unterlagen der ehemaligen Grundobrigkeiten an das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ehemals k.k. Landesgericht) Wien abzuliefern. Die Bestände dieser Gruppe sind mit geringen Ausnahmen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen an das Archiv gelangt. Im Landesgericht wurde die damals übliche archivische Ordnung getrennt nach Büchern und Akten vorgenommen. Eine Serie umfasste die Grundbücher, eine die übrigen Amtsbücher der Herrschaften, eine die zu den Akten gehörigen Findbücher. Die Akten wurden nach Sachgesichtspunkten in Abhandlungen, Grundbuchssachen und Diverse und innerhalb dieser nach den einzelnen Herrschaften als Pertinenz gegliedert. Ohne dass dies im Detail schon untersucht wurde, lässt sich in vielen Fällen am Bestand erkennen, dass die aus dem Blickwinkel von 1850 offensichtlich noch als rechtlich bedeutend eingeschätzten Akten ab 1820 im allgemeinen einer Neuordnung unterzogen und vom Landesgericht entsprechende Findbücher erstellt wurden, während ältere Teile der Registraturen in der alten Ordnung blieben. Daher finden sich auf den Akten häufig unterschiedliche Zahlenreihen und obsolete Findbehelfe der Grundobrigkeiten unter den Büchern.
          Der Bestand wurde im Archiv zunächst unter dem Titel "Herrschaften Gerichtsakten" konstituiert. Er umfasste ursprünglich auch Archivgut aus der grundobrigkeitlichen Verwaltung der Stadt Wien (Alte Ziviljustiz, Magistratisches Zivilgericht s. 1.2). Daher beginnt die Zählung der Bestandssignatur heute erst mit 5 (2.1.1.5 Barnabiten).
          Die aus der patrimonialen Verwaltung und Justiz stammenden Amtsbücher wurden nach 1850 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen den Grundbüchern (heute 2.1.2) zugeordnet und erst anlässlich der Neuordnung dieses Bestandes 19781985 dort ausgeschieden und der Bestandsgruppe 2.1.1 zugeordnet.
          1940 wurden vom Niederösterreichischen Landesarchiv (damals "Archiv für Niederdonau") jene Bestände übernommen, die das Territorium Wiens nach der Stadterweiterung von 1938 ("Groß-Wien") betrafen (Acc.Nr. 3267, AZ 5095/39 und 6334/39). Sie verblieben auch nach deren weitgehender Aufhebung 1954 im Wiener Stadt- und Landesarchiv (damals mit 501ff. signiert) und wurden erst nach der Übersiedlung des Niederösterreichischen Landesarchivs nach St. Pölten diesem 1998 rückgestellt. (Arch.Zl. A-907/1998). Sie befinden sich heute in dessen Außenstelle Bad Pyrawart.
          Die später der Bestandsgruppe 2.1.1 zugeordneten Amtsbücher wurden im Rahmen der Ordnung der Grundbücher durch Rudolf Geyer nach 1945 bearbeitet, mit einer Festlegung der Signierung nach 1954. Der ursprüngliche Bestand an Amtsbüchern der politischen Verwaltung und Findbüchern der Grundobrigkeiten und des Landesgerichts wurde 1961 von Hanns Jäger-Sunstenau aufgenommen und signiert (bei den Findbüchern jeweils eine durchgehende Serie je Grundobrigkeit, ohne Rücksicht auf Provenienz und Registraturgliederung, die Bücher der politischen Verwaltung wurden getrennt nach dem Serienprinzip signiert).
          Einzelne Serien von Grundbuchsakten wurden als Brandreste vom Landesgericht für Zivilrechtssachen erst später übernommen; ebenso 1965 Grundbuchsakten verschiedener ehemaliger Herrschaften im Sprengel des Bezirksgerichts Hietzing (Acc.Nr.4319). Sie waren zunächst in einem Bestand Grundbuchsakten neuerer Akzession zusammengefasst.
          Die Verlassenschaftsabhandlungen der Universität wurden 1956 dem Universitätsarchiv übergeben (Arch.Zl. 577/56).
          Die Akten wurden 1987 von Johann Neuberger neu eingeschachtelt und verzeichnet, allerdings in der vom Landesarchiv für Zivilrechtssachen hergestellten Ordnung, die den Sachzusammenhang über den Provenienzzusammenhang stellte und keine Trennung von Serien entsprechend ihren Entstehungs- oder Registraturzusammenhängen berücksichtigte.
          2.4 Übergeben von Amtsgericht Meidling 1939: Waisenbücher der Herrschaft Meidling (Acc.Nr. 3218); Archiv für Niederdonau 1940: Herrschaftsakten der Bezirke 21 - 26 (Acc.Nr. 3267, AZ 5095/39 und 6334/39); Kommissarische Leitung Schloß Schwadorf 1939: Registratur Herrschaft Schwadorf (Acc.Nr. 3269); Baudienst 18 1941: Bauakten Herrschaft Währing (Acc.Nr. 3290); BG Hietzing 1965: Herrschaften (Acc.Nr. 4319)
          3.1 Form/Inhalt Die Bestände umfassen vor allem den Bereich der Zivilgerichtbarkeit (Verlassenschaftsabhandlungen, Grundbuchsangelegenheiten), vereinzelt auch die Kriminalgerichtsbarkeit sowie der politischen Verwaltung. Einige kleine Grundherren haben 1850 ihre gesamte Registratur aus Verwaltung und Justiz abgegeben, während solche mit eigenen Archiven, wie das Stift Klosterneuburg oder die Barnabiten, nur die rechtlich noch relevanten Bestände ablieferten und über die älteren Bestände noch heute verfügen.
