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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • -1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • +1.1 - Städtische Ämter | 15. Jh.-20. Jh.
      • +Hide full view1.4 - MBÄ | 1892-21. Jh.

        Vollansicht Inventory 1.4

        Feldname Inhalt
        1.1 Signatur 1.4
        1.2 Titel Magistratische Bezirksämter
        1.3 Zeitraum 1892-21. Jh.
        1.4 Verzeichnungsstufe Bestandsgruppe
        1.5 Umfang/Medium Bände: 0,5 Laufmeter
        2.1 Provenienzstelle Magistratische Bezirksämter
        2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Mit Verordnung des Ministers des Inneren wurde am 9. März 1850 (Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Niederösterreich 1850) wurde die "Provisorische Gemeindeordnung" für die Stadt Wien erlassen, die zu einer Neuorganisation in Verfassung und Verwaltung führte und die Eingemeindung der innerhalb des Linienwalls gelegenen 30 Vorstädtegemeinde vorsah. Es wurden zunächst 8 Bezirke eingerichtet, Wieden und Margarethen erst 1861 voneinander getrennt. Zur Unterstützung des Bürgermeisters waren in den neuen Bezirken mit der Ausnahme des ersten Bezirks Bezirksausschüsse und Bezirksvorsteher zu wählen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. und 16. Juni 1851 bestellte der Magistrat in jedem Bezirk einen eigenen Beamten mit dem nötigen Hilfspersonal. Hier wurde nun eine administrative Dienststelle im Bezirk begründet, aus der später die Magistratischen Bezirksämter hervorgingen.
        Die zweite große Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts mit der Eingemeindung der Vorstädte und der Erweiterung der Bezirke auf 19 erforderte eine teilweise Dezentralisation der Verwaltung, was mit dem neuen Gemeindestatut vom 20. Dezember 1890 (LGBl. f. Niederösterreich Nr. 45/1890) auf Bezirksebene durch die Einrichtung der Magistratischen Bezirksämter durchgeführt wurde: Artikel XIV des Statuts bestimmt, dass die Magistratischen Bezirksämter selbstständig den Bürgermeister und Magistrat in den Bezirken als politische Behörde erster Instanz vertreten.
        Die Kundmachung des Statthalters vom 9. Dezember 1891 (NÖ. LG. und VoBl. Nr. 60) setzte den Tätigkeitsbeginn der Magistratischen Bezirksämter mit Jahresbeginn 1892 fest und bestätigte ihre Geschäftsordnung. In den §§ 14 - 17 der Geschäftsordnung werden den Magistratischen Bezirksämter alle jene Angelegenheiten zugewiesen, die zur dezentralen Abwicklung geeignet erscheinen. Da nach dem Gemeindestatut von 1890 § 95 mit Zustimmung des Statthalters ein Magistratisches Bezirksamt für zwei oder drei benachbarte Bezirke eingerichtet werden konnten, errichtete der Gemeinderat je ein Magistratisches Bezirksamt für die Bezirke 1/8/9, 2, 3, 4/5, 6/7, 10, 11, 12, 13, 14/15, 16, 17, 18 und 19. Bei jenen Magistratischen Bezirksämter, die für mehrere Bezirke zuständig waren, wurde die Registratur getrennt nach Bezirk geführt. Am 5. Jänner 1893 (WStLA, Magistratsdirektion, A 1, 15/1893) wurden die MBÄ für den 4. und 5., 6. und 7., 14. und 15. Bezirk getrennt, 1894 auch ein eigenes Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk geschaffen. Im Jahr 1900 wurde auf Anordnung des Bürgermeisters auch Magistratische Bezirksämter für den 8. Bezirk und für den neugeschaffenen 20. Bezirk eingerichtet, 1906 kam nach der Eingemeindung der Gemeinden links der Donau der 21. Bezirk mit einem Magistratischen Bezirksamt dazu. Die am 29. April 1920 erlassene Wiener Gemeindeverfassung und -statut (LG. und VoBl. Nr. 307) legte die Magistratischen Bezirksämter neben den Magistratsabteilungen als zuständige Amtsstellen erster Instanz fest. 1933 wurden die Magistratischen Bezirksämter für den 14. und 15. Bezirk wieder vereinigt.
        Im Ständestaat wurde durch die Verordnungen des neueingesetzten Bundeskommissärs Richard Schmitz vom 31. März 1934 und vom 30. Oktober 1934 (LGBl. f. Wien Nr. 20/1934 und Nr. 53/1934) eine neue Stadtverfassung geschaffen, mit der die Magistratischen Bezirksämter durch Bezirkshauptmannschaften mit einem Bezirkshauptmann an der Spitze in der Bezirksverwaltung ersetzt wurden. Als Erstinstanz fungierten nun die Bezirkshauptmannschaften in den Bezirken und die Besonderen Stadtämter für bestimmte und mehrere Bezirke betreffende Sachgebiete.
        Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde am 15. September 1938 (GBl. für das Land Österreich Nr. 408) die Deutsche Gemeindeordnung eingeführt. Am 15. Oktober 1938 wurden 97 Umlandgemeinden nach Wien eingemeindet, was zu einer Neueinteilung der Bezirke in 26 und den Ausbau der Gemeindeverwaltung in den neueingemeindeten Bezirken erforderte.
        Die neuen Bezirkshauptmannschaften wurden für den 14. Bezirk, in Groß-Enzersdorf für den 22. Bezirk, in Schwechat für den 23. Bezirk, in Mödling für den 24. Bezirk, für den 25. Bezirk in Liesing und in Klosterneuburg für den 26. Bezirk errichtet. Die Grenzen der alten Stadtbezirke wurden vielfach geändert. Grundsätzlich bestand für jeden Bezirk eine Bezirkshauptmannschaft, ausgenommen je eine für die Bezirke 4/5, 6/7, 8/9 sowie 24/25 (VoBl. Nr.24/1938). Als Untereinheit wurden 50 Amtsstellen für die Betreuung der Gebiete eingerichtet, für die vorher die Gemeinden zuständig waren. Die Bezirksvertretungen wurden abgeschafft und ihre Agenden den Bezirkshauptmannschaften zugewiesen. In den Jahren 1942 und 1943 wurde eine Reihe Bezirkshauptmannschaften zusammengelegt: 21/22 (1. März 1942), 1/8/9 (4. Mai 1942), 12/13 (26. Mai 1942), 11/23 (7. April 1943), 2/20 (20. April 1943).
        Nach dem Krieg setzte das Verfassungs-Überleitungsgesetz vom 10. Juli 1945 (Staatsgesetzblatt Nr. 67) die Verfassung der Stadt Wien in der Fassung vom 3. Juli 1931, LGBL. f. Wien Nr. 41) wieder in Kraft. Der §9 legt fest, dass die Verwaltung im selbstständigen und staatlichen Wirkungsbereich vom Bürgermeister mit dem Magistrat und den Magistratischen Bezirksämtern ausgeübt wird. Mit Gesetz vom 2. Juli 1954 (LGBl. 18/1954) wurde durch Ausgemeindung die Zahl der Bezirke auf 23 und die der Magistratischen Bezirksämter auf 18 reduziert. Seit 1958 bestehen Magistratische Bezirksämter für die Bezirke 1/8, 2, 3, 4/5, 6/7, 9, 10, 11, 12, 13/14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 23.
        (Herbert Tschulk, Magistratische Bezirksämter. Archivinventare Serie 1, H. 1, 1986)

