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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • +1.2 - Historische Registraturen | 1509-21. Jh.
        • -1.2.3 - Städtische Justizbehörden | 1548-1850
          • +1.2.3.1 - Alte Ziviljustiz | 1548-1783
          • +Hide full view1.2.3.2 - Zivilgericht | 1783-1850

            Vollansicht Inventory 1.2.3.2

            Feldname Inhalt
            1.1 Signatur 1.2.3.2
            1.2 Titel Magistratisches Zivilgericht
            1.3 Zeitraum 1783-1850
            1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
            1.5 Umfang/Medium Bände: 943=71,2 Laufmeter; Schachteln: 5365; 29 Einheiten Sonderformat
            2.1 Provenienzstelle Magistratisches Zivilgericht
            2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Am 1. Mai 1781 wurde unter Kaiser Joseph II. eine neue Allgemeine Gerichtsordnung erlassen, die teilweise bis zu den Reformen am Ende des 19. Jahrhunderts in Kraft blieb. Eine Änderung der Gerichtsorganisation war daraufhin die Folge, da die Allgemeine Gerichtsordnung als Neuerung drei Instanzen vorsah. Mit Patent vom 11. April 1782 wurde die erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit der Niederösterreichischen Regierung teils dem Niederösterreichischem Landrecht (für Adelige, Untertanen des Osmanischen Reichs), teils den Patrimonialgerichten beziehungsweise Magistraten übertragen. Im August 1783 wurde mit Wirksamkeit vom 1. November die Organisation des Wiener Magistrats neu geregelt: Statt Stadtanwalt, Stadtrat und Stadtrichter wurde der Magistrat der Stadt Wien eingerichtet, geteilt in drei Senate, den Senat in publico-politicis et oeconomicis, den Senat in judicialibus civilibus und den Senat in judicialibus criminalibus.
            Der Senat in Zivilgerichtsbarkeit war zuständig für Streitsachen und Außerstreitsachen, der dritte Senat für die Kriminalgerichtsbarkeit; beide waren dem Niederösterreichischen Appellationsgericht untergeordnet. Vorsitzender eines jeden der beiden Senate war jeweils ein Vizebürgermeister.
            Der Zivilsenat, später Magistratisches Zivilgericht genannt, war mit 18 Räten und sechs Sekretären ausgestattet. Die geltenden Zuständigkeitsnormen wurden in der Jurisdiktionsnorm für Niederösterreich vom 27. September 1783 und einem Hofdekret vom 21. August 1788 zusammengefasst (JGS 192, 879): Der Magistrat war dort, wo er die Ortsobrigkeit besaß, für Streit- und Außerstreitsachen zuständig. Ausnahmen betrafen das niederösterreichische Landrecht (Adelige), das Merkantil- und Wechselgericht, das Obersthofmarschallische Gericht (Hofbedienstete und fremde Gesandte inklusive Gesandtschaftspersonal), Militärgerichte und das Berggericht. Alle anderen Sondergerichte (zum Beispiel Universität) wurden aufgehoben. Einschränkungen betrafen weiterhin die Verlassenschaftsabhandlungen, die Vormundschaftssachen und Grundbuchsgeschäfte sowie gewisse Streitsachen, für die bis 1848/50 die jeweilige Grundobrigkeit auf Wiener Boden zuständig blieb.
            1849 wurde die bestehende Gerichtsorganisation außer Kraft gesetzt und in Wien durch die neuen Bezirksgerichte sowie Landesgericht für Strafsachen und Landesgericht für Zivilrechtssachen ersetzt. (Josef Pauser, Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Wien. Geschichte einer Stadt, Band 2, 2003).

            2.3 Bestandsgeschichte Ordnung und Verzeichnung unter der Leitung von Rudolf Till (1935-1966). Im September 2003 wurden die Serien der Bücher von Heinrich Berg neu signiert.
            3.1 Form/Inhalt Bücher und Akten der Zivilgerichtsbarkeit nach der Magistratsreform für diejenigen Personen, die der Zivilgerichtsbarkeit des Magistrats unterstanden.
            3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
            3.4 Ordnung/Klassifikation Serien: B1 - B4, B11, A1 - A12.
            4.1 Zugangsbestimmungen Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG].
            4.3 Sprache Deutsch
            5.3 Verwandte Unterlagen WStLA, Patrimoniale Verwaltung und Justiz (2.1.1.).
            5.4 Veröffentlichungen Josef Pauser, Verfassung und Verwaltung der Stadt, in: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2, herausgegeben von Peter Csendes und Ferdinand Opll, Wien/Köln/Weimar 2003, 49-90, hier 82 f.
            WStLA, Archivbibliothek (5.1): Archiv des Landesgerichts Wien (L.R.S.) (Bestände vor der Aufteilung im Jahr 1924), Abschrift des im Jahr 1927 verbrannten Bestandsverzeichnisses, Wien o.J. (Signatur W 404).
            7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Brigitte Rigele 2005; Ergänzung von Michaela Laichmann 2007; Korrektur und Ergänzung von Susanne Claudine Pils April 2013
            7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
            7.2 Regeln ISAD(G)
            7.3 Datum der Beschreibung 21.12.2005
            7.3 Paraffe pil
          • +1.2.3.3 - Kriminalgericht | 1783-1850
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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