          Im einzelnen umfassen die Bestände:
          - Amtsbücher, die nach 1850 den Grundbüchern zugeordnet wurden, aber aus der patrimonialen Verwaltung oder Justiz stammen, und erst bei der Neuordnung der Grundbücher ausgeschieden wurden.
          - Amtsbücher der politischen Verwaltung, die hier schon nach 1850 zugeordnet wurden.
          - Findbücher aus der patrimonialen Verwaltung und Justiz.
          - Findbücher, die im Landesgericht für Zivilrechtssachen nach 1850 angelegt wurden.
          - Akten der Patrimonialen Verwaltung und Justiz.
          3.2 Bewertung/Skartierung Die Gerichtsarchivalien der Grundherren sind zumindest ab dem 18. Jahrhundert weitgehend erhalten geblieben.
          3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
          3.4 Ordnung/Klassifikation Rudolf Geyer hat, vergleichbar der Signierung der Grundbücher jeder Grundobrigkeit eine Hauptzahl zugeteilt, allerdings stimmen die Zahlen auf Grund der unterschiedlichen Strukturen nicht überein. Die Zahlen 1ff. beziehen sich auf Herrschaften, deren Gebiet sich auf mehrere Bezirke oder Ortschaften in Wien erstreckt, die Zahlen 101ff. auf örtlich gebundene Herrschaften. Die Zahlen 501ff. bezeichnen Herrschaften, deren Bestände auf Grund der Gebietserweiterung von 1938 an Wien fielen, nach der Rückgliederung der Randgemeinden an Niederösterreich 1954 aber rückzustellen waren und 1998 dem Niederösterreichischen Landesarchiv abgetreten wurden.
          Für Grundobrigkeiten, deren Amtsbücher zwar bei den Grundbüchern vorhanden waren, aber im ursprünglichen Bestand Herrschaften keine Entsprechung hatten, weil keine Akten vorhanden waren, waren durch Geyer auch keine Hauptsignaturen vergeben; es mussten Signaturen mit "a" bzw."999" eingeschoben werden.

          Die Ordnungsarbeiten an der Bestandsgruppe Patrimoniale Verwaltung und Justiz sind nicht abgeschlossen. Der Bestand ist noch endgültig nach dem Provenienz- und Serienprinzip zu überarbeiten und zu signieren.
          Die derzeit vergebenen Signatur sind nur vorläufige, entsprechend mittlerweile überholten Prinzipien, Stand und Umfang. In der Datenbank INVENT sind die Provenienz- und Serienzusammenhänge grundsätzlich hergestellt, eine Überprüfung und entsprechende Signierung steht aber aus.
          Die aus dem Bestand Grundbücher übertragenen Bücher sind weiterhin nach ihren alten Grundbuchssignaturen zu bestellen.
          Der Archivbehelf 2.1.1 entspricht in seiner Ordnung dem derzeitigen vorläufigen Ordnungszustand und nicht dem Provenienzprinzip. Die Akten sind nach der Ordnung des Landesgerichts verzeichnet: Verlassenschaftsabhandlungen, Grundbuchsachen, Diverse.
          4.1 Zugangsbestimmungen Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG].
          4.5 Findhilfsmittel Archivbehelf 2.1.1 (Ordner, im Lesesaal);
          2 Karteien "Grundbücher" von Rudolf Geyer, Archivbehelfe in Karteiform (1.1.14.2.4) K (im Benützersaal): betrifft die ehemals den Grundbüchern zugeordneten Amtsbücher;
          Kartei "Abhandlungen und Testamente", Archivbehelfe in Karteiform (1.1.14.2.4) K 43 (im Benützersaal).
          5.3 Verwandte Unterlagen Gerichtsstand für Adel, Klerus und fremde (insbesondere osmanische) Untertanen war das Niederösterreichische Landmarschallamt bzw. das Landrecht: Bestände im ÖSTA -AVA.
          Die Verwaltung von Grundherrschaften als Lehensgüter lag bei der landesfürstlichen Lehenstube („Departement D“ der Nö. Regierung): Bestand NÖLA 02.02.01.02.01.05.
          5.4 Veröffentlichungen WStLA, Archivbibliothek (5.1): Archiv des Landesgerichts Wien (L.R.S.) (Bestände vor der Aufteilung im Jahr 1924) Abschrift des im Jahr 1927 verbrannten Bestandsverzeichnisses. Wien o.J. (Signatur W 404)
          7.1 Erschlossen durch ISAD-Beschreibung durch Heinrich Berg, Dezember 2004, ergänzt 2019
          7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
          7.3 Datum der Beschreibung 04.10.2019
          7.3 Paraffe Bg
        • +2.1.2 - Grundbücher | 1305-um 1880
        • +2.1.3 - Herrschaftsarchive | 1471-1850
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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