        2.3 Bestandsgeschichte Laut Verwaltungsbericht 1929-1931 wurden vom Archiv bereits Verzeichnisse der Bestände bei den Magistratischen Bezirksämtern angelegt, doch war eine Übernahme aus Platzmangel nicht möglich. Erst ab 1953 wurden Bestände von den Magistratischen Bezirksämtern übernommen. Aufgrund der Skartierungsvorschriften für die Magistratischen Bezirksämter aus den Jahren 1951 und 1953 wurde ein großer Teil der Regsitratur von den Magistratischen Bezirklsämtern vernichtet. Die erhaltenen Archivalien sind daher unvollständig nach Jahren oder auch innerhalb der einzelnen Jahrgänge. Die Magistratischen Bezirksämter 1 und 16 wurden als Musterbezirksämter vom Archiv übernommen, daher ist von ihren Registraturen mehr erhalten.
        Die dem Archiv übergebenen Akten wurden nach ursprünglichem Registraturplan aufbewahrt, der von 1892 bis 1921 Rubriken (Abteilungen) vorsah. Die ersten Ordnungsarbeiten im Archiv fanden 1955/1956 statt, eine weitere Revision erfolgte 1962 durch Felix Czeike. Ein vollständige Neuaufnahme und Signierung geschah 1985/86 durch Herbert Tschulk.
        2.4 Übergeben von Magistratische Bezirksämter
        3.1 Form/Inhalt Bücher und Akten zu Dienstsachen, Wirtschaftssachen, städtische Objekte, Bausachen, Gewerbe, und Handel, Steuern, Bürger- und Heimatrechte, Marktpolizei, Kirchen- und Matrikenwesen, Armenwesen, Schulsachen, Bevölkerungswesen, Öffentliche Beleuchtung, Wasser- und Strompolizei, Feuerpolizei, Straßenpolizei, Straßenpflege, Sanitätswesen, Abwasser, Wasserangelegenheiten, Obduktionen, Militär- und Konskriptionsangelegenheiten, Militärtaxe, Landeskultur, Kranken- und Unfallversicherung.
        3.3 Neuzugänge fallweise Neuzugänge
        3.4 Ordnung/Klassifikation Für den Zeitraum von 1892 bis 1921 gibt es alphabetische Registraturbezeichnungen, sogenannte Rubriken mit verschiedenen Sachbetreffen (z.B. F Bürgerrechte, H Handel und Gewerbe, K Kirchensachen und Matrikenwesen, Q12 Bausachen).
        4.1 Zugangsbestimmungen Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG]; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG].
        4.1 Ablauf Sperre 31.12.9999
        4.5 Findhilfsmittel Herbert Tschulk, Magistratische Bezirksämter (Archivinventare Serie 1, H. 1) 1986
        7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Michaela Laichmann 2004
        7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
        7.3 Datum der Beschreibung 18. 11. 2004
        7.3 Paraffe lai
        Zuständigkeit der MBÄ zu den Bezirken
      • +1.2 - Historische Registraturen | 1509-21. Jh.
      • +1.3 - Magistratsdepartements und Magistratsabteilungen | 1892-21. Jh.
      • +1.5 - Leitende Ämter und Behörden | 1613-21. Jh.
      • +1.6 - Vertretungskörper | 1848-21. Jh.
      • +1.7 - Städtische Anstalten und Fonds | 1264 - 20. Jh.
      • +1.8 - Städtische Unternehmungen | 1905-20. Jh.
      • +1.9 - Ehemalige Gemeinden | 17. Jh.-1938 (1955)
      • +1.10 - Altmatriken | 1826-1938
      • 1.11 - Verwaltungsgericht | 01.01.2014-21.Jh.
